Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 (AOK 1 — Zukunft Standort/Umwelt). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 5 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Fachlos dar. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit — das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt — bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 67304
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind, ist das anwendbare nationale Vergaberecht anzugeben:
“Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2023” Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0DJR7/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0DJR7🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
AOK 1 - Zukunft Standort / Umwelt”
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 (AOK 1 — Zukunft...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 (AOK 1 — Zukunft Standort/Umwelt). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 5 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Fachlos dar. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit — das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt — bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Cefaclor
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg — Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK— Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.6.2021 zu be zuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit des Rabatt-ApU. Dabei werden die AOKs nicht nur die fachlos- und...”
Zusätzliche Informationen
Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit des Rabatt-ApU. Dabei werden die AOKs nicht nur die fachlos- und gebietslosbezogene Ermittlung der Gesamtwirtschaftlichkeitsmaßzahlen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zugrunde legen, sondern auch umweltbezogene und soziale Aspekte berücksichtigen. Konkret handelt es sich um Wirtschaftlichkeitsboni für:
1. Den Nachweis einer geschlossenen Lieferkette in der EU, in GPA-Unterzeichnerstaaten bzw. in der Freihandelszone der EU,
2. Die angebotsgegenständliche Marktabdeckung und/oder
3. Den Nachweis der Einhaltung von Schwellenwerten von Wirkstoffkonzentrationen im Produktionsabwasser der Wirkstoffhersteller des Bieters.
Für die Inanspruchnahme der Kriterien zu (1) und (3) ist die Abgabe von Eigenerklärungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erforderlich. Zusätzlich sind für den Fall der Abgabe dieser Erklärungen vertragliche Bestimmungen als Ausführungsbedingungen i. S. v. § 128 Abs. 2 GWB vorgesehen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Cefuroxim
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg — Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.6.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ciprofloxacin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Clarithromycin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Roxithromycin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg — Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Mit dem Angebot hat der Bieter eine in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Mit dem Angebot hat der Bieter eine in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine separate entsprechend ausgefüllte EEE vorzulegen.
b) Die Auftraggeberinnen können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Vor der Zuschlagserteilung sind auf Aufforderung der Auftraggeberinnen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend die nachfolgenden Eignungsnachweise — nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen — vorzulegen:
Aa) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1. Oktober 2020); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Bb) für alle Arzneimittel, für die die Bieter Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI); dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
1. Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
2. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss,
3. Darreichungsform,
4. Wirkstoff sowie
5. Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Ziffer (1) bis (5) erforderlichen Informationen von der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle gemäß Ziffer (1) bis (5) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen.
cc) Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1. Oktober 2020 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
c) Bei der Inanspruchnahme von Drittunternehmen ist nach näherer Maßgabe gemäß Abschnitt A.III.11 der Bewerbungsbedingungen und unabhängig von weiteren Nachweisen nach Ablauf der Angebotsfrist auf Aufforderung der Auftraggeberinnen neben der/den EEE(en) nach Maßgabe von lit. a) dieser Ziffer jeweils eine separate EEE mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt A und B des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Drittunternehmen einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. d. Konzernrechts Drittunternehmen sein können.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es gelten die Eignungskriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Ergänzend wird auf III.1.3) verwiesen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es gelten die Eignungskriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Bezüglich deren Nachweis wird u. a. auf Folgendes hingewiesen:
a) Die Bieter haben nach näherer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es gelten die Eignungskriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Bezüglich deren Nachweis wird u. a. auf Folgendes hingewiesen:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der vom pharmazeutischen Unternehmer unterzeichneten und mit seinem Angebot eingereichten Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (entspricht 30 % der in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen und nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf die Vertragslaufzeit von 24 Monaten hochgerechneten Wirkstoffmenge) angegeben ist. Während der gesamten weiteren Vertragslaufzeit (1. Juni 2021 bis 31. Mai 2023) ist der/die o. g. Bieter/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung dazu verpflichtet, jederzeit eine weitere Teilmenge von mindestens 12,5 % als Vorrat zur Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) vorzuhalten. Diese Bevorratungsmaßgabe darf der/die o. g. Bieter/Bietergemeinschaft im letzten Quartal der (auch verlängerten) Laufzeit sukzessive zurückführen. Die jeweiligen Teilmengen müssen je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der pharmazeutische Unternehmer aufgrund anderweitiger Verpflichtungen vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet ist. Es wird klargestellt, dass diese Teilmengen die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach der Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten nicht erhöhen.
c) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. § 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen dem Auftraggeber zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Drittunternehmen(s) vorlegt (§ 47 Abs. 1 VgV). Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind die Auftragshersteller der Arzneimittel i. S. d. § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Hersteller des Arzneimittels und Verblisterer/Abfüller, nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen) und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen. Keine Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind Postdienstleister, Ärzte, Apotheker, pharmazeutische Großhändler, Auftragsprüfer von Arzneimitteln i. S. d. § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i. S. d. § 25 AMWHV beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung wird den Bietern als zweisprachiges Dokument (Deutsch/Englisch) zur Verfügung gestellt. Der Einstufung als Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. d. Konzernrechts ist ('andere Unternehmen' i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen nicht schon mit Abgabe des Angebots, sondern vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden. Die Verpflichtungserklärungen sind ausschließlich in schriftlicher Form (auf Papier) auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Stempel des Drittunternehmens zu versehen und anschließend als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) über die Vergabeplattform einzureichen und bedürfen keiner elektronischen Signatur. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur EEE (Ziffer III.1.1) verwiesen.
d) Im Falle der Abgabe der Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung von Schwellenwerten im Produktionsabwasser (abzugeben vor Ablauf der Angebotsfrist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen) ist auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung für jeden Wirkstoffhersteller eine Gestattungs- und Verpflichtungserklärung zur Durchführung von Messungen im Produktionsabwasser des/der Wirkstoffhersteller(s) während der Vertragslaufzeit vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff, in Betracht.
Bietergemeinschaften müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Die unter III.1.1) und III.1.3) genannten Eignungsnachweise sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dabei sind die unter III.1.1) b) bb) und III.1.3) genannten Nachweise jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen.
Für den Fall, dass ein Bieter den Wirtschaftlichkeitsbonus/die Wirtschaftlichkeitsboni für die geschlossene EU-Lieferkette und/oder die Einhaltung von Schwellenwerten im Produktionsabwasser seiner Wirkstoffhersteller erhalten will und die entsprechenden Erklärungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen abgibt (siehe dazu bereits II.2.14)), gelten zusätzliche vertragliche Bestimmungen als Ausführungsbedingungen i. S. v. § 128 Abs. 2 GWB. Zu den vertraglichen Bestimmungen gehört hier auch, dass der pharmazeutische Unternehmer zur Vermeidung unnötiger Verpackungsabfälle keine Bündelpackungen zur Abgabe durch Apotheken an Versicherte der AOKs zur Verfügung stellen oder durch Dritte zur Verfügung stellen lassen darf.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-06
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der Folgenden AOKs durch:
1. AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
2. AOK...”
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der Folgenden AOKs durch:
1. AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
2. AOK Bremen/Bremerhaven,
3. AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen,
4. AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen,
5. AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
6. AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
7. AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
8. AOK Rheinland/Hamburg — Die Gesundheitskasse,
9. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland — Die Gesundheitskasse,
10. AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 1 VgV nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Kommunikation grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form über die in den Bewerbungsbedingungen genannte Vergabeplattform erfolgt. Dabei sind bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 einzureichen. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Für die Angebotserstellung ist mindestens Office 2010 erforderlich.
d) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erfolgen. Nähere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform sind unter www.dtvp.de abrufbar.
e) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.2.2) angegebenen Tag um 10 Uhr.
