Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen im Rahmen eines sog. „open-house-Modells" für die unter II.1.4) im Einzelnen aufgeführten Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08): — Los 1 Amidotrizoesäure, — Los 2 Ioxitalaminsäure, — Los 3 Iohexol, — Los 4 Iopamidol, — Los 5 Iopromid, — Los 6 Ioversol, — Los 7 Iodixanol, — Los 8 Iomeprol bis 350 mg, — Los 9 Iomeprol 400 mg, — Los 10 Iobitridol, — Los 11 Ethylester iodierter Fettsäuren, — Los 12 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel, — Los 13 Gadopentetsäure, — Los 14 Gadotersäure, — Los 15 Gadoteridol, — Los 16 Gadobensäure, — Los 17 Gadobutrol, — Los 18 Humanalbumin-Mikrosphären, — Los 19 Gadoxetsäure, — Los 20 Phospholipid-Mikrosphären, — Los 21 Schwefelhexafluorid. Weiter Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 15/2020-OH
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08):
— Los 1 Amidotrizoesäure,
— Los 2 Ioxitalaminsäure,
— Los 3 Iohexol,
— Los 4 Iopamidol,
— Los 5 Iopromid,
— Los 6 Ioversol,
— Los 7 Iodixanol,
— Los 8 Iomeprol bis 350 mg,
— Los 9 Iomeprol 400 mg,
— Los 10 Iobitridol,
— Los 11 Ethylester iodierter Fettsäuren,
— Los 12 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel,
— Los 13 Gadopentetsäure,
— Los 14 Gadotersäure,
— Los 15 Gadoteridol,
— Los 16 Gadobensäure,
— Los 17 Gadobutrol,
— Los 18 Humanalbumin-Mikrosphären,
— Los 19 Gadoxetsäure,
— Los 20 Phospholipid-Mikrosphären,
— Los 21 Schwefelhexafluorid.
Weiter Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08):
— Los 1 Amidotrizoesäure,
— Los 2 Ioxitalaminsäure,
— Los 3 Iohexol,
— Los 4 Iopamidol,
— Los 5 Iopromid,
— Los 6 Ioversol,
— Los 7 Iodixanol,
— Los 8 Iomeprol bis 350 mg,
— Los 9 Iomeprol 400 mg,
— Los 10 Iobitridol,
— Los 11 Ethylester iodierter Fettsäuren,
— Los 12 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel,
— Los 13 Gadopentetsäure,
— Los 14 Gadotersäure,
— Los 15 Gadoteridol,
— Los 16 Gadobensäure,
— Los 17 Gadobutrol,
— Los 18 Humanalbumin-Mikrosphären,
— Los 19 Gadoxetsäure,
— Los 20 Phospholipid-Mikrosphären,
— Los 21 Schwefelhexafluorid.
Weiter Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: https://plus.aok.de🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
URL der Dokumente: https://plus.aok.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-17 📅
Datum des Beginns: 2020-03-13 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 033-077007
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben („Pflichtfelder“), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, „Zuschlagskriterien“ und„ Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben („Pflichtfelder“), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, „Zuschlagskriterien“ und„ Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08):
— Los 1 Amidotrizoesäure,
— Los 2 Ioxitalaminsäure,
— Los 3 Iohexol,
— Los 4 Iopamidol,
— Los 5 Iopromid,
— Los 6 Ioversol,
— Los 7 Iodixanol,
— Los 8 Iomeprol bis 350 mg,
— Los 9 Iomeprol 400 mg,
— Los 10 Iobitridol,
— Los 11 Ethylester iodierter Fettsäuren,
— Los 12 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel,
— Los 13 Gadopentetsäure,
— Los 14 Gadotersäure,
— Los 15 Gadoteridol,
— Los 16 Gadobensäure,
— Los 17 Gadobutrol,
— Los 18 Humanalbumin-Mikrosphären,
— Los 19 Gadoxetsäure,
— Los 20 Phospholipid-Mikrosphären,
— Los 21 Schwefelhexafluorid.
Weiter Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Amidotrizoesäure (ATC-Code nach WHO: V08AA01)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit frühestens ab 1.4.2020. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Die AOK PLUS sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit frühestens ab 1.4.2020. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Die AOK PLUS sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
Während des Zeitraumes vom 13.3.2020 bis 31.3.2021 können interessierte Auftragnehmer Rabattvereinbarungen schließen. Die Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 31.3.2021. Unabhängig davon werden Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ bereits insoweit vor dem 31.3.2021 beendet, wie in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern Exklusivvereinbarungen zu den unter II.1.1) genannten Wirkstoffen in Kraft treten.
