Beschreibung der Beschaffung
a) Der Vertrag regelt die besondere Versorgung mittels Einsatz molekulargenetischer prognostischer Testverfahren u. Auswertung deren Ergebnisse zur Unterstützung in der Frage, ob eine adjuvante Chemotherapie bei Patientinnen mit primärem, kurativ behandelbaren u. lokal begrenzten Brustkrebs, bei denen mit den etablierten Parametern eine Unsicherheit besteht, durchgeführt werden soll. Dabei wird das Testergebnis in die Therapieentscheidung des Tumorboards unter Einbindung der weiterbehandelnden Onkologen bzw. onkologischen Gynäkologen und der Patientinnenpräferenz eingebettet. Ergänzend regelt dieser Vertrag die umfassende ärztliche Information und Aufklärung der betroffenen Patientinnen zu den Grundzügen der Diagnostik, der Therapie u. der Nachsorge bei Brustkrebs einschließlich des derzeitigen Erkenntnisstands zu Chancen und Risiken und offenen Fragen zur Anwendung von molekulargenetischen Biomarkertests auf Basis der „Interdisziplinären S3-Leitlinie für die Diagnostik, Behandlung u. Nachsorge des Mammakarzinoms“ in der aktuellen Fassung. Schließlich umfasst die Vertragsleistung die besondere systematische Koordination und Dokumentation der Primärtherapie.
b) Interessierte Krankenhäuser können bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse die Teilnahmevoraussetzungen sowie den Vertrag anfordern.
c) Nachfolgend genannte Voraussetzungen müssen von den interessierten Krankenhäusern erfüllt werden, um einen Vertrag abschließen zu können:
1. Das Krankenhaus verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V in Hessen,
2. Brustkrebszentrum, welches nach OnkoZert zertifiziert ist,
3. Teilnahme am DMP Brustkrebs u. Erfüllung der Strukturqualitätsanforderung im Sinne der Anforderungen für ein Koordinationshaus (u. a. chirurgische Behandlung von jährlich mind. 150 erstmals an,
Brustkrebs erkrankten Frauen, mind. 50 Operationen je Operateur, mind. einmal wöchentliche interdisziplinäre Fallbesprechungen/Tumorkonferenzen)
4. Einsatz eines interdisziplinären Tumorboards gemäß § 5,
5. Regelmäßige Evaluation von Kennzahlen zu Qualitätssicherungsanforderungen der Ergebnisqualität des Brustkrebszentrums.
6. Das Krankenhaus stellt sicher, dass sein Pathologie-Institut bzw. das mit ihm kooperierende Pathologie-Institut regelmäßig an Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von Ringversuchen (insbesondere Qualitätssicherungs-Initiative „QuIP" der Deutschen Gesellschaft für Pathologie oder DKG-Zertifikat „Brust“) für Hormonrezeptoren HER2/neu und Ki67 teilnimmt und weist dies durch das Teilnahmezertifikat nach
7. Für den molekulargenetischen prognostischen Biomarkertest darf kein Sonderentgelt über den stationären Bereich oder eine andere Vergütung im ambulanten Sektor vereinbart sein.
d) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensweise "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Dies gilt insbesondere auch zu den Abfragen aus den Ziffern II.2.5), IV.2.2) und IV.2.7). Eine weitere Bedeutung, insb. eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.