Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffe zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.6.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.5.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.6.2020 bis 31.5.2022 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung sowie Abschnitt A.III.3 der Teilnahmebedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: OHV 2020-1
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/bw🌏
E-Mail: ohv@bw.aok.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0D026/documents🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-25 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 060-143173
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
“Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 21.4.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).”
Quelle: OJS 2020/S 060-143173 (2020-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren.” Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. Startwirkstoffen werden frühestens am 21.4.2020 geschlossen (Warte-u.Stillhaltefrist).Im Falle einer Erweiterung d....”
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. Startwirkstoffen werden frühestens am 21.4.2020 geschlossen (Warte-u.Stillhaltefrist).Im Falle einer Erweiterung d. Beschaffungsbedarfs wird die Warte-u. Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. neu aufgenommen Wirkstoffen in den Abschnitten II.2.4), II.2.14) der Bekanntmachung betreffend die Beschaffungsbedarfserweiterung veröffentl.
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Quelle: OJS 2020/S 106-256582 (2020-05-29)
“Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. Startwirkstoffen werden frühestens am 21.4.2020 geschlossen (Warte- u. Stillhaltefrist). Im Falle einer Erweiterung...”
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. Startwirkstoffen werden frühestens am 21.4.2020 geschlossen (Warte- u. Stillhaltefrist). Im Falle einer Erweiterung d. Beschaffungsbedarfs wird die Warte-u. Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. neu aufgenommen Wirkstoffen in den Abschnitten II.2.4), II.2.14) der Bekanntmachung betreffend die Beschaffungsbedarfserweiterung veröffentl.
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Quelle: OJS 2020/S 127-310450 (2020-07-01)
“Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. Startwirkstoffen werden frühestens am 21.4.2020 geschlossen (Warte-u. Stillhaltefrist).Im Falle einer Erweiterung d....”
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. Startwirkstoffen werden frühestens am 21.4.2020 geschlossen (Warte-u. Stillhaltefrist).Im Falle einer Erweiterung d. Beschaffungsbedarfs wird die Warte-u.Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit d. neu aufgenommen Wirkstoffen in den Abschnitten II.2.4., II.2.14 der Bekanntmachung betreffend die Beschaffungsbedarfserweiterung veröffentl.
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Quelle: OJS 2020/S 150-367428 (2020-07-31)