Die Kernmaschinen des FAIR-Projekts verwenden supraleitende Magnete, um das erforderliche Magnetfeld bereitzustellen. Der Hauptnachteil supraleitender Magnete ist das Quench-Phänomen. Ein Quench ist der Übergang vom supraleitenden Zustand (elektrischer Widerstand Null) in einen Normalleitenden Zustand. Um die supraleitenden Magnete vor übermäßiger Joule-Leistungs-abscheidung in der potentiellen Normalzone zu schützen, muss die Spannung der supraleitenden Magnete permanent überwacht und mit einer Referenz verglichen werden. Diese Aufgabe übernimmt die sogenannte Quench-Detection-Elektronik. GSI entwickelt ein eigenes Quench-Erkennungssystem. Die Schlüsselkomponente des Systems ist ein analoger Isolation-Amplifier (Trennverstärker), der die HV-Barriere zwischen der supraleitenden Schaltung und der Niederspannungsseite der Elektronik bildet. Zur Identifizierung der benötigten Komponente wurden Bauteile mit zunächst vergleichbaren technischen Eigenschaften getestet. Nachteile der nicht geeigneten Produkte sind z. B: Die isolierte Leistung für die HV-Seite der Platinen muss mit anderen externen Komponenten erzeugt werden, wodurch der auf der Platine verfügbare wertvolle Platz reduziert und die Kosten erhöht werden; Dauerisolationsspannung unter 1 kV; Niedrigere Eingangsimpedanz (erhöhter Eingangsstrom); Sehr niedriger Eingangsspannungsbereich (aus diesem Grund würde die Auflösung des Detektors dramatisch sinken); Schlechtere Linearität, höheres Rauschen. Keine integrierte Stromversorgung auf der HV-Seite; Aufwendige Synchronisation der Verstärker; Kapazitive HV-Entkopplung (2 pF), die anfälliger für systembedingte Rauschprobleme ist, statt Transformator-HV-Entkopplung; Erneutes zeitaufwändiges Prototyping und Testen. Die Komponente AD204KY von Analog Devices ist die bessere und sicherere Wahl hinsichtlich Leistung (Auflösung, Rauschen, HV), Stabilität und Größe (es gibt erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Platzes auf der Platine). Darüber hinaus bietet der AD204KY viel mehr die Idee „System on a Chip", die benötigt wird, um den Design- und Zeitaufwand zu reduzieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Schaltungen
Referenznummer: 27/50069545
Kurze Beschreibung:
Die Kernmaschinen des FAIR-Projekts verwenden supraleitende Magnete, um das erforderliche Magnetfeld bereitzustellen. Der Hauptnachteil supraleitender Magnete ist das Quench-Phänomen.
Ein Quench ist der Übergang vom supraleitenden Zustand (elektrischer Widerstand Null) in einen Normalleitenden Zustand. Um die supraleitenden Magnete vor übermäßiger Joule-Leistungs-abscheidung in der potentiellen Normalzone zu schützen, muss die Spannung der supraleitenden Magnete permanent überwacht und mit einer Referenz verglichen werden. Diese Aufgabe übernimmt die sogenannte Quench-Detection-Elektronik. GSI entwickelt ein eigenes Quench-Erkennungssystem.
Die Schlüsselkomponente des Systems ist ein analoger Isolation-Amplifier (Trennverstärker), der die HV-Barriere zwischen der supraleitenden Schaltung und der Niederspannungsseite der Elektronik bildet. Zur Identifizierung der benötigten Komponente wurden Bauteile mit zunächst vergleichbaren technischen Eigenschaften getestet. Nachteile der nicht geeigneten Produkte sind z. B:
Die isolierte Leistung für die HV-Seite der Platinen muss mit anderen externen Komponenten erzeugt werden, wodurch der auf der Platine verfügbare wertvolle Platz reduziert und die Kosten erhöht werden; Dauerisolationsspannung unter 1 kV; Niedrigere Eingangsimpedanz (erhöhter Eingangsstrom); Sehr niedriger Eingangsspannungsbereich (aus diesem Grund würde die Auflösung des Detektors dramatisch sinken); Schlechtere Linearität, höheres Rauschen. Keine integrierte Stromversorgung auf der HV-Seite; Aufwendige Synchronisation der Verstärker; Kapazitive HV-Entkopplung (2 pF), die anfälliger für systembedingte Rauschprobleme ist, statt Transformator-HV-Entkopplung; Erneutes zeitaufwändiges Prototyping und Testen.
