Beschreibung der Beschaffung
Inhalt des Vertrages sind akut stationäre Leistungen zur Implantation von Hüftendoprothesen durch den Vertragspartner sowie Rehabilitationsleistungen, welche durch kooperierende Rehabilitationsleistungen erbracht werden. Unter Vorgabe eines einheitlichen Basisvertrages sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Krankenhäusern der Abschluss eines Vertrages nach § 140 a SGB V angeboten.
Interessierte Krankenhäuser können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse die Teilnahmevoraussetzungen sowie den Vertrag anfordern.
Die nachfolgend genannten Voraussetzungen müssen von den interessierten Leistungserbringern erfüllt werden, um einen Vertrag abschließen zu können:
—— Einrichtungen gem. § 108 SGB V in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 HKHG 2011,
—— Auswahlparameter nach QSR für den Leistungsbereich Hüftendoprothetik entsprechend dem QSR-Verfahren (
https://weisse-liste.krankenhaus.aok.de/):
— SMR-Wert (Verfahrensjahr 2019) ≤ 1,0,
— obere Grenze des Konfidenzintervalls, aktuelles Verfahrensjahr (2019) < 1,6,
— Einzelindikatoren mindestens durchschnittlich (Verfahrensjahr 2019) +, O,
— SMR im vorherigen Verfahrensjahr (2018) ≤ 1,0,
— obere Grenze des Konfidenzintervalls, vorheriges Verfahrensjahr (2018) < 1,6,
—— verpflichtende Teilnahme am Endoprothesenregister Deutschland (EPRD),
—— das Krankenhaus führt Revisionsoperationen durch.
Mit jedem Krankenhaus, welches die Teilnahevoraussetzungen erfüllt und sich um den Vertrag bewirbt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen, individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 3.1.2020. Die QSR-Bewertungen werden jährlich aktualisiert — in der Regel im Oktober eines jeden Jahres. Mit Bekanntgabe der aktuellen QSR-Bewertungen werden die Teilnahmevoraussetzungen jährlich neu überprüft. Werden die Anforderungen nicht mehr erfüllt, endet der Vertrag mit Ablauf des betreffenden Kalenderjahres.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Dies gilt insbesondere auch zu den Abfragen für die Ziffern II.2.5), IV.2.2) und IV.2.7). Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.