Während des Zeitraumes vom 13.3.2020 bis 31.3.2021 können interessierte Auftragnehmer Rabattvereinbarungen schließen. Die Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 31.3.2021. Unabhängig davon werden Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ bereits insoweit vor dem 31.3.2021 beendet, wie in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern Exklusivvereinbarungen zu den unter II.1.1) genannten Wirkstoffen in Kraft treten.
Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die Rabattvereinbarung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Rabattvereinbarung in 2-facher Ausführung, Konformitätserklärung) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 12.3.2020 und anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist), einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 12.03.2020 bzw. 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.
Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die Rabattvereinbarung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Rabattvereinbarung in 2-facher Ausführung, Konformitätserklärung) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 12.3.2020 und anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist), einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 12.03.2020 bzw. 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.
Die Rabattvereinbarung tritt bei Unterzeichnung beider Parteien bis einschließlich 31.3.2020 am 01.04.2020 in Kraft. Die Unterzeichnung erfolgt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Teilnahmeunterlagen bei der AOK PLUS eingegangen sein müssen.
Für die Veröffentlichung der rabattierten Kontrastmittel wird das AOK-Gesundheitspartnerportal (www.aok-gesundheitspartner.de) genutzt. Die AOK PLUS stellt die Veröffentlichung zum Monatsersten nach Unterzeichnung der Rabattvereinbarung durch die AOK PLUS sicher. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgt zum 1.4.2020.
Für die Veröffentlichung der rabattierten Kontrastmittel wird das AOK-Gesundheitspartnerportal (www.aok-gesundheitspartner.de) genutzt. Die AOK PLUS stellt die Veröffentlichung zum Monatsersten nach Unterzeichnung der Rabattvereinbarung durch die AOK PLUS sicher. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgt zum 1.4.2020.
Bei Unklarheiten und Fragen zur Rabattvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.
Bei Unklarheiten und Fragen zur Rabattvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Weitere Angaben siehe Los 1 zum Wirkstoff Amidotrizoesäure Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09)
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10) bis 350 mg
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10) bis 350 mg im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10) 400 mg
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10) 400 mg im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11)
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01)
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01)
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01)
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02)
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04)
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08)
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09)
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10)
Losnummer: 18
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01)
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04)
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05)
Losnummer: 21
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Bundesrepublik Deutschland
Freistaaten Sachsen und Thüringen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Rabattverträge können nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, Großhändler gem. §§ 4 Abs. 22 und § 52a AMG sowie öffentliche Apotheken abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Rabattverträge können nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, Großhändler gem. §§ 4 Abs. 22 und § 52a AMG sowie öffentliche Apotheken abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Landesverband Mitte, Regionalvertretung Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Eintrachtweg 19
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Region Hannover
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postanschrift: Eislebener Straße 1
Postleitzahl: 99096
Land: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 50
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt/Main
Postanschrift: Galvanistraße 31
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Postanschrift: Weißensteinstraße 70-72
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Kassel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Straße 140
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Hamburg
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer GEK
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Land: Wuppertal, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postleitzahl: 20097
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Postleitzahl: 22041
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handelskrankenkasse (hkk)
Postanschrift: Martinistraße 26
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, z. H. Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Dokumente URL: https://plus.aok.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist… § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat… § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
Quelle: OJS 2020/S 033-077007 (2020-02-13)
Ergänzende Angaben (2020-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08):
— Los 1 Amidotrizoesäure,
— Los 2 Ioxitalaminsäure,
— Los 3 Iohexol,
— Los 4 Iopamidol,
— Los 5 Iopromid,
— Los 6 Ioversol,
— Los 7 Iodixanol,
— Los 8 Iomeprol bis 350 mg,
— Los 9 Iomeprol 400 mg,
— Los 10 Iobitridol,
— Los 11 Ethylester iodierter Fettsäuren,
— Los 12 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel,
— Los 13 Gadopentetsäure,
— Los 14 Gadotersäure,
— Los 15 Gadoteridol,
— Los 16 Gadobensäure,
— Los 17 Gadobutrol,
— Los 18 Gadoxetsäure,
— Los 19 Humanalbumin-Mikrosphären,
— Los 20 Phospholipid-Mikrosphären,
— Los 21 Schwefelhexafluorid.
