Die Kernmaschinen des FAIR-Projekts verwenden supraleitende Magnete, um das erforderliche Magnetfeld bereitzustellen. Der Hauptnachteil supraleitender Magnete ist das Quench-Phänomen.
Ein Quench ist der Übergang vom supraleitenden Zustand (elektrischer Widerstand Null) in einen Normalleitenden Zustand. Um die supraleitenden Magnete vor übermäßiger Joule-Leistungs-abscheidung in der potentiellen Normalzone zu schützen, muss die Spannung der supraleitenden Magnete permanent überwacht und mit einer Referenz verglichen werden. Diese Aufgabe übernimmt die sogenannte Quench-Detection-Elektronik. GSI entwickelt ein eigenes Quench-Erkennungssystem.
Die Schlüsselkomponente des Systems ist ein analoger Isolation-Amplifier (Trennverstärker), der die HV-Barriere zwischen der supraleitenden Schaltung und der Niederspannungsseite der Elektronik bildet. Zur Identifizierung der benötigten Komponente wurden Bauteile mit zunächst vergleichbaren technischen Eigenschaften getestet. Nachteile der nicht geeigneten Produkte sind z. B:
Die isolierte Leistung für die HV-Seite der Platinen muss mit anderen externen Komponenten erzeugt werden, wodurch der auf der Platine verfügbare wertvolle Platz reduziert und die Kosten erhöht werden; Dauerisolationsspannung unter 1 kV; Niedrigere Eingangsimpedanz (erhöhter Eingangsstrom); Sehr niedriger Eingangsspannungsbereich (aus diesem Grund würde die Auflösung des Detektors dramatisch sinken); Schlechtere Linearität, höheres Rauschen. Keine integrierte Stromversorgung auf der HV-Seite; Aufwendige Synchronisation der Verstärker; Kapazitive HV-Entkopplung (2 pF), die anfälliger für systembedingte Rauschprobleme ist, statt Transformator-HV-Entkopplung; Erneutes zeitaufwändiges Prototyping und Testen.
Die Komponente AD204KY von Analog Devices ist die bessere und sicherere Wahl hinsichtlich Leistung (Auflösung, Rauschen, HV), Stabilität und Größe (es gibt erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Platzes auf der Platine). Darüber hinaus bietet der AD204KY viel mehr die Idee „System on a Chip", die benötigt wird, um den Design- und Zeitaufwand zu reduzieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AD204KY Isolation Ampifier
27/50069545
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Schaltungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kernmaschinen des FAIR-Projekts verwenden supraleitende Magnete, um das erforderliche Magnetfeld bereitzustellen. Der Hauptnachteil supraleitender...”
Kurze Beschreibung
Die Kernmaschinen des FAIR-Projekts verwenden supraleitende Magnete, um das erforderliche Magnetfeld bereitzustellen. Der Hauptnachteil supraleitender Magnete ist das Quench-Phänomen.
Ein Quench ist der Übergang vom supraleitenden Zustand (elektrischer Widerstand Null) in einen Normalleitenden Zustand. Um die supraleitenden Magnete vor übermäßiger Joule-Leistungs-abscheidung in der potentiellen Normalzone zu schützen, muss die Spannung der supraleitenden Magnete permanent überwacht und mit einer Referenz verglichen werden. Diese Aufgabe übernimmt die sogenannte Quench-Detection-Elektronik. GSI entwickelt ein eigenes Quench-Erkennungssystem.
Die Schlüsselkomponente des Systems ist ein analoger Isolation-Amplifier (Trennverstärker), der die HV-Barriere zwischen der supraleitenden Schaltung und der Niederspannungsseite der Elektronik bildet. Zur Identifizierung der benötigten Komponente wurden Bauteile mit zunächst vergleichbaren technischen Eigenschaften getestet. Nachteile der nicht geeigneten Produkte sind z. B:
Die isolierte Leistung für die HV-Seite der Platinen muss mit anderen externen Komponenten erzeugt werden, wodurch der auf der Platine verfügbare wertvolle Platz reduziert und die Kosten erhöht werden; Dauerisolationsspannung unter 1 kV; Niedrigere Eingangsimpedanz (erhöhter Eingangsstrom); Sehr niedriger Eingangsspannungsbereich (aus diesem Grund würde die Auflösung des Detektors dramatisch sinken); Schlechtere Linearität, höheres Rauschen. Keine integrierte Stromversorgung auf der HV-Seite; Aufwendige Synchronisation der Verstärker; Kapazitive HV-Entkopplung (2 pF), die anfälliger für systembedingte Rauschprobleme ist, statt Transformator-HV-Entkopplung; Erneutes zeitaufwändiges Prototyping und Testen.
Die Komponente AD204KY von Analog Devices ist die bessere und sicherere Wahl hinsichtlich Leistung (Auflösung, Rauschen, HV), Stabilität und Größe (es gibt erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Platzes auf der Platine). Darüber hinaus bietet der AD204KY viel mehr die Idee „System on a Chip", die benötigt wird, um den Design- und Zeitaufwand zu reduzieren.
