Der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD) veröffentlicht bundesweit Stellenanzeigen auf Online-Jobbörsen, Online-Portalen und Printmedien sowie Traueranzeigen in lokalen Printmedien. Darunter fallen Onlineportale überregionaler Zeitungen und Zeitschriften, unabhängige Jobbörsen, ebenso wie Fachportale sowie lokale und/oder spezialisierte Partner (Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Online-Portale der Tageszeitungen, Stadtportale o. ä.). Der DAAD veröffentlicht pro Jahr ca. 250 Stellenanzeigen sowie bis zu 3 Traueranzeigen. Die Höhe der Anzeigenaufträge kann seitens des DAAD nicht garantiert werden. Der DAAD sucht eine Agentur, die Stellen- und Traueranzeigen in den entsprechenden Medien platziert, nach dem vorgegebenen Design gestaltet und die vom DAAD gelieferten Inhalte in die Anzeigengrundmuster einsetzt. Erwartet wird darüber hinaus eine Beratung und Überarbeitung bei Text und Layout.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 360/2019
Kurze Beschreibung:
Der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD) veröffentlicht bundesweit Stellenanzeigen auf Online-Jobbörsen, Online-Portalen und Printmedien sowie Traueranzeigen in lokalen Printmedien.
Darunter fallen Onlineportale überregionaler Zeitungen und Zeitschriften, unabhängige Jobbörsen, ebenso wie Fachportale sowie lokale und/oder spezialisierte Partner (Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Online-Portale der Tageszeitungen, Stadtportale o. ä.).
Der DAAD veröffentlicht pro Jahr ca. 250 Stellenanzeigen sowie bis zu 3 Traueranzeigen.
Die Höhe der Anzeigenaufträge kann seitens des DAAD nicht garantiert werden.
Der DAAD sucht eine Agentur, die Stellen- und Traueranzeigen in den entsprechenden Medien platziert, nach dem vorgegebenen Design gestaltet und die vom DAAD gelieferten Inhalte in die Anzeigengrundmuster einsetzt. Erwartet wird darüber hinaus eine Beratung und Überarbeitung bei Text und Layout.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD) veröffentlicht bundesweit Stellenanzeigen auf Online-Jobbörsen, Online-Portalen und Printmedien sowie Traueranzeigen in lokalen Printmedien.
Darunter fallen Onlineportale überregionaler Zeitungen und Zeitschriften, unabhängige Jobbörsen, ebenso wie Fachportale sowie lokale und/oder spezialisierte Partner (Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Online-Portale der Tageszeitungen, Stadtportale o. ä.).
Der DAAD veröffentlicht pro Jahr ca. 250 Stellenanzeigen sowie bis zu 3 Traueranzeigen.
Die Höhe der Anzeigenaufträge kann seitens des DAAD nicht garantiert werden.
Der DAAD sucht eine Agentur, die Stellen- und Traueranzeigen in den entsprechenden Medien platziert, nach dem vorgegebenen Design gestaltet und die vom DAAD gelieferten Inhalte in die Anzeigengrundmuster einsetzt. Erwartet wird darüber hinaus eine Beratung und Überarbeitung bei Text und Layout.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD) veröffentlicht bundesweit Stellenanzeigen auf Online-Jobbörsen, Online-Portalen und Printmedien sowie Traueranzeigen in lokalen Printmedien.
Darunter fallen Onlineportale überregionaler Zeitungen und Zeitschriften, unabhängige Jobbörsen, ebenso wie Fachportale sowie lokale und/oder spezialisierte Partner (Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Online-Portale der Tageszeitungen, Stadtportale o. ä.).
Darunter fallen Onlineportale überregionaler Zeitungen und Zeitschriften, unabhängige Jobbörsen, ebenso wie Fachportale sowie lokale und/oder spezialisierte Partner (Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Online-Portale der Tageszeitungen, Stadtportale o. ä.).
Der DAAD veröffentlicht pro Jahr ca. 250 Stellenanzeigen sowie bis zu 3 Traueranzeigen.
Die Höhe der Anzeigenaufträge kann seitens des DAAD nicht garantiert werden.
Der DAAD sucht eine Agentur, die Stellen- und Traueranzeigen in den entsprechenden Medien platziert, nach dem vorgegebenen Design gestaltet und die vom DAAD gelieferten Inhalte in die Anzeigengrundmuster einsetzt. Erwartet wird darüber hinaus eine Beratung und Überarbeitung bei Text und Layout.
Der DAAD sucht eine Agentur, die Stellen- und Traueranzeigen in den entsprechenden Medien platziert, nach dem vorgegebenen Design gestaltet und die vom DAAD gelieferten Inhalte in die Anzeigengrundmuster einsetzt. Erwartet wird darüber hinaus eine Beratung und Überarbeitung bei Text und Layout.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD), im folgenden Auftraggeber genannt, veröffentlicht bundesweit Stellenanzeigen auf Online-Jobbörsen, Online-Portalen und Printmedien sowie Traueranzeigen in lokalen Printmedien.
Die Zahl und das finanzielle Volumen der Anzeigenschaltungen richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsanfall und den zu beachtenden haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundes. Die Höhe der Anzeigenaufträge kann deshalb seitens des DAAD nicht garantiert werden.
Die Zahl und das finanzielle Volumen der Anzeigenschaltungen richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsanfall und den zu beachtenden haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundes. Die Höhe der Anzeigenaufträge kann deshalb seitens des DAAD nicht garantiert werden.
Der DAAD sucht eine Agentur, die Stellen- und Traueranzeigen in den entsprechenden Medien platziert, nach dem vorgegebenen Design gestaltet und die vom DAAD gelieferten Inhalte in die Anzeigengrundmuster einsetzt. Erwartet wird darüber hinaus eine Beratung und Überarbeitung bei Text und Layout, um ein korrektes und im Rahmen der Vorgaben des Corporate Designs des DAAD möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Anzeigen zu gewährleisten.
Der DAAD sucht eine Agentur, die Stellen- und Traueranzeigen in den entsprechenden Medien platziert, nach dem vorgegebenen Design gestaltet und die vom DAAD gelieferten Inhalte in die Anzeigengrundmuster einsetzt. Erwartet wird darüber hinaus eine Beratung und Überarbeitung bei Text und Layout, um ein korrektes und im Rahmen der Vorgaben des Corporate Designs des DAAD möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Anzeigen zu gewährleisten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.3.2024.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Der Bieter muss innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz insgesamt und im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich erzielt haben.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum gesamt beträgt mindestens: 180 000 EUR.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o.g. Zeitraum im Tätigkeitsbereich beträgt mindestens: 100 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Das Formular in Anlage 10 ist zu verwenden.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Das Formular in Anlage 10 ist zu verwenden.
Referenzen sind geeignet, wenn die Referenzprojekte ebenfalls die Insertion von Stellenanzeigen und Traueranzeigen mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungspaketen oder im Wesentlichen ähnlichen Inhalten erfassen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards: Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgefüllte und ggf. unterschriebene Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB, Anlage 8.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 007-011472 (2020-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-09 📅
Name: Kunze + Stamm GmbH
Postort: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,