Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem (den) in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoff(en) zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.11.2020 bis 31.10.2022 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung sowie Abschnitt A.III.3 der Teilnahmebedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
OHV 2020-2”
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem (den) in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoff(en) zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.11.2020 bis 31.10.2022 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung sowie Abschnitt A.III.3 der Teilnahmebedingungen.
1️⃣
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste) benannten Wirkstoffen. Die AOK...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste) benannten Wirkstoffen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit dem nachstehenden Wirkstoff (sog. Startwirkstoff):
1. Enoxaparin (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste)
Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d. h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Damit würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu ist jeweils ein neuer Vertrag zu schließen (siehe auch die Abschnitte A.I.1 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren Auftragsbekanntmachung, die Bezug auf diese Auftragsbekanntmachung nimmt, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff werden frühestens mit Wirkung zum 1.11.2020 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.10.2022. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.11.2020 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 18.9.2020 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge werden frühestens am 21.9.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.11.2020 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die (maximale) Vertragslaufzeit sowie die Angebots- und Warte- und Stillhaltefrist im Fall von Erweiterungen des Beschaffungsbedarfs werden in den zugehörigen Auftragsbekanntmachungen und in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.10.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.8.2022 eingehen.
Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff werden frühestens am 21.9.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Im Falle einer Erweiterung...”
Zusätzliche Informationen
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff werden frühestens am 21.9.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs wird die Warte- und Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu aufgenommenen Wirkstoffen in den Abschnitten II.2.4) und II.2.14) der Bekanntmachung betreffend die Beschaffungsbedarfserweiterung veröffentlicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht.
Weitere Anforderungen:
— Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit;
— Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Versendung nicht älter als 6 Monate);
— Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank für sämtliche angebotsgegenständliche Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender nachweise (siehe Abschnitte A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen ergeben sich aus den Abschnitten II.1.4), II.2.4), II.2.14) und III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 167-402780
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-19
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-18
23:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit dem in Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Startwirkstoff mit Wirkung...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit dem in Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Startwirkstoff mit Wirkung zum 1.11.2020 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum 18.9.2020 und bei angestrebtem Vertragsbeginn nach dem 1.11.2020 zu diesem Wirkstoff, spätestens 6 Wochen vor Vertragsstart (= jeweiligem Monatsersten) vollständig vorliegen.
Im Falle einer Beschaffungsbedarfserweiterung sind die Fristen und der Vertragsbeginn der aktualisierten Wirkstoffliste und den Abschnitten II.2.4), II.2.14) sowie IV.2.7) der Bekanntmachung zu der Beschaffungsbedarfserweiterung, welche unter Bezugnahme der hier vorliegenden Auftragsbekanntmachung zu erfolgen hat, zu entnehmen.
“Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der...”
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Angebotsformblatt, die Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit sowie der Rabattvertrag inkl. seiner Anhänge sind jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen.
Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 7 zu den Teilnahmebedingungen.
Bei dem mit dieser Bekanntmachung bekannt gemachten Open-House-Verfahren „OHV 2020-2“ handelt es sich um dasselbe Open-House-Verfahren „OHV 2020-2“, das bereits am 28. August 2020 unter 2020/S 167-402780 bekannt gemacht worden ist. Die erneute Bekanntmachung ist allein technischen Problemen auf der Vergabeplattform geschuldet und hat keinerlei Auswirkungen auf Fristen, Bedingungen oder – auch bereits erfolgte – Vertragsschlüsse zu „OHV 2020-2“.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DX25
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
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Quelle: OJS 2020/S 194-468476 (2020-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die AOK Baden-Württemberg (AOK BW) beabsichtigt,...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die AOK Baden-Württemberg (AOK BW) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffe zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.11.2020 bis 31.10.2022 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung sowie Abschnitt A.III.3) der Teilnahmebedingungen.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 214000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 214000.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste) benannten Wirkstoffen. Die AOK...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste) benannten Wirkstoffen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit dem nachstehenden Wirkstoff (sog. Startwirkstoff):
1. Enoxaparin (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste):
Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d. h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Damit würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu ist jeweils ein neuer Vertrag zu schließen (siehe auch die Abschnitte A.I.1 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren Auftragsbekanntmachung, die Bezug auf diese Auftragsbekanntmachung nimmt, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff werden frühestens mit Wirkung zum 1.11.2020 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.10.2022. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.11.2020 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 18.9.2020 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge werden frühestens am 21.9.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit dem o. g. Startwirkstoff zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.11.2020 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die (maximale) Vertragslaufzeit sowie die Angebots- und Warte- und Stillhaltefrist im Falle von Erweiterungen des Beschaffungsbedarfs werden in den zugehörigen Auftragsbekanntmachungen und in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.10.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.8.2022 eingehen.
Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d.Startwirkstoff werden frühestens am 21.9.2020 geschlossen (Warte-u.Stillhaltefrist).Im Falle einer Erweiterung...”
Zusätzliche Informationen
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d.Startwirkstoff werden frühestens am 21.9.2020 geschlossen (Warte-u.Stillhaltefrist).Im Falle einer Erweiterung d.Beschaffungsbedarfs wird die Warte-u.Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. neu aufgenommenen Wirkstoffen in den Abschnitten II.2.4), II.2.14) der Bekanntmachung betreffend die Beschaffungsbedarfserweiterung veröffentl.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 194-468476
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin für den Zeitraum 1.11.2020-31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ROVI GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Ring 6
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Miesbach🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 214000.00
Höchstes Angebot: 214000.00
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-22 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sanofi Aventis Deutschland GmbH
Postanschrift: Potsdamer Str. 8
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
“Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der...”
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Angebotsformblatt, die Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit sowie der Rabattvertrag inkl. seiner Anhänge sind jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen.
Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 7 zu den Teilnahmebedingungen.
Bei dem mit Bekanntmachung vom 6.10.2020 unter 2020/S 194-468476 bekannt gemachten Open-House-Verfahren „OHV 2020-2“ handelt es sich um dasselbe Open-House-Verfahren „OHV 2020-2“, das bereits am 28. August 2020 unter 2020/S 167-402780 bekannt gemacht worden ist. Die erneute Bekanntmachung ist allein technischen Problemen auf der Vergabeplattform geschuldet und hat keinerlei Auswirkungen auf Fristen, Bedingungen oder – auch bereits erfolgte – Vertragsschlüsse zu „OHV 2020-2“.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DX25
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 219-537400 (2020-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die AOK Baden-Württemberg (AOK BW) beabsichtigt,...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die AOK Baden-Württemberg (AOK BW) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffe zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.11.2020 bis 31.10.2022 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung sowie Abschnitt A.III.3 der Teilnahmebedingungen.
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Währungscode: EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste) benannten Wirkstoffen. Die AOK...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste) benannten Wirkstoffen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit dem nachstehenden Wirkstoff (sog. Startwirkstoff):
1. Enoxaparin (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste)
Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d. h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Damit würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu ist jeweils ein neuer Vertrag zu schließen (siehe auch die Abschnitte A.I.1 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren Auftragsbekanntmachung, die Bezug auf diese Auftragsbekanntmachung nimmt, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff werden frühestens mit Wirkung zum 1.11.2020 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.10.2022. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.11.2020 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 18.9.2020 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge werden frühestens am 21.9.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit dem o. g. Startwirkstoff zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.11.2020 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die (maximale) Vertragslaufzeit sowie die Angebots- und Warte- und Stillhaltefrist im Falle von Erweiterungen des Beschaffungsbedarfs werden in den zugehörigen Auftragsbekanntmachungen und in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.10.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.8.2022 eingehen.
Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden.
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Zusätzliche Informationen:
“Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. Startwirkstoff werden frühestens am 21.9.2020 geschlossen (Warte-u. Stillhaltefrist).Im Falle einer Erweiterung d....”
Zusätzliche Informationen
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. Startwirkstoff werden frühestens am 21.9.2020 geschlossen (Warte-u. Stillhaltefrist).Im Falle einer Erweiterung d. Beschaffungsbedarfs wird die Warte-u. Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. neu aufgenommenen Wirkstoffen in den Abschnitten II.2.4), II.2.14) der Bekanntmachung betreffend die Beschaffungsbedarfserweiterung veröffentl.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin für den Zeitraum 1.12.2020-31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-13 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Venipharm GmbH
Postanschrift: Lademannbogen 21-23
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22339
Region: Hamburg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Vertragsnummer: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ratiopharm GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 3
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Region: Ulm, Stadtkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
“Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der...”
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Angebotsformblatt, die Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit sowie der Rabattvertrag inkl. seiner Anhänge sind jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen.
Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 7 zu den Teilnahmebedingungen.
Bei dem mit Bekanntmachung vom 6.10.2020 unter 2020/S 194-468476 bekannt gemachten Open-House-Verfahren „OHV 2020-2“ handelt es sich um dasselbe Open-House-Verfahren „OHV 2020-2“, das bereits am 28. August 2020 unter 2020/S 167-402780 bekannt gemacht worden ist. Die erneute Bekanntmachung ist allein technischen Problemen auf der Vergabeplattform geschuldet und hat keinerlei Auswirkungen auf Fristen, Bedingungen oder – auch bereits erfolgte – Vertragsschlüsse zu „OHV 2020-2“.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DX25.