1️⃣
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 6 300 Stück — Analog Devices AD204KY in sachgerechter Verpackung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Der Auftraggeber setzt die offizielle...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 6 300 Stück — Analog Devices AD204KY in sachgerechter Verpackung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Der Auftraggeber setzt die offizielle Händler-Autorisierung des Auftragnehmers durch den Hersteller Analog Devices voraus. Dadurch soll die Einhaltung der Lieferkette als Qualitätssicherungsmaßnahme gewährleistet werden, sowie reibungslose Reklamationsabläufe und technischen Support durch geschultes Personal sicherstellen. Der Nachweis erfolgt durch Zertifikat oder schriftliche Bestätigung seitens des Herstellers Fa. Analog Devices.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber setzt die offizielle Händler-Autorisierung des Auftragnehmers durch den Hersteller Analog Devices voraus. Dadurch soll die Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber setzt die offizielle Händler-Autorisierung des Auftragnehmers durch den Hersteller Analog Devices voraus. Dadurch soll die Einhaltung der Lieferkette als Qualitätssicherungsmaßnahme gewährleistet werden, sowie reibungslose Reklamationsabläufe und technischen Support durch geschultes Personal sicherstellen. Der Nachweis erfolgt durch Zertifikat oder schriftliche Bestätigung seitens des Herstellers Fa. Analog Devices.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-10
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Darmstadt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht...”
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRYF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 089-211662 (2020-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Kernmaschinen des FAIR-Projekts verwenden supraleitende Magnete, um das erforderliche Magnetfeld bereitzustellen. Der Hauptnachteil supraleitender...”
Kurze Beschreibung
Die Kernmaschinen des FAIR-Projekts verwenden supraleitende Magnete, um das erforderliche Magnetfeld bereitzustellen. Der Hauptnachteil supraleitender Magnete ist das Quench-Phänomen.
Ein Quench ist der Übergang vom supraleitenden Zustand (elektrischer Widerstand Null) in einen normalleitenden Zustand. Um die supraleitenden Magnete vor übermäßiger Joule-Leistungs-abscheidung in der potentiellen Normalzone zu schützen, muss die Spannung der supraleitenden Magnete permanent überwacht und mit einer Referenz verglichen werden. Diese Aufgabe übernimmt die sogenannte Quench-Detection-Elektronik. GSI entwickelt ein eigenes Quench-Erkennungssystem.
Die Schlüsselkomponente des Systems ist ein analoger Isolation-Amplifier (Trennverstärker), der die HV-Barriere zwischen der supraleitenden Schaltung und der Niederspannungsseite der Elektronik bildet. Zur Identifizierung der benötigten Komponente wurden Bauteile mit zunächst vergleichbaren technischen Eigenschaften getestet. Nachteile der nicht geeigneten Produkte sind z. B:
Die isolierte Leistung für die HV-Seite der Platinen muss mit anderen externen Komponenten erzeugt werden, wodurch der auf der Platine verfügbare wertvolle Platz reduziert und die Kosten erhöht werden; Dauerisolationsspannung unter 1 kV; Niedrigere Eingangsimpedanz (erhöhter Eingangsstrom); Sehr niedriger Eingangsspannungsbereich (aus diesem Grund würde die Auflösung des Detektors dramatisch sinken); Schlechtere Linearität, höheres Rauschen.; Keine integrierte Stromversorgung auf der HV-Seite; Aufwendige Synchronisation der Verstärker; Kapazitive HV-Entkopplung (2 pF), die anfälliger für systembedingte Rauschprobleme ist, statt Transformator-HV-Entkopplung; Erneutes zeitaufwändiges Prototyping und Testen.
Die Komponente AD204KY von Analog Devices ist die bessere und sicherere Wahl hinsichtlich Leistung (Auflösung, Rauschen, HV), Stabilität und Größe (es gibt erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Platzes auf der Platine). Darüber hinaus bietet der AD204KY viel mehr die Idee „System on a Chip“, die benötigt wird, um den Design- und Zeitaufwand zu reduzieren.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 274050.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 318591.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 6 300 Stück – AnalogDevices AD204KY in sachgerechter Verpackung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Der Auftraggeber setzt die offizielle...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 6 300 Stück – AnalogDevices AD204KY in sachgerechter Verpackung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Der Auftraggeber setzt die offizielle Händler-Autorisierung des Auftragnehmers durch den Hersteller Analog Devices voraus. Dadurch soll die Einhaltung der Lieferkette als Qualitätssicherungsmaßnahme gewährleistet werden, sowie reibungslose Reklamationsabläufe und technischen Support durch geschultes Personal sicherstellen. Der Nachweis erfolgt durch Zertifikat oder schriftliche Bestätigung seitens des Herstellers Fa. Analog Devices.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Support
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kommunikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Preis (Gewichtung): 80.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 089-211662
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Richardson RFPD Germany GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Richardson RFPD Germany GmbH
Postanschrift: Elsenheimerstr. 1
Postort: München
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8993099550📞
E-Mail: yusuf.kalayci@richardsonrfpd.com📧
Fax: +49 8993099590 📠
Region: München, Landkreis🏙️
URL: http://www.richardsonrfpd.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 330 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 274050.00
Höchstes Angebot: 318591.00
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRHY
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 142-349231 (2020-07-22)