Gegenstand der von der BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung werden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus liegt somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding. Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der von der BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung werden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus liegt somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.
Gegenstand der von der BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung werden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus liegt somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verlagsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Stadtreinungsbetriebe
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Postleitzahl: 12103
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bsr.de🌏
E-Mail: zolmon.kessel@bsr.de📧
Telefon: +49 30 / 7592-2482📞
Fax: +49 30 / 7592-2165 📠
URL der Dokumente: http://www.bsr.de/8248.html🌏
Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung des Angebotes sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt.
Das Angebot muss jeweils vollständig sein. (Es wird auf Anlage A0 Angebotsschreiben verwiesen). Das Angebotsschreiben ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter http://www.bsr.de/8248.html als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Vergabeunterlagen zum Download und können dort im Bedarfsfall Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen.
Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung des Angebotes sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt.
Das Angebot muss jeweils vollständig sein. (Es wird auf Anlage A0 Angebotsschreiben verwiesen). Das Angebotsschreiben ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter http://www.bsr.de/8248.html als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Vergabeunterlagen zum Download und können dort im Bedarfsfall Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der von der BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung werden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus liegt somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding.
Gegenstand der von der BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung werden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus liegt somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.
Gegenstand der von BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung werden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus liegt somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding.
Gegenstand der von BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung werden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus liegt somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding.
Die BSR erbringt als Deutschlands größtes kommunales Stadtreinigungsunternehmen die hoheitlichen Aufgaben der Straßenreinigung und der Abfallentsorgung für Berlin. Als ein Vorzeigeunternehmen der Daseinsvorsorge ist die BSR zur Leistungserbringung maßgeblich auf motivierte, leistungsfähige und gut qualifizierte Beschäftigte angewiesen. Dies sind überwiegend gewerbliche Arbeitnehmer und quantitativ nachstehend auch Angestellte in Zentral-, Verwaltungs- und Leitungsfunktionen.
Die BSR erbringt als Deutschlands größtes kommunales Stadtreinigungsunternehmen die hoheitlichen Aufgaben der Straßenreinigung und der Abfallentsorgung für Berlin. Als ein Vorzeigeunternehmen der Daseinsvorsorge ist die BSR zur Leistungserbringung maßgeblich auf motivierte, leistungsfähige und gut qualifizierte Beschäftigte angewiesen. Dies sind überwiegend gewerbliche Arbeitnehmer und quantitativ nachstehend auch Angestellte in Zentral-, Verwaltungs- und Leitungsfunktionen.
Mit derzeit 5 600 Beschäftigten in rund 68 verschiedenen Tätigkeiten bietet die BSR folglich ein sehr heterogenes Berufsspektrum an und steht vor der Herausforderung, sich verstärkt bei allen externen und auch internen Zielgruppen als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Dies gilt es durch zielgruppengerechte Maßnahmen über alle Touchpoints hinweg zu beachten.
Mit derzeit 5 600 Beschäftigten in rund 68 verschiedenen Tätigkeiten bietet die BSR folglich ein sehr heterogenes Berufsspektrum an und steht vor der Herausforderung, sich verstärkt bei allen externen und auch internen Zielgruppen als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Dies gilt es durch zielgruppengerechte Maßnahmen über alle Touchpoints hinweg zu beachten.
Die externen und folglich auch internen Zielgruppen umfassen ein sehr breites Spektrum des Ausbildungs- und Arbeitsmarkts sowie der möglichen Qualifikationsniveaus. Als bevorzugt anzuwerbende und zu haltende Zielgruppe sind Frauen zu adressieren. Folgend beispielhafte Aufzählung der Zielgruppen und Einstiegswege bei der BSR:
Die externen und folglich auch internen Zielgruppen umfassen ein sehr breites Spektrum des Ausbildungs- und Arbeitsmarkts sowie der möglichen Qualifikationsniveaus. Als bevorzugt anzuwerbende und zu haltende Zielgruppe sind Frauen zu adressieren. Folgend beispielhafte Aufzählung der Zielgruppen und Einstiegswege bei der BSR:
— Frauen:
—— für die Nachwuchspositionen, in gewerblich-technischen Berufen und Führungspositionen.