Die Komponente AD204KY von Analog Devices ist die bessere und sicherere Wahl hinsichtlich Leistung (Auflösung, Rauschen, HV), Stabilität und Größe (es gibt erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Platzes auf der Platine). Darüber hinaus bietet der AD204KY viel mehr die Idee „System on a Chip", die benötigt wird, um den Design- und Zeitaufwand zu reduzieren.
Die Kernmaschinen des FAIR-Projekts verwenden supraleitende Magnete, um das erforderliche Magnetfeld bereitzustellen. Der Hauptnachteil supraleitender Magnete ist das Quench-Phänomen.
Ein Quench ist der Übergang vom supraleitenden Zustand (elektrischer Widerstand Null) in einen Normalleitenden Zustand. Um die supraleitenden Magnete vor übermäßiger Joule-Leistungs-abscheidung in der potentiellen Normalzone zu schützen, muss die Spannung der supraleitenden Magnete permanent überwacht und mit einer Referenz verglichen werden. Diese Aufgabe übernimmt die sogenannte Quench-Detection-Elektronik. GSI entwickelt ein eigenes Quench-Erkennungssystem.
Die Schlüsselkomponente des Systems ist ein analoger Isolation-Amplifier (Trennverstärker), der die HV-Barriere zwischen der supraleitenden Schaltung und der Niederspannungsseite der Elektronik bildet. Zur Identifizierung der benötigten Komponente wurden Bauteile mit zunächst vergleichbaren technischen Eigenschaften getestet. Nachteile der nicht geeigneten Produkte sind z. B:
Die isolierte Leistung für die HV-Seite der Platinen muss mit anderen externen Komponenten erzeugt werden, wodurch der auf der Platine verfügbare wertvolle Platz reduziert und die Kosten erhöht werden; Dauerisolationsspannung unter 1 kV; Niedrigere Eingangsimpedanz (erhöhter Eingangsstrom); Sehr niedriger Eingangsspannungsbereich (aus diesem Grund würde die Auflösung des Detektors dramatisch sinken); Schlechtere Linearität, höheres Rauschen. Keine integrierte Stromversorgung auf der HV-Seite; Aufwendige Synchronisation der Verstärker; Kapazitive HV-Entkopplung (2 pF), die anfälliger für systembedingte Rauschprobleme ist, statt Transformator-HV-Entkopplung; Erneutes zeitaufwändiges Prototyping und Testen.
Die Komponente AD204KY von Analog Devices ist die bessere und sicherere Wahl hinsichtlich Leistung (Auflösung, Rauschen, HV), Stabilität und Größe (es gibt erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Platzes auf der Platine). Darüber hinaus bietet der AD204KY viel mehr die Idee „System on a Chip", die benötigt wird, um den Design- und Zeitaufwand zu reduzieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Schaltungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRYF
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRYF
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kernmaschinen des FAIR-Projekts verwenden supraleitende Magnete, um das erforderliche Magnetfeld bereitzustellen. Der Hauptnachteil supraleitender Magnete ist das Quench-Phänomen.
Ein Quench ist der Übergang vom supraleitenden Zustand (elektrischer Widerstand Null) in einen Normalleitenden Zustand. Um die supraleitenden Magnete vor übermäßiger Joule-Leistungs-abscheidung in der potentiellen Normalzone zu schützen, muss die Spannung der supraleitenden Magnete permanent überwacht und mit einer Referenz verglichen werden. Diese Aufgabe übernimmt die sogenannte Quench-Detection-Elektronik. GSI entwickelt ein eigenes Quench-Erkennungssystem.
Ein Quench ist der Übergang vom supraleitenden Zustand (elektrischer Widerstand Null) in einen Normalleitenden Zustand. Um die supraleitenden Magnete vor übermäßiger Joule-Leistungs-abscheidung in der potentiellen Normalzone zu schützen, muss die Spannung der supraleitenden Magnete permanent überwacht und mit einer Referenz verglichen werden. Diese Aufgabe übernimmt die sogenannte Quench-Detection-Elektronik. GSI entwickelt ein eigenes Quench-Erkennungssystem.