f) Ergänzend zu Ziffer III.1.1)b)bb) ist Folgendes zu beachten: Für den (in Abschnitt A.I.6.4a) Absatz 4 der Bewerbungsbedingungen näher beschriebenen) Fall, dass die im Zulassungsnachweis (bzw. in den ergänzenden Nachweisen) ausgewiesene Darreichungsformbezeichnung von der Darreichungsformbezeichnung der gewählten Preisvergleichsgruppe abweicht, hat der Bieter darüber hinaus ein gesondertes, von ihm selbst erstelltes Dokument einzureichen, in dem er (unter Bezugnahme auf eine bestimmte Preisvergleichsgruppe und auf das für diese Preisvergleichsgruppe angebotene (genau bezeichnete) Arzneimittel) begründet, weshalb aus seiner Sicht das von ihm angebotene Arzneimittel trotz der Abweichung in der Darreichungsformbezeichnung auf Grundlage des Zulassungsnachweises der von ihm gewählten Preisvergleichsgruppe zugeordnet werden kann. Das Dokument ist zu unterzeichnen und als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) einzureichen. Bei Bedarf sind weitere Unterlagen beizufügen. Näheres ergibt sich aus den Abschnitten A.I.6.4 und B.II.3 der Bewerbungsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DJR7
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
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Quelle: OJS 2020/S 182-436882 (2020-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-18) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Name: AOK Bremen / Bremerhaven
Name: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind, ist das anwendbare nationale Vergaberecht anzugeben:
“Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2023.”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
AOK 1 - Zukunft Standort / Umwelt”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 (AOK 1 — Zukunft...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 (AOK 1 — Zukunft Standort / Umwelt). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 5 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Fachlos dar. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos-und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 214 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
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Preis
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 182-436882
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Cefaclor — alle Gebietslose
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Aristo Pharma GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Basics GmbH
Postort: Leverkusen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ALIUD PHARMA GmbH
Postort: Laichingen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Ciprofloxacin — alle Gebietslose
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
5️⃣
Vertragsnummer: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
6️⃣
Vertragsnummer: 6
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hexal AG (BG Hexal 1 A Pharma GbR)
Postort: Holzkirchen
Name: 1 A Pharma GmbH (BG Hexal 1 A Pharma GbR)
Postort: Oberhaching
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
7️⃣
Vertragsnummer: 7
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Roxithromycin — Gebietslose 1-6, 8
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
8️⃣
Vertragsnummer: 8
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
9️⃣
Vertragsnummer: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG (BG Heumann / Heunet GbR)
Postort: Nürnberg
Name: Heunet Pharma GmbH (BG Heumann / Heunet GbR)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
“a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
2) AOK...”
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
2) AOK Bremen / Bremerhaven,
3) AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen,
4) AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen,
5) AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
6) AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
7) AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 8) AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse,
9) AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse,
10) AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse.
b) In den Fachlosen Nr. 2 (Cefuroxim [alle Gebietslose]), Nr. 4 (Clarithromycin [alle Gebietslose]) und Nr. 5 (Roxithromycin [Gebietslos 7]) wurden bislang keine Zuschläge erteilt. Diese Wirkstoffe sind im angegebenen Umfang Gegenstand von zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung anhängigen Vergabenachprüfungsverfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DWHC.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
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Quelle: OJS 2021/S 057-143784 (2021-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-16) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Name: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Name: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Name: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Name: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Name: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Name: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Name: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Name: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 214 000 💰
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 10
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Cefuroxim – Gebietslose 1, 2, 4-6
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Vertragsnummer: 11
Titel: Cefuroxim – Gebietslose 3, 7, 8
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ascend GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Vertragsnummer: 12
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Vertragsnummer: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Postort: München
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Vertragsnummer: 14
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Clarithromycin - Gebietslose 1-8
Vertragsnummer: 15
Titel: Roxithromycin - Gebietslos 7
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Vertragsnummer: 16
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Vertragsnummer: 17
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
“In der Bekanntmachung vergebener Aufträge ABl./EU 2021/S 057-143784 zu dieser Ausschreibung wurde unter Ziff. VI.3) darauf hingewiesen, dass in den...”
In der Bekanntmachung vergebener Aufträge ABl./EU 2021/S 057-143784 zu dieser Ausschreibung wurde unter Ziff. VI.3) darauf hingewiesen, dass in den Fachlosen Nr. 2 (Cefuroxim [alle Gebietslose]), Nr. 4 (Clarithromycin [alle Gebietslose]) und Nr. 5 (Roxithromycin [Gebietslos 7]) bislang keine Zuschläge erteilt wurden, da diese Gegenstand anhängiger Vergabenachprüfungsverfahren waren. Die Vergabenachprüfungsverfahren sind zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung rechtskräftig abgeschlossen und die Auftraggeberinnen haben - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - die aus Abschnitt V. ersichtlichen Zuschläge erteilt. Im Übrigen war das Vergabeverfahren gemäß § 63 VgV aufzuheben.
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Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Quelle: OJS 2022/S 036-092731 (2022-02-16)