Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AEMP Containerbau zur interimistischen Sterilgutaufbereitung
DL 48/20
Produkte/Dienstleistungen: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung📦
Kurze Beschreibung: AEMP Containerbau zur interimistischen Sterilgutaufbereitung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Charité CFM Facility Management GmbH, Charité platz 1, 10117 Berlin, plant im Rahmen des Geräteaustauschs der Reinigungs- und Desinfektionsmaschinen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Charité CFM Facility Management GmbH, Charité platz 1, 10117 Berlin, plant im Rahmen des Geräteaustauschs der Reinigungs- und Desinfektionsmaschinen, den gesamten unreinen Bereich und Teile des Packbereichs neu auszustatten und zu sanieren. Um während der Bauphase die Aufbereitung des Sterilguts am Campus Virchow Klinikum (CVK) aufrecht zu erhalten, soll ein Containerbau auf dem Campusgelände errichtet werden, der interimistisch die Funktionen der Reinigung und Desinfektion sowie Teile des Packens übernimmt.
Der Aufbau des Containers soll voraussichtilich im 1. Quartal 2021 erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptbewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Niedrigste Gesamtkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 5
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 3 * um jeweils 1 Monate.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die LV-Pos. 01.002
Verlängerung der Nutzungsdauer um einen Monat wird als Bedarfsposition abgefragt, da es im Zuge der Hauptbaumaßnahme in der AEMP zu...”
Beschreibung der Optionen
Die LV-Pos. 01.002
Verlängerung der Nutzungsdauer um einen Monat wird als Bedarfsposition abgefragt, da es im Zuge der Hauptbaumaßnahme in der AEMP zu Verzögerungen kommen könnte, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 — Nichtvorliegen führt zum Ausschluss.
2. Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 — Nichtvorliegen führt zum Ausschluss.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3. Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Gefordert ist die Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes und des Umsatzes mit vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Gefordert ist die Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes und des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Vergleichbare Umsätze sind die Lieferung und der Aufbau einer AEMP (Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte) in Form eines Containerbaus für die interimistische Sterilgutaufbereitung.
“Zu Eignungskriterium 3: Nachzuweisen ist ein Mindestjahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 1 000 000 EUR in jedem Jahr der letzten 3 Geschäftsjahre.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-23
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-23
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Personen zugelassen.
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 22.11.2020, 22.00 Uhr, zum Download...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 22.11.2020, 22.00 Uhr, zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls über https://vergabeplattform.charite.de ein. Letzter Termin für die Einreichung ist der 11.11.2020, 11.00 Uhr.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧
Quelle: OJS 2020/S 203-492750 (2020-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 203-492750
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: DL 48/20
Titel: AEMP Containerbau zur interimistischen Sterilgutaufbereitung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MMM Münchener Medizin Mechanik GmbH
Postanschrift: Semmelweisstraße 6
Postort: Planegg
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Starnberg🏙️
URL: www.mmmgroup.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens...”
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 255-640483 (2020-12-29)