Die Schlüsselkomponente des Systems ist ein analoger Isolation-Amplifier (Trennverstärker), der die HV-Barriere zwischen der supraleitenden Schaltung und der Niederspannungsseite der Elektronik bildet. Zur Identifizierung der benötigten Komponente wurden Bauteile mit zunächst vergleichbaren technischen Eigenschaften getestet. Nachteile der nicht geeigneten Produkte sind z. B:
Die Schlüsselkomponente des Systems ist ein analoger Isolation-Amplifier (Trennverstärker), der die HV-Barriere zwischen der supraleitenden Schaltung und der Niederspannungsseite der Elektronik bildet. Zur Identifizierung der benötigten Komponente wurden Bauteile mit zunächst vergleichbaren technischen Eigenschaften getestet. Nachteile der nicht geeigneten Produkte sind z. B:
Die isolierte Leistung für die HV-Seite der Platinen muss mit anderen externen Komponenten erzeugt werden, wodurch der auf der Platine verfügbare wertvolle Platz reduziert und die Kosten erhöht werden; Dauerisolationsspannung unter 1 kV; Niedrigere Eingangsimpedanz (erhöhter Eingangsstrom); Sehr niedriger Eingangsspannungsbereich (aus diesem Grund würde die Auflösung des Detektors dramatisch sinken); Schlechtere Linearität, höheres Rauschen. Keine integrierte Stromversorgung auf der HV-Seite; Aufwendige Synchronisation der Verstärker; Kapazitive HV-Entkopplung (2 pF), die anfälliger für systembedingte Rauschprobleme ist, statt Transformator-HV-Entkopplung; Erneutes zeitaufwändiges Prototyping und Testen.
Die isolierte Leistung für die HV-Seite der Platinen muss mit anderen externen Komponenten erzeugt werden, wodurch der auf der Platine verfügbare wertvolle Platz reduziert und die Kosten erhöht werden; Dauerisolationsspannung unter 1 kV; Niedrigere Eingangsimpedanz (erhöhter Eingangsstrom); Sehr niedriger Eingangsspannungsbereich (aus diesem Grund würde die Auflösung des Detektors dramatisch sinken); Schlechtere Linearität, höheres Rauschen. Keine integrierte Stromversorgung auf der HV-Seite; Aufwendige Synchronisation der Verstärker; Kapazitive HV-Entkopplung (2 pF), die anfälliger für systembedingte Rauschprobleme ist, statt Transformator-HV-Entkopplung; Erneutes zeitaufwändiges Prototyping und Testen.
Die Komponente AD204KY von Analog Devices ist die bessere und sicherere Wahl hinsichtlich Leistung (Auflösung, Rauschen, HV), Stabilität und Größe (es gibt erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Platzes auf der Platine). Darüber hinaus bietet der AD204KY viel mehr die Idee „System on a Chip", die benötigt wird, um den Design- und Zeitaufwand zu reduzieren.
Die Komponente AD204KY von Analog Devices ist die bessere und sicherere Wahl hinsichtlich Leistung (Auflösung, Rauschen, HV), Stabilität und Größe (es gibt erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Platzes auf der Platine). Darüber hinaus bietet der AD204KY viel mehr die Idee „System on a Chip", die benötigt wird, um den Design- und Zeitaufwand zu reduzieren.
Lieferung von 6 300 Stück — Analog Devices AD204KY in sachgerechter Verpackung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Der Auftraggeber setzt die offizielle Händler-Autorisierung des Auftragnehmers durch den Hersteller Analog Devices voraus. Dadurch soll die Einhaltung der Lieferkette als Qualitätssicherungsmaßnahme gewährleistet werden, sowie reibungslose Reklamationsabläufe und technischen Support durch geschultes Personal sicherstellen. Der Nachweis erfolgt durch Zertifikat oder schriftliche Bestätigung seitens des Herstellers Fa. Analog Devices.
Der Auftraggeber setzt die offizielle Händler-Autorisierung des Auftragnehmers durch den Hersteller Analog Devices voraus. Dadurch soll die Einhaltung der Lieferkette als Qualitätssicherungsmaßnahme gewährleistet werden, sowie reibungslose Reklamationsabläufe und technischen Support durch geschultes Personal sicherstellen. Der Nachweis erfolgt durch Zertifikat oder schriftliche Bestätigung seitens des Herstellers Fa. Analog Devices.
Dauer: 3 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber setzt die offizielle Händler-Autorisierung des Auftragnehmers durch den Hersteller Analog Devices voraus. Dadurch soll die Einhaltung der Lieferkette als Qualitätssicherungsmaßnahme gewährleistet werden, sowie reibungslose Reklamationsabläufe und technischen Support durch geschultes Personal sicherstellen. Der Nachweis erfolgt durch Zertifikat oder schriftliche Bestätigung seitens des Herstellers Fa. Analog Devices.
