Versicherung des Flughafens Düsseldorf sowie diverser mitzuversichernder Unternehmen gegen Sachschäden durch die Feuer-Gefahren, Gefahren der Extended-Coverage-Versicherung sowie der Allgefahren-Versicherung sowie Versicherung gegen aus diesen Sachschäden resultierende Betriebsunterbrechungs- bzw. Ertragsausfallschäden (zusammenfassend: „das Risiko“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: All-Risk-Versicherung Flughafen Düsseldorf
Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Versicherung des Flughafens Düsseldorf sowie diverser mitzuversichernder Unternehmen gegen Sachschäden durch die Feuer-Gefahren, Gefahren der...”
Kurze Beschreibung
Versicherung des Flughafens Düsseldorf sowie diverser mitzuversichernder Unternehmen gegen Sachschäden durch die Feuer-Gefahren, Gefahren der Extended-Coverage-Versicherung sowie der Allgefahren-Versicherung sowie Versicherung gegen aus diesen Sachschäden resultierende Betriebsunterbrechungs- bzw. Ertragsausfallschäden (zusammenfassend: „das Risiko“).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerversicherungen📦
Ort der Leistung: Düsseldorf🏙️
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Versicherung des Flughafens Düsseldorf sowie diverser mitzuversichernder Unternehmen gegen Sachschäden durch die Feuer-Gefahren, Gefahren der...”
Beschreibung der Beschaffung
Versicherung des Flughafens Düsseldorf sowie diverser mitzuversichernder Unternehmen gegen Sachschäden durch die Feuer-Gefahren, Gefahren der Extended-Coverage-Versicherung sowie der Allgefahren-Versicherung sowie Versicherung gegen aus diesen Sachschäden resultierende Betriebsunterbrechungs- bzw. Ertragsausfallschäden (zusammenfassend: „das Risiko“) Gesamt-Versicherungssummen:
Sach: rd. 3 350 000 TEUR Betriebsunterbrechung: rd. 907 600 TEUR - Haftungssumme: 320 000 TEUR p. a.
Bei 24 Monaten Haftzeit (ggf. abweichende Haftzeiten bei mitzuversichernden Unternehmen) Selbstbeteiligung in nicht unerheblicher Höhe wird mit den Vergabeunterlagen detailliert mitgeteilt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Bedingungswerkes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotene Zeichnungsquote
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.
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Zusätzliche Informationen:
“Sofern nicht ein Bieter den Zuschlag für die gesamte Versicherungsleistung erhält, sondern der Auftrag an ein Konsortium geht, agiert der Bieter, der im...”
Zusätzliche Informationen
Sofern nicht ein Bieter den Zuschlag für die gesamte Versicherungsleistung erhält, sondern der Auftrag an ein Konsortium geht, agiert der Bieter, der im ersten Teil des Verfahrens (vgl. Vl.3)) dazu ausgewählt wurde, innerhalb des Konsortiums als „führender Versicherer“:
1. Der führende Versicherer ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen für alle beteiligten Versicherer in Empfang zu nehmen.
2. Der führende Versicherer hat im Rahmen des Brandschutz- und Schadenservices jährliche Brandschutzbegehungen beim Versicherungsnehmer mit eigenen oder renommierten fremden Brandschutzsachverständigen zur Begleitung und gemeinsamen Fortentwicklung des Brandschutzkonzeptes zusammen mit dem VN durchzuführen.
3. Der Versicherungsnehmer wird seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer und wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen.
Die beteiligten Versicherer erkennen die gegen den führenden Versicherer rechtskräftig gewordene Entscheidung sowie die durch den führenden Versicherer nach Rechtshängigkeit geschlossenen Vergleiche als auch für sich verbindlich an. Auch die Verjährung/Verwirkung richtet sich ausschließlich nach dem Verhältnis mit dem führenden Versicherer.
