Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aktivkohle für die Trinkwasseraufbereitung Regeneration und Neukohle
191120TH01
Produkte/Dienstleistungen: Aktivkohle📦
Kurze Beschreibung: Aktivkohle für die Trinkwasseraufbereitung Regeneration und Neukohle.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 900 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Neue Aktivkohle📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Regenerierte Aktivkohle📦
Ort der Leistung: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Kundenspezifische Reaktivierung von Aktivkohlen und Lieferung von neuer Aktivkohle gem. Leistungsbeschreibung des Auftraggebers für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Kundenspezifische Reaktivierung von Aktivkohlen und Lieferung von neuer Aktivkohle gem. Leistungsbeschreibung des Auftraggebers für die Trinkwasseraufbereitung der Ruhrwasserwerke der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, im nachfolgenden AG genannt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 900 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Kriterien Teilnahmewettbewerb.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Abrechnung erfolgt gegen Nachweis der jeweils erbrachten Leistungen zu den Einheitspreisen des abzuschließenden Vertrages. Nähere Einzelheiten siehe...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abrechnung erfolgt gegen Nachweis der jeweils erbrachten Leistungen zu den Einheitspreisen des abzuschließenden Vertrages. Nähere Einzelheiten siehe Vertragsunterlagen.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I „Bewerbergemeinschaftserklärung“ zu...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I „Bewerbergemeinschaftserklärung“ zu verwenden, das bei der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff. VI.3):
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bewerber/Bieter oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bewerbers/Bieters oder einer anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bewerbers/Bieters bzw. der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft erhält.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Angebotsbedingungen.
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 032-073110
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-14
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-26 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
Siehe Vertragsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXEDGTJ
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz I gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 134 GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 134 Abs. 2 GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 230-568009 (2020-11-20)