Der Auftraggeber setzt die offizielle Händler-Autorisierung des Auftragnehmers durch den Hersteller Analog Devices voraus. Dadurch soll die Einhaltung der Lieferkette als Qualitätssicherungsmaßnahme gewährleistet werden, sowie reibungslose Reklamationsabläufe und technischen Support durch geschultes Personal sicherstellen. Der Nachweis erfolgt durch Zertifikat oder schriftliche Bestätigung seitens des Herstellers Fa. Analog Devices.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Darmstadt
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRYF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 089-211662 (2020-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kernmaschinen des FAIR-Projekts verwenden supraleitende Magnete, um das erforderliche Magnetfeld bereitzustellen. Der Hauptnachteil supraleitender Magnete ist das Quench-Phänomen.
Ein Quench ist der Übergang vom supraleitenden Zustand (elektrischer Widerstand Null) in einen normalleitenden Zustand. Um die supraleitenden Magnete vor übermäßiger Joule-Leistungs-abscheidung in der potentiellen Normalzone zu schützen, muss die Spannung der supraleitenden Magnete permanent überwacht und mit einer Referenz verglichen werden. Diese Aufgabe übernimmt die sogenannte Quench-Detection-Elektronik. GSI entwickelt ein eigenes Quench-Erkennungssystem.
Die Schlüsselkomponente des Systems ist ein analoger Isolation-Amplifier (Trennverstärker), der die HV-Barriere zwischen der supraleitenden Schaltung und der Niederspannungsseite der Elektronik bildet. Zur Identifizierung der benötigten Komponente wurden Bauteile mit zunächst vergleichbaren technischen Eigenschaften getestet. Nachteile der nicht geeigneten Produkte sind z. B:
Die isolierte Leistung für die HV-Seite der Platinen muss mit anderen externen Komponenten erzeugt werden, wodurch der auf der Platine verfügbare wertvolle Platz reduziert und die Kosten erhöht werden; Dauerisolationsspannung unter 1 kV; Niedrigere Eingangsimpedanz (erhöhter Eingangsstrom); Sehr niedriger Eingangsspannungsbereich (aus diesem Grund würde die Auflösung des Detektors dramatisch sinken); Schlechtere Linearität, höheres Rauschen.; Keine integrierte Stromversorgung auf der HV-Seite; Aufwendige Synchronisation der Verstärker; Kapazitive HV-Entkopplung (2 pF), die anfälliger für systembedingte Rauschprobleme ist, statt Transformator-HV-Entkopplung; Erneutes zeitaufwändiges Prototyping und Testen.
Die Komponente AD204KY von Analog Devices ist die bessere und sicherere Wahl hinsichtlich Leistung (Auflösung, Rauschen, HV), Stabilität und Größe (es gibt erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Platzes auf der Platine). Darüber hinaus bietet der AD204KY viel mehr die Idee „System on a Chip“, die benötigt wird, um den Design- und Zeitaufwand zu reduzieren.
Die Kernmaschinen des FAIR-Projekts verwenden supraleitende Magnete, um das erforderliche Magnetfeld bereitzustellen. Der Hauptnachteil supraleitender Magnete ist das Quench-Phänomen.
Ein Quench ist der Übergang vom supraleitenden Zustand (elektrischer Widerstand Null) in einen normalleitenden Zustand. Um die supraleitenden Magnete vor übermäßiger Joule-Leistungs-abscheidung in der potentiellen Normalzone zu schützen, muss die Spannung der supraleitenden Magnete permanent überwacht und mit einer Referenz verglichen werden. Diese Aufgabe übernimmt die sogenannte Quench-Detection-Elektronik. GSI entwickelt ein eigenes Quench-Erkennungssystem.
Die Schlüsselkomponente des Systems ist ein analoger Isolation-Amplifier (Trennverstärker), der die HV-Barriere zwischen der supraleitenden Schaltung und der Niederspannungsseite der Elektronik bildet. Zur Identifizierung der benötigten Komponente wurden Bauteile mit zunächst vergleichbaren technischen Eigenschaften getestet. Nachteile der nicht geeigneten Produkte sind z. B:
Die isolierte Leistung für die HV-Seite der Platinen muss mit anderen externen Komponenten erzeugt werden, wodurch der auf der Platine verfügbare wertvolle Platz reduziert und die Kosten erhöht werden; Dauerisolationsspannung unter 1 kV; Niedrigere Eingangsimpedanz (erhöhter Eingangsstrom); Sehr niedriger Eingangsspannungsbereich (aus diesem Grund würde die Auflösung des Detektors dramatisch sinken); Schlechtere Linearität, höheres Rauschen.; Keine integrierte Stromversorgung auf der HV-Seite; Aufwendige Synchronisation der Verstärker; Kapazitive HV-Entkopplung (2 pF), die anfälliger für systembedingte Rauschprobleme ist, statt Transformator-HV-Entkopplung; Erneutes zeitaufwändiges Prototyping und Testen.