Falls der Anteil des führenden Versicherers die Berufungs- oder Revisionssumme nicht erreicht, ist der Versicherungsnehmer berechtigt und auf Verlangen eines partizipierenden Versicherers verpflichtet, die Klage auf beteiligte Versicherer auszudehnen, bis diese Summe erreicht wird. Wird einem solchen Verlangen nicht entsprochen, so gilt Abs. 2 für rechtskräftig gewordene Entscheidungen nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zulassung als Versicherer gemäß §§ 5ff., 61ff. VAG
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Vorlage des letzten Geschäftsberichtes
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Siehe Vergabeunterlagen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragsparteien haben das Recht, rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist eine der Schaden- und Marktentwicklung angemessene Anpassung der Versicherungsprämie für das jeweils nächste Vertragsjahr zu verlangen. Rechtzeitig bedeutet, dass die Verhandlungen mit geeigneten Erläuterungen der Anpassungsforderungen bei angemessen zügiger Verhandlungsführung bis spätestens Mitte Juli des jeweiligen Vertragsjahres abgeschlossen werden können. Die der Schaden- und Marktentwicklung angemessene Anpassung kann maximal +/- 10 % der jeweils aktuellen Prämie betragen.
Für den Fall, dass dieser Vertrag mit mehreren Versicherern abgeschlossen wird, gilt folgendes: Sollten während der Vertragslaufzeit Versicherer aus dem Vertrag ausscheiden, so ist der Versicherungsnehmer berechtigt und verpflichtet, den verbleibenden Versicherern nach der Reihenfolge ihrer Wertungsergebnisse aus dem Vergabeverfahren die freiwerdenden Zeichnungsquoten der ausscheidenden Versicherer anzubieten. Die verbleibenden Versicherer sind berechtigt, die jeweils verbleibenden freiwerdenden Zeichnungsquoten ganz oder in Teilen jeweils zu den Konditionen ihres Vertrages zu übernehmen (d. h. anteilige Prämienerhöhung entsprechend der Erhöhung der Zeichnungsquote).
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-14
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-15 📅
“Es kann ein Angebot für 100 % oder ein Angebot für lediglich einen prozentualen Anteil des Risikos abgegeben werden. Die Bieter haben mit der Abgabe des...”
Es kann ein Angebot für 100 % oder ein Angebot für lediglich einen prozentualen Anteil des Risikos abgegeben werden. Die Bieter haben mit der Abgabe des Angebots mitzuteilen, auf welchen Anteil des zu versichernden Risikos sie bieten und ob sie bereit sind, als sog. „führender Versicherer“ (vgl. Ziff. 111.1.4)) die Vertragsabwicklung zu übernehmen. Als führende Versicherer kommen nur Bieter in Betracht, welche auf mindestens 20 % des zu versichernden Risikos bieten. Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff.IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (www.subreport.de/E16524941) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel(.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin ggf. persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Zunächst ist lediglich mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben und nach der Auswertung der Zwischenangebote entsprechend den Zuschlagskriterien als „führende Versicherer" in Betracht kommen, bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Diese Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist. Sobald der künftig „führende Versicherer" im Rahmen der vorstehend dargestellten Verhandlungen gefunden werden konnte, wird den verbliebenen Bietern – auch denen, die nicht als führende Versicherer in Betracht kommen – für den Fall, dass der „führende Versicherer'' nicht das gesamte Risiko allein übernehmen sollte, angeboten werden, ein neues Angebot zu den vertraglichen Bedingungen abzugeben, welche mit dem führenden Versicherer ausgehandelt wurden. Änderungen der Vertragsbedingungen sind zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die verbleibenden Anteile an dem zu versichernden Risiko werden entsprechend einer erneuten Bewertung dieser Konsortialangebote anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien in absteigender Reihenfolge der Wertungspunkte vergeben. Bei Punktegleichstand zwischen Bietern entscheidet der niedrigere Preis. Sollte der letztplatzierte potentiell zum Zug kommende Bieter ein Angebot auf mehr Prozentpunkte abgegeben haben, als nach Vergabe der vorhergehenden Angebote noch übrig sind, erhält er den Zuschlag nur auf die verbleibenden Prozentpunkte und ist dann auch hinsichtlich dieses geringeren Anteils verpflichtet, den Vertrag zu einer entsprechend anteiligen Prämie zu erfüllen. Da aber insgesamt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist, wird die so gefundene potentielle Konsortialvergabe mit etwaigen auf 100 % Zeichnungsquote lautenden Angeboten auch dann noch einmal insgesamt an Hand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen, auch wenn ein solcher 100 %-Bieter in der ersten Stufe als „führender Versicherer“ unterlegen sein sollte. Ist ein derartiges 100 %-Angebot dann insgesamt wirtschaftlicher als die zusammengenommenen Konsortialangebote, wird der Zuschlag letztlich auf das wirtschaftlichere 100 %-Angebot erteilt werden.
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Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753135📞
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Fax: +49 2114753989 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 132-324859 (2020-07-08)