— Schüler/innen:
—— für die Berufsausbildung,
—— für das Duale Studium,
—— sowie für die Teilnahme an berufsorientierenden und sozialen Angeboten, Schülerpraktika oder Angeboten mit Kooperationspartnern wie der Initiativen „Hacker School“, „Enter Technik“, „Girls Day“, etc.
— Studenten/innen:
—— für Werkstudententätigkeiten,
—— das Verfassen von Bachelor- und Masterarbeiten,
—— Projektarbeiten.
— Absolventen/innen:
—— für das 18-monatige Traineeprogramm,
—— für den Direkteinstieg ohne bzw. mit geringer Berufserfahrung.
— Ungelernte Arbeitskräfte:
—— für die Tätigkeiten als Straßenreiniger/innen und Müllwerker/innen.
— Direkteinsteiger mit Berufserfahrung:
—— mit dem Qualifikationsniveau, von einer Berufsausbildung bis hin zu diversen Fach- und/oder Hochschulabschlüssen.
— Führungskräfte und Positionen als Projektleitung,
— im Speziellen: Fachexperten/Spezialisten:
—— insbesondere für Schlüsselpositionen und Engpassqualifikationen (z. B. aus der IT-Branche, dem Ingenieurwesen oder technischen Berufen).
— Geflüchtete Personen:
—— für Maßnahmen zur Integration oder/und Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis oder ein duales Studium durch Programme wie das „EVEREST“ Kooperationsprojekt.
Dauer: 48 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe vorliegen, bzw. im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3).
— Abgeforderte Unterlagen, die zum Nachweis der Erfüllung von Ausschlusskriterien bzw. zur Bewertung notwendig sind, gem. Pkt. 5.1 „Fachliche Anforderungen/Anforderungstabelle“ der Leistungsbeschreibung (Teil C), insbesondere folgende, bei den Nachweise/Unterlagen o. Ä. einzureichen sind:
— Abgeforderte Unterlagen, die zum Nachweis der Erfüllung von Ausschlusskriterien bzw. zur Bewertung notwendig sind, gem. Pkt. 5.1 „Fachliche Anforderungen/Anforderungstabelle“ der Leistungsbeschreibung (Teil C), insbesondere folgende, bei den Nachweise/Unterlagen o. Ä. einzureichen sind:
1. Nachweis der Leistungsfähigkeit zur Erstellung von Vorschlägen bzw. Ideenpapieren, Konzepten und weiteren Beratungsleistungen zum Recruiting und Employer Branding (Darstellung der Aufbauorganisation der Agentur),
2. Schaltung von Stellenanzeigen und Stellenmarketing (Die Auflistung von ca. 40 Onlinemedien, Stellenportale und/oder Social Media Kanäle),
3. Die Anlage über die Beschreibung, Erläuterung und Darstellung aller Möglichkeiten des vom Bieter eingesetzten Anzeigenmanagement-Systems (Kundenkonto),
4. Planung und Durchführung von Fotoshootings und Videodrehs (Informationen über die/den Hauptansprechpartner/in (Mitarbeiter/in der Agentur oder Unterauftragnehmer/in und Informationen des potenziellen Teams der Agentur oder des Unterauftragnehmers),
4. Planung und Durchführung von Fotoshootings und Videodrehs (Informationen über die/den Hauptansprechpartner/in (Mitarbeiter/in der Agentur oder Unterauftragnehmer/in und Informationen des potenziellen Teams der Agentur oder des Unterauftragnehmers),
5. Detaillierte Beratung zum Einsatz verschiedener Medien und Kanäle (Informationen über die Agentur mitarbeitenden bzw. Unterauftragnehmer),
6. Umsetzung/Ausweitung von Stellen-/Arbeitgebermarketing (Ein Referenzbeispiel mit den genannten/vorgegebenen Angaben),
7. Monitoring und Reporting zur Performance von Maßnahmen (Ein Beispiel für das Reporting),
8. Performance-Optimierung (Kurze Darstellung der potenziellen Maßnahmen zu Optimierungsmöglichkeiten einer Online-Ausschreibung),
9. Vier kostenlose Arbeitsproben – Darstellung von (Service-, Produkt-)Leistungen und eines Recruiting-Konzepts.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung des Angebotes sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt.
