Altpapiererfassung an den Sammelstellen und –vermarktung

Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab

Altpapiererfassung an den Sammelstellen und -vermarktung im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-06 Auftragsbekanntmachung
2020-10-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Referenznummer: 2020003172
Kurze Beschreibung:
Altpapiererfassung an den Sammelstellen und -vermarktung im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Altpapiersammlung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neustadt a. d. Waldnaab 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
Postanschrift: Am Hohlweg 2
Postleitzahl: 92660
Postort: Neustadt an der Waldnaab
Kontakt
Internetadresse: http://www.neustadt.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@neustadt.de 📧
Telefon: +49 9602795100 📞
Fax: +49 960279975100 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=zvykOHpdBRw%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-09 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 131-321353
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bieter anfordern. Reicht der Bieter die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Bieter genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlenden Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle auf dem elektronischen Weg unverzüglich darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (https://ausschreibung.deutsche-evergabe.de). Für die elektronische Angebotsabgabe, sowie für die Benachrichtigung von relevanten Informationen, ist die freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform (https://ausschreibung.deutsche-evergabe.de) notwendig. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung, alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Bieters (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab soll die Sammlung und Verwertung/Vermarktung von Altpapier im Bringsystem für 3 Jahre neu ausgeschrieben werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In der Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgendgenannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. § 122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
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— Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Eignungskriterien).
— Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Eignungskriterien).
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— Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe Eignungskriterien).
— Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antragmangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe Eignungskriterien).
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— Erklärung des Bieters zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister (siehe Eignungskriterien).
Mindeststandards:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgendgenannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
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— Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weiter Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Eignungskriterien).
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— Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 150 000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Eignungskriterien).
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— Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F01).
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entspr. Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen sowie Unterlagen nachzufordern.
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— Angabe von min. ein vergleichbares Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit min. 1 Jahr) für Sammlung und Verwertung/Vermarktung von PPK im Bringsystem (o. vglb.; z. B. Restmüll, Biomüll), die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes und Angaben zum AG. Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Eignungskriterien).
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— Angabe der techn. Fachkräfte oder der techn. Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringungeingesetzt werden sollen (siehe Eignungskriterien).
— Erklärung, zur durchschn. jährl. Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (siehe Eignungskriterien).
— Erklärung, über welche Ausstattung, Geräte, techn. Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Eignungskriterien).
— Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (L235).
— Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistunggeltenden gesetzl. und techn. Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung einhält und die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (FB F01).
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— Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Sammeln und Befördern von PPK zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (dt.Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländ. Unternehmen) vorliegen (s. FB F01).
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— Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Handeln oder Makeln von PPK zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (dt. Unternehmen) oder vergleicgbare(n) Zertifizierung(en) (ausländ. Unternehmen) vorliegen (s. FB F01).
— Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung/Übernahme/Transport von PPK im Bringsystem ausschl. Fahrzeuge einsetzt, die min. EURO V Norm bei Vertragsbeginn und spätestens ab dem 1.1.2023 EURO VI Norm einhalten (FB F01).
— Firmen-Darst. der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit.
— Detaillierte Beschreibungen der Ausführungder ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insb. ist auf folgende Punkteeinzugehen: 1 Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Sammlung/Abfuhr von PPK an den Sammelstellen (Bringsystem) 2 Darstellung eines verbindlichen Konzeptes für die Vermarktungvon PPK, wobei für den kommunalen Anteil von PPK eine ausschließlich stoffliche Verwertung zugelassen ist. 3 Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Durchführung des Behälteränderungsdienstes.
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— Benennung/Beschreibungdes Standorts/Standorte für die Verwiegung von PPK (geeichte Verwiegeeinrichtung).
— Verbindl. Angabe der Anzahl der Personen, die spez. für die Leistungsausführung erf. sind bzw. eingesetzt werden (inkl.Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Am Hohlweg 2, Raum C 008, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ach, Hermann
Internetadresse: www.neustadt.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=zvykOHpdBRw%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern mit Sitz in Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die VgV (Vergabeverordnung) in der Fassung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Juli 2017(BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, insbesondere: – § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
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(3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3 geregelten Fällen,zu verlängern,
1. wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 beträgt dieser Zeitraum 4 Tage, oder
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2. wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt. Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass alle Unternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen können. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich über die Vergabeplattform untergenauