Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten acht abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung „Abteufen von 2 Bohrungen zur Entnahme von geothermalem Grubenwasser" vergleichbar sind gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A.
— Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er mit dem Bundesberggesetz, der BVOT des Landes NRW und dem Betriebsplanverfahren vertraut ist. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Lebenslauf des vorgesehenen Bohrstellenleiter mit mindestens folgender Qualifikation:
a. Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Bohrtechnik oder vergleichbar,
b. Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren in der Funktion als Bohrstellenleiter.
2. Lebenslauf des vorgesehenen Schichtführers mit mindestens folgender Qualifikation:
a. staatlich geprüfter Schichtführer der Fachrichtung Bohrtechnik oder vergleichbar,
b. Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren in der Funktion als Schichtführer.
3. Gültiges IWCF-Zertifikat der Aufsichtspersonen und Facharbeiter,
4. Schulungsnachweis im Umgang mit Gaswarngeräten,
5. Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument,
6. Beschreibung des Arbeitsgenehmigungssystems für gefährliche Arbeiten,
7. Abnahme des vorgesehenen Bohrgerätes gemäß BVOT (Vierjahresabnahme) und ATEX,
8. Beschreibung des Abfallmanagements für bergbauliche Abfälle,
9. Isophonenkarte, die die kumulierten Lärmemissionen aller Bohranlagenemittenten darstellt,
10. Ausgefüllte Equipmentliste gemäß Anlage 3 des Bohrvertrages,
11. Vorschlag für einen Aufstellungsplan, der darstellt, dass das Bohrgerät einschließlich der dazugehörigen Anlagen auf der Fläche des AG errichtet werden kann. Zu den Anlagen gehören die nicht versetzbaren Komponenten wie Rohrlager, Rutsche, Spülungssystem einschließlich Cuttingcontainer, Dieselelektrische Antriebe, usw. (Information: Für Wohn- und Arbeitscontainer können Flächen neben dem Bohrplatz oder in der Nähe angemietet werden. Lagerfläche außerhalb des Bohrplatzes werden gestellt.
Es ist zu beachten, dass nach dem Niederbringen der Bohrungen und vollständigen Aufbau des Bohrlochkopfes der Bohrkeller mit einer Stahlplatte verschlossen wird. Entsprechend dieser Vorgabe wurde der Bohrlochkeller dimensioniert.).
12. Vorschlag, wie der Bohrlochkeller während der Arbeiten überbrückt und abgesichert werden kann.
Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A — auch bei Bietergemeinschaften — wird hingewiesen.