Die Komponente AD204KY von Analog Devices ist die bessere und sicherere Wahl hinsichtlich Leistung (Auflösung, Rauschen, HV), Stabilität und Größe (es gibt erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Platzes auf der Platine). Darüber hinaus bietet der AD204KY viel mehr die Idee „System on a Chip“, die benötigt wird, um den Design- und Zeitaufwand zu reduzieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ein Quench ist der Übergang vom supraleitenden Zustand (elektrischer Widerstand Null) in einen normalleitenden Zustand. Um die supraleitenden Magnete vor übermäßiger Joule-Leistungs-abscheidung in der potentiellen Normalzone zu schützen, muss die Spannung der supraleitenden Magnete permanent überwacht und mit einer Referenz verglichen werden. Diese Aufgabe übernimmt die sogenannte Quench-Detection-Elektronik. GSI entwickelt ein eigenes Quench-Erkennungssystem.
Ein Quench ist der Übergang vom supraleitenden Zustand (elektrischer Widerstand Null) in einen normalleitenden Zustand. Um die supraleitenden Magnete vor übermäßiger Joule-Leistungs-abscheidung in der potentiellen Normalzone zu schützen, muss die Spannung der supraleitenden Magnete permanent überwacht und mit einer Referenz verglichen werden. Diese Aufgabe übernimmt die sogenannte Quench-Detection-Elektronik. GSI entwickelt ein eigenes Quench-Erkennungssystem.
Die isolierte Leistung für die HV-Seite der Platinen muss mit anderen externen Komponenten erzeugt werden, wodurch der auf der Platine verfügbare wertvolle Platz reduziert und die Kosten erhöht werden; Dauerisolationsspannung unter 1 kV; Niedrigere Eingangsimpedanz (erhöhter Eingangsstrom); Sehr niedriger Eingangsspannungsbereich (aus diesem Grund würde die Auflösung des Detektors dramatisch sinken); Schlechtere Linearität, höheres Rauschen.; Keine integrierte Stromversorgung auf der HV-Seite; Aufwendige Synchronisation der Verstärker; Kapazitive HV-Entkopplung (2 pF), die anfälliger für systembedingte Rauschprobleme ist, statt Transformator-HV-Entkopplung; Erneutes zeitaufwändiges Prototyping und Testen.
Die isolierte Leistung für die HV-Seite der Platinen muss mit anderen externen Komponenten erzeugt werden, wodurch der auf der Platine verfügbare wertvolle Platz reduziert und die Kosten erhöht werden; Dauerisolationsspannung unter 1 kV; Niedrigere Eingangsimpedanz (erhöhter Eingangsstrom); Sehr niedriger Eingangsspannungsbereich (aus diesem Grund würde die Auflösung des Detektors dramatisch sinken); Schlechtere Linearität, höheres Rauschen.; Keine integrierte Stromversorgung auf der HV-Seite; Aufwendige Synchronisation der Verstärker; Kapazitive HV-Entkopplung (2 pF), die anfälliger für systembedingte Rauschprobleme ist, statt Transformator-HV-Entkopplung; Erneutes zeitaufwändiges Prototyping und Testen.
Die Komponente AD204KY von Analog Devices ist die bessere und sicherere Wahl hinsichtlich Leistung (Auflösung, Rauschen, HV), Stabilität und Größe (es gibt erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Platzes auf der Platine). Darüber hinaus bietet der AD204KY viel mehr die Idee „System on a Chip“, die benötigt wird, um den Design- und Zeitaufwand zu reduzieren.
Die Komponente AD204KY von Analog Devices ist die bessere und sicherere Wahl hinsichtlich Leistung (Auflösung, Rauschen, HV), Stabilität und Größe (es gibt erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Platzes auf der Platine). Darüber hinaus bietet der AD204KY viel mehr die Idee „System on a Chip“, die benötigt wird, um den Design- und Zeitaufwand zu reduzieren.
Lieferung von 6 300 Stück – AnalogDevices AD204KY in sachgerechter Verpackung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-22 📅
Name: Richardson RFPD Germany GmbH
Postanschrift: Elsenheimerstr. 1
Postort: München
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8993099550📞
E-Mail: yusuf.kalayci@richardsonrfpd.com📧
Land: München, Landkreis
🏙️
Internetadresse: http://www.richardsonrfpd.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.