Weiter Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt, einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Los 18 Gadoxetsäure,
— Los 19 Humanalbumin-Mikrosphären,
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse – KKH
HEK – Hanseatische Krankenkasse
Quelle: OJS 2020/S 049-116022 (2020-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 91 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenzf ür die Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenzf ür die Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit frühestens ab 01.04.2020. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Die AOK PLUS sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage derVersicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit frühestens ab 01.04.2020. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Die AOK PLUS sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage derVersicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
Während des Zeitraumes vom 13.3.2020 bis 31.3.2021 können interessierte Auftragnehmer Rabattvereinbarungen schließen. Die Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 31.03.2021. Unabhängig davon werden Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ bereits insoweit vor dem 31.3.2021 beendet, wie in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern Exklusivvereinbarungen zu den unter II.1.1) genannten Wirkstoffen in Kraft treten.
Während des Zeitraumes vom 13.3.2020 bis 31.3.2021 können interessierte Auftragnehmer Rabattvereinbarungen schließen. Die Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 31.03.2021. Unabhängig davon werden Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ bereits insoweit vor dem 31.3.2021 beendet, wie in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern Exklusivvereinbarungen zu den unter II.1.1) genannten Wirkstoffen in Kraft treten.
Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED - Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die Rabattvereinbarung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Rabattvereinbarung in 2-facher Ausführung, Konformitätserklärung) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 12.3.2020 und anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist), einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 12.3.2020 bzw. 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.
Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED - Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die Rabattvereinbarung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Rabattvereinbarung in 2-facher Ausführung, Konformitätserklärung) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 12.3.2020 und anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist), einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 12.3.2020 bzw. 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.
Die Rabattvereinbarung tritt bei Unterzeichnung beider Parteien bis einschließlich 31.3.2020 am 1.4.2020 in Kraft. Die Unterzeichnung erfolgt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Teilnahmeunterlagen bei der AOK PLUS eingegangen sein müssen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Quelle: OJS 2020/S 061-145525 (2020-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08):
— Los 1 Amidotrizoesäure;
— Los 2 Ioxitalaminsäure;
— Los 3 Iohexol;
— Los 4 Iopamidol;
— Los 5 Iopromid;
— Los 6 Ioversol;
— Los 7 Iodixanol;
— Los 8 Iomeprol bis 350 mg;
— Los 9 Iomeprol 400 mg;
— Los 10 Iobitridol;
— Los 11 Ethylester iodierter Fettsäuren;
— Los 12 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel;
— Los 13 Gadopentetsäure;
— Los 14 Gadotersäure;
— Los 15 Gadoteridol;
— Los 16 Gadobensäure;
— Los 17 Gadobutrol;
— Los 18 Gadoxetsäure;
— Los 19 Humanalbumin-Mikrosphären;
— Los 20 Phospholipid-Mikrosphären;
— Los 21 Schwefelhexafluorid.
Weiter Informationen siehe Punkt II.2.4. der Bekanntmachung.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4. erfolgen daher nur hilfsweise.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4. erfolgen daher nur hilfsweise.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Los 1 Amidotrizoesäure;
— Los 2 Ioxitalaminsäure;
— Los 3 Iohexol;
— Los 4 Iopamidol;
— Los 5 Iopromid;
— Los 6 Ioversol;
— Los 7 Iodixanol;
— Los 8 Iomeprol bis 350 mg;
— Los 9 Iomeprol 400 mg;
— Los 10 Iobitridol;
— Los 11 Ethylester iodierter Fettsäuren;
— Los 12 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel;
— Los 13 Gadopentetsäure;
— Los 14 Gadotersäure;
— Los 15 Gadoteridol;
— Los 16 Gadobensäure;
— Los 17 Gadobutrol;
— Los 18 Gadoxetsäure;
— Los 19 Humanalbumin-Mikrosphären;
— Los 20 Phospholipid-Mikrosphären;
Weiter Informationen siehe Punkt II.2.4. der Bekanntmachung.
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit frühestens ab 1.4.2020. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Die AOK Plus sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage derVersicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit frühestens ab 1.4.2020. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Die AOK Plus sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage derVersicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
Während des Zeitraumes vom 13.3.2020 bis 31.3.2021 können interessierte Auftragnehmer Rabattvereinbarungen schließen. Die Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 31.3.2021. Unabhängig davon werden Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ bereits insoweit vor dem 31.3.2021 beendet, wie in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern Exklusivvereinbarungen zu den unter II.1.1. genannten Wirkstoffen in Kraft treten.
Während des Zeitraumes vom 13.3.2020 bis 31.3.2021 können interessierte Auftragnehmer Rabattvereinbarungen schließen. Die Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 31.3.2021. Unabhängig davon werden Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ bereits insoweit vor dem 31.3.2021 beendet, wie in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern Exklusivvereinbarungen zu den unter II.1.1. genannten Wirkstoffen in Kraft treten.
