Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entspr. Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen sowie Unterlagen nachzufordern.
— Angabe von min. ein vergleichbares Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit min. 1 Jahr) für Sammlung und Verwertung/Vermarktung von PPK im Bringsystem (o. vglb.; z. B. Restmüll, Biomüll), die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes und Angaben zum AG. Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Eignungskriterien).
— Angabe der techn. Fachkräfte oder der techn. Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringungeingesetzt werden sollen (siehe Eignungskriterien).
— Erklärung, zur durchschn. jährl. Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (siehe Eignungskriterien).
— Erklärung, über welche Ausstattung, Geräte, techn. Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Eignungskriterien).
— Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (L235).
— Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistunggeltenden gesetzl. und techn. Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung einhält und die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (FB F01).
— Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Sammeln und Befördern von PPK zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (dt.Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländ. Unternehmen) vorliegen (s. FB F01).
— Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Handeln oder Makeln von PPK zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (dt. Unternehmen) oder vergleicgbare(n) Zertifizierung(en) (ausländ. Unternehmen) vorliegen (s. FB F01).
— Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung/Übernahme/Transport von PPK im Bringsystem ausschl. Fahrzeuge einsetzt, die min. EURO V Norm bei Vertragsbeginn und spätestens ab dem 1.1.2023 EURO VI Norm einhalten (FB F01).
— Firmen-Darst. der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit.
— Detaillierte Beschreibungen der Ausführungder ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insb. ist auf folgende Punkteeinzugehen: 1 Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Sammlung/Abfuhr von PPK an den Sammelstellen (Bringsystem) 2 Darstellung eines verbindlichen Konzeptes für die Vermarktungvon PPK, wobei für den kommunalen Anteil von PPK eine ausschließlich stoffliche Verwertung zugelassen ist. 3 Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Durchführung des Behälteränderungsdienstes.
— Benennung/Beschreibungdes Standorts/Standorte für die Verwiegung von PPK (geeichte Verwiegeeinrichtung).
— Verbindl. Angabe der Anzahl der Personen, die spez. für die Leistungsausführung erf. sind bzw. eingesetzt werden (inkl.Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.