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Quelle: OJS 2020/S 242-596721 (2020-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die AOK Baden-Württemberg (AOK BW) beabsichtigt,...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die AOK Baden-Württemberg (AOK BW) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffe zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.11.2020 bis 31.10.2022 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung sowie Abschnitt A.III.3 der Teilnahmebedingungen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 5
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin für den Zeitraum 01.01.2021-31.10.2022”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ITF Pharma GmbH
Postanschrift: Prinzregentenplatz 14
Postort: München
Postleitzahl: 81675
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Quelle: OJS 2021/S 007-010972 (2021-01-07)
Ergänzende Angaben (2022-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem (den) in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoff(en) zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 01.11.2020 bis 31.10.2022 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung sowie Abschnitt A.III.3 der Teilnahmebedingungen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 194-468476
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1
Alter Wert
Text:
“Weitere Anforderungen:
- Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit
- Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Versendung nicht älter als 6...”
Text
Weitere Anforderungen:
- Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit
- Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Versendung nicht älter als 6 Monate),
- Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank für sämtliche angebotsgegenständliche Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender nachweise (siehe Abschnitte A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen).
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Text:
“Weitere Anforderungen:
- Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
- Ausdruck...”
Text
Weitere Anforderungen:
- Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
- Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Versendung nicht älter als 6 Monate),
- Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank für sämtliche angebotsgegenständliche Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender Nachweise (siehe Abschnitte A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen).
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Nummer des Abschnitts: VI.3
Alter Wert
Text:
“Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der...”
Text
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Angebotsformblatt, die Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit sowie der Rabattvertrag inkl. seiner Anhänge sind jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen.
Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 7 zu den Teilnahmebedingungen.
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Text:
“Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der...”
Text
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Angebotsformblatt, die Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" sowie der Rabattvertrag inkl. seiner Anhänge sind jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen.
Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 7 zu den Teilnahmebedingungen.
“Nach Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine...”
Nach Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (eingefügt durch die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022; ABl. EU L 111/1) ist es verboten, öffentliche Aufträge an Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass diese Sanktionsbestimmung auch im vorliegenden Open-House-Verfahren Anwendung findet. Verträge werden daher nur mit Unternehmen geschlossen, die nicht unter diese (bzw. die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden) Sanktionsbestimmungen fallen.
Die Auftraggeberin hat den interessierten pharmazeutischen Unternehmen daher auf der Plattform "DTVP" unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" als neue Anlage 10 zu den Teilnahmebedingungen eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" zur Verfügung gestellt, die mit dem Angebot einzureichen ist.
Diese Berichtigungsbekanntmachung bezieht sich zugleich auch auf die Folgebekanntmachung zum Verfahren OHV 2020-2 vom 26. Januar 2021 mit der Bekanntmachungsnummer 2021/S 017-038272.
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Quelle: OJS 2022/S 096-265326 (2022-05-13)
Ergänzende Angaben (2022-09-13)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Ort des zu ändernden Textes: Verlängerung der Laufzeit der Rabattverträge
Alter Wert
Text:
“Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb...”
Text
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.10.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 01.11.2020 bis 31.10.2022 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
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Text:
“Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 28 Monate. Sie endet spätestens am 28.02.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs...”
Text
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 28 Monate. Sie endet spätestens am 28.02.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin - diesbezüglich bleibt es beim Vertragsende zum 30. September 2022). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 01.11.2020 bis 28.02.2023 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Ort des zu ändernden Textes: Verlängerung der Rabattverträge
Alter Wert
Text:
“Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff werden frühestens mit Wirkung zum 01.11.2020 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens...”
Text
Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff werden frühestens mit Wirkung zum 01.11.2020 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.10.2022. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 01.11.2020 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 18.09.2020 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge werden frühestens am 21.09.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 01.11.2020 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die (maximale) Vertragslaufzeit sowie die Angebots- und Warte- und Stillhaltefrist im Fall von Erweiterungen des Beschaffungsbedarfs werden in den zugehörigen Auftragsbekanntmachungen
3 / 6
und in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 01.10.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.08.2022 eingehen.
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Text:
“Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden spätestens am 28.02.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin). Dies...”
Text
Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden spätestens am 28.02.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin). Dies betrifft insbesondere alle Rabattverträge zu Folgewirkstoffen, die in der Auftragsbekanntmachung vom 26.01.2021 (Folgebekanntmachung, ABl. 2021/S 017-038272) bekannt gemacht wurden. Alle Vertragspartner können den ursprünglich nur bis 31.10.2022 laufenden Rabattvertrag (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin) durch eine Vereinbarung mit der AOK verlängern. Im Fall der Verlängerung gelten die Teilnahme- und Vertragsbedingungen im Übrigen fort. Dies gilt insbesondere auch für die nachträglich bekannt gemachten Russlandsanktionen (siehe Berichtigungsbekanntmachung v.
18.5.2022, ABl. 2022/S 096-265326). Die Vereinbarung zur Verlängerung muss spätestens am 30.09.2022 bei der AOK eingehen.
Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 01.11.2020 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 18.09.2020 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge werden frühestens am 21.09.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu einem späteren Zeitpunkt als dem 01.11.2020 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die (maximale) Vertragslaufzeit sowie die Angebots- und Warte- und Stillhaltefrist im Fall von Erweiterungen des Beschaffungsbedarfs werden in den zugehörigen Auftragsbekanntmachungen
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und in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 01.02.2023. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 21.12.2022 eingehen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Verlängerung der Laufzeit der Rabattverträge
Alter Wert
Text:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 31/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert...”
Text
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 31/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
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Text:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 28/02/2023
Dieser Auftrag kann verlängert...”
Text
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 28/02/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text:
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/08/2022
Ortszeit: 23:59” Neuer Wert
Text:
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/12/2022
Ortszeit: 23:59”
Quelle: OJS 2022/S 179-505292 (2022-09-13)
Ergänzende Angaben (2022-12-21)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Alter Wert
Text:
“Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 28 Monate. Sie endet spätestens am 28.02.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs...”
Text
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 28 Monate. Sie endet spätestens am 28.02.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin - diesbezüglich bleibt es beim Vertragsende zum 30. September 2022). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 01.11.2020 bis 28.02.2023 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 32 Monate. Sie endet spätestens am 30.06.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs...”
Text
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2020 und beträgt maximal 32 Monate. Sie endet spätestens am 30.06.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin - diesbezüglich bleibt es beim Vertragsende zum 30. September 2022). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 01.11.2020 bis 30.06.2023 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Alter Wert
Text:
“Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden spätestens am 28.02.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin). Dies...”
Text
Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden spätestens am 28.02.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin). Dies betrifft insbesondere alle Rabattverträge zu Folgewirkstoffen, die in der Auftragsbekanntmachung vom 26.01.2021 (Folgebekanntmachung, ABl.2021/S 017-038272) bekannt gemacht wurden. Alle Vertragspartner können den ursprünglich nur bis 31.10.2022 laufenden Rabattvertrag (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin) durch eine Vereinbarung mit der AOK verlängern. Im Fall der Verlängerung gelten die Teilnahme- und Vertragsbedingungen im Übrigen fort. Dies gilt insbesondere auch für die nachträglich bekannt gemachten Russlandsanktionen (siehe Berichtigungsbekanntmachung v.
18.5.2022, ABl. 2022/S 096-265326). Die Vereinbarung zur Verlängerung muss spätestens am 30.09.2022 bei der AOK eingehen.
Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 01.11.2020 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 18.09.2020 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge werden frühestens am 21.09.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu einem späteren Zeitpunkt als dem 01.11.2020 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die (maximale) Vertragslaufzeit sowie die Angebots- und Warte- und Stillhaltefrist im Fall von Erweiterungen des Beschaffungsbedarfs werden in den zugehörigen Auftragsbekanntmachungen
3 / 6
und in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 01.02.2023. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 21.12.2022 eingehen.
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Text:
“Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden spätestens am 30.06.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin). Dies...”
Text
Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden spätestens am 30.06.2023 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin). Dies betrifft insbesondere alle Rabattverträge zu Folgewirkstoffen, die in der Auftragsbekanntmachung vom 26.01.2021 (Folgebekanntmachung, ABl.2021/S 017-038272) bekannt gemacht wurden. Alle Vertragspartner können den ursprünglich nur bis 31.10.2022 laufenden und inzwischen ggf. bis 28.02.2023 verlängerten Rabattvertrag (mit Ausnahme des Wirkstoffs Enoxaparin) durch eine (weitere) Vereinbarung mit der AOK verlängern. Im Fall der (erneuten) Verlängerung gelten die Teilnahme- und Vertragsbedingungen im Übrigen fort. Dies gilt insbesondere auch für die nachträglich bekannt gemachten Russlandsanktionen (siehe Berichtigungsbekanntmachung v.
18.5.2022, ABl. 2022/S 096-265326). Die Vereinbarung zur (erneuten) Verlängerung muss spätestens am 18.01.2023 bei der AOK eingehen.
Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 01.11.2020 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 18.09.2020 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge werden frühestens am 21.09.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu einem späteren Zeitpunkt als dem 01.11.2020 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die (maximale) Vertragslaufzeit sowie die Angebots- und Warte- und Stillhaltefrist im Fall von Erweiterungen des Beschaffungsbedarfs werden in den zugehörigen Auftragsbekanntmachungen
3 / 6
und in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 01.06.2023. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.04.2023 eingehen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Alter Wert
Text:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 28/02/2023
Dieser Auftrag kann verlängert...”
Text
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 28/02/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert...”
Text
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Text:
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/12/2022
Ortszeit: 23:59” Neuer Wert
Text:
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/04/2023
Ortszeit: 23:59”
Quelle: OJS 2022/S 248-714971 (2022-12-21)