Das Angebot muss jeweils vollständig sein. (Es wird auf Anlage A0 Angebotsschreiben verwiesen). Das Angebotsschreiben ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter http://www.bsr.de/8248.html als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Vergabeunterlagen zum Download und können dort im Bedarfsfall Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen.
Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter http://www.bsr.de/8248.html als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Vergabeunterlagen zum Download und können dort im Bedarfsfall Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 224-550932 (2020-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S 224-550932
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der von der BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen war der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung wurden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus lag somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wurde auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.
Gegenstand der von der BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen war der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung wurden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus lag somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wurde auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand der von der BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen war der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung wurden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus lag somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding.
Gegenstand der von der BSR routinemäßig erneut ausgeschriebenen Leistungen war der Abschluss eines Rahmenvertrages über Personal- und Stellenmarketing sowie internes und externes Employer Branding. Entsprechend personalwirtschaftlich orientierte Beratungsleistungen zu Trends, Best Practices, Optimierungsmöglichkeiten, Maßnahmen, deren Konzeption und Umsetzung wurden in ganzheitlicher Betrachtung des Personalgewinnungsprozesses und des internen und externen Employer Branding verlangt. Der Fokus lag somit gleichbedeutend auf der klassischen Stellenausspielung, den (Stellen- und Arbeitgeber-) Marketingmaßnahmen bzw. –kampagnen, strategischer Konzeptarbeit und entsprechender Beratungsleistungen, Begleitung oder Umsetzung durch die Agentur, insbesondere für das interne und externe Employer Branding.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wurde auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.
Mit derzeit 5.600 Beschäftigten in rund 68 verschiedenen Tätigkeiten bietet die BSR folglich ein sehr heterogenes Berufsspektrum an und steht vor der Herausforderung, sich verstärkt bei allen externen und auch internen Zielgruppen als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Dies gilt es durch zielgruppengerechte Maßnahmen über alle Touchpoints hinweg zu beachten.
Mit derzeit 5.600 Beschäftigten in rund 68 verschiedenen Tätigkeiten bietet die BSR folglich ein sehr heterogenes Berufsspektrum an und steht vor der Herausforderung, sich verstärkt bei allen externen und auch internen Zielgruppen als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Dies gilt es durch zielgruppengerechte Maßnahmen über alle Touchpoints hinweg zu beachten.
Frauen:
— für die Nachwuchspositionen, in gewerblich-technischen Berufen und Führungspositionen,
— für die Berufsausbildung,
— für das Duale Studium,
— sowie für die Teilnahme an berufsorientierenden und sozialen Angeboten, Schülerpraktika oder Angeboten mit Kooperationspartnern wie der Initiativen „Hacker School“, „Enter Technik“, „Girls Day“, etc,
Studenten/innen:
— für Werkstudententätigkeiten,
— das Verfassen von Bachelor- und Masterarbeiten,
— Projektarbeiten,
Absolventen/innen:
— für das 18-monatige Traineeprogramm,
— für den Direkteinstieg ohne bzw. mit geringer Berufserfahrung,
Ungelernte Arbeitskräfte:
— für die Tätigkeiten als Straßenreiniger/innen und Müllwerker/innen,
Direkteinsteiger mit Berufserfahrung:
— mit dem Qualifikationsniveau, von einer Berufsausbildung bis hin zu diversen Fach- und/oder Hochschulabschlüssen,
im Speziellen: Fachexperten/Spezialisten:
— insbesondere für Schlüsselpositionen und Engpassqualifikationen (z. B. aus der IT-Branche, dem Ingenieurwesen oder technischen Berufen),
Geflüchtete Personen:
— für Maßnahmen zur Integration oder/und Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis oder ein duales Studium durch Programme wie das „EVEREST“ Kooperationsprojekt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-31 📅
Name: Raven51 AG
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪 Karlsruhe
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.