Altlastensanierung mit konventionellem Aushub und Bodenaustauschbohrungen in kontaminierten Bereichen mit Entsorgung sowie Betrieb von Abluft- und Wasserreinigungsanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Altlastensanierung
2020-231
Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Altlastensanierung mit konventionellem Aushub und Bodenaustauschbohrungen in kontaminierten Bereichen mit Entsorgung sowie Betrieb von Abluft- und...”
Kurze Beschreibung
Altlastensanierung mit konventionellem Aushub und Bodenaustauschbohrungen in kontaminierten Bereichen mit Entsorgung sowie Betrieb von Abluft- und Wasserreinigungsanlagen.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ulm
Beschreibung der Beschaffung: Bodenaustausch und Entsorgung von ca. 51 000 m belastetem Bodenmaterial.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-11 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen;
— Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLOG;
— Aktueller Nachweis über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen;
— Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLOG;
— Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle;
— Nachweis des Unternehmens über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG);
— Nachweis des Unternehmens über die Zulassung/Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG für Anlagen zum Lagern, Umschlagen und Herstellen, Behandeln und Verwenden mit wassergefährdenden Stoffen gem. § 62 Absatz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV);
— Nachweis einer gültigen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement);
— Nachweis eines Arbeitsschutzmanagementsystems.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind;
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte, über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben über die technische Ausrüstung des Unternehmens;
— Nachweis von mindestens 3 geeigneten Referenzprojekten aus den letzten 5 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben über die technische Ausrüstung des Unternehmens;
— Nachweis von mindestens 3 geeigneten Referenzprojekten aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren über erbrachte vergleichbare Leistungen, welche mindestens 3 der nachfolgenden Kernleistungen umfassen:
1. Wasserhaltung- und Wasserreinigung,
2. Aushub kontaminierter Böden,
3. Austauschbohrungen inkl. Verfüllung und Verdichtung,
4. Entsorgungsmanagement.
Jede Referenz muss mindestens eine Kernleistung umfassen. Die jeweiligen Kernleistungen müssen nicht kumuliert in einer Referenz vorliegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-26
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Ulm
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 182-436274 (2020-09-15)
Ergänzende Angaben (2020-10-23)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 182-436274
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-26 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-03 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-10-26 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-03 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2020/S 210-512161 (2020-10-23)