Den Erfahrungen der AOK Plus nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die Rabattvereinbarung bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle unter Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Rabattvereinbarung in 2-facher Ausführung, Konformitätserklärung) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 12.3.2020 und anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist), einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle an. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 12.3.2020 bzw. 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.
Den Erfahrungen der AOK Plus nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die Rabattvereinbarung bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle unter Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Rabattvereinbarung in 2-facher Ausführung, Konformitätserklärung) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 12.3.2020 und anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist), einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle an. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 12.3.2020 bzw. 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.
Die Rabattvereinbarung tritt bei Unterzeichnung beider Parteien bis einschließlich 31.3.2020 am 1.4.2020 in Kraft. Die Unterzeichnung erfolgt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Teilnahmeunterlagen bei der AOK Plus eingegangen sein müssen.
Für die Veröffentlichung der rabattierten Kontrastmittel wird das AOK-Gesundheitspartnerportal (www.aok-gesundheitspartner.de) genutzt. Die AOK Plus stellt die Veröffentlichung zum Monatsersten nach Unterzeichnung der Rabattvereinbarung durch die AOK Plus sicher. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgt zum 1.4.2020.
Für die Veröffentlichung der rabattierten Kontrastmittel wird das AOK-Gesundheitspartnerportal (www.aok-gesundheitspartner.de) genutzt. Die AOK Plus stellt die Veröffentlichung zum Monatsersten nach Unterzeichnung der Rabattvereinbarung durch die AOK Plus sicher. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgt zum 1.4.2020.
Bei Unklarheiten und Fragen zur Rabattvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1. genannte Kontaktstelle. Die AOK Plus behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.
Bei Unklarheiten und Fragen zur Rabattvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1. genannte Kontaktstelle. Die AOK Plus behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.
Weitere Angaben siehe Los 1 zum Wirkstoff Amidotrizoesäure Punkt II.2.4. der Bekanntmachung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-17 📅
Name: Radco-Imaging GmbH
Postanschrift: Adenauerallee 168
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt
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Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat…
§ 160 Einleitung, Antrag.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
Quelle: OJS 2020/S 085-201191 (2020-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08):
— Los 1 Amidotrizoesäure;
— Los 2 Ioxitalaminsäure;
— Los 3 Iohexol;
— Los 4 Iopamidol;
— Los 5 Iopromid;
— Los 6 Ioversol;
— Los 7 Iodixanol;
— Los 8 Iomeprol bis 350 mg;
— Los 9 Iomeprol 400 mg;
— Los 10 Iobitridol;
— Los 11 Ethylester iodierter Fettsäuren;
— Los 12 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel;
— Los 13 Gadopentetsäure;
— Los 14 Gadotersäure;
— Los 15 Gadoteridol;
— Los 16 Gadobensäure;
— Los 17 Gadobutrol;
— Los 18 Gadoxetsäure;
— Los 19 Humanalbumin-Mikrosphären;
— Los 20 Phospholipid-Mikrosphären;
— Los 21 Schwefelhexafluorid.
Weiter Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10) 400 mg im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit frühestens ab 1.4.2020. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Die AOK PLUS sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10) 400 mg im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit frühestens ab 1.4.2020. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Die AOK PLUS sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die Rabattvereinbarung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Rabattvereinbarung in 2-facher Ausführung, Konformitätserklärung) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 12.3.2020 und anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist), einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 12.3.2020 bzw. 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.
Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die Rabattvereinbarung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Rabattvereinbarung in 2-facher Ausführung, Konformitätserklärung) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 12.3.2020 und anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist), einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 12.3.2020 bzw. 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-25 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist....
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Quelle: OJS 2020/S 109-264429 (2020-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Weitere Angaben siehe Los 1 zum Wirkstoff Amidotrizoesäure Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung vom 17.2.2020 (2020/S 033-077007).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-19 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit.
Quelle: OJS 2020/S 133-326319 (2020-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Weitere Angaben siehe Los 1 zum Wirkstoff Amidotrizoesäure Punkt II.2.4) der Bekanntmachung (2020/S 033-077007).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-17 📅
Postanschrift: Friedrich-Heinreich-Allee 176
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
Quelle: OJS 2020/S 157-381912 (2020-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-19 📅
Postanschrift: Dr.-Rudolf-Eberle-Str. 8-10
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse — KKH
HEK — Hanseatische Krankenkasse
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“