Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 (AOK 1 — Zukunft Standort/Umwelt). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 5 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Fachlos dar. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit — das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt — bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: AOK 1 - Zukunft Standort / Umwelt
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 (AOK 1 — Zukunft...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 (AOK 1 — Zukunft Standort/Umwelt). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 5 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Fachlos dar. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit — das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt — bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-18 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 182-436882
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
“Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit des Rabatt-ApU. Dabei werden die AOKs nicht nur die fachlos- und...”
Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit des Rabatt-ApU. Dabei werden die AOKs nicht nur die fachlos- und gebietslosbezogene Ermittlung der Gesamtwirtschaftlichkeitsmaßzahlen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zugrunde legen, sondern auch umweltbezogene und soziale Aspekte berücksichtigen. Konkret handelt es sich um Wirtschaftlichkeitsboni für:
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Quelle: OJS 2020/S 182-436882 (2020-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 (AOK 1 — Zukunft...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 (AOK 1 — Zukunft Standort / Umwelt). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 5 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Fachlos dar. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos-und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
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Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:”
Quelle: OJS 2021/S 057-143784 (2021-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
“In der Bekanntmachung vergebener Aufträge ABl./EU 2021/S 057-143784 zu dieser Ausschreibung wurde unter Ziff. VI.3) darauf hingewiesen, dass in den...”
In der Bekanntmachung vergebener Aufträge ABl./EU 2021/S 057-143784 zu dieser Ausschreibung wurde unter Ziff. VI.3) darauf hingewiesen, dass in den Fachlosen Nr. 2 (Cefuroxim [alle Gebietslose]), Nr. 4 (Clarithromycin [alle Gebietslose]) und Nr. 5 (Roxithromycin [Gebietslos 7]) bislang keine Zuschläge erteilt wurden, da diese Gegenstand anhängiger Vergabenachprüfungsverfahren waren. Die Vergabenachprüfungsverfahren sind zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung rechtskräftig abgeschlossen und die Auftraggeberinnen haben - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - die aus Abschnitt V. ersichtlichen Zuschläge erteilt. Im Übrigen war das Vergabeverfahren gemäß § 63 VgV aufzuheben.
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Quelle: OJS 2022/S 036-092731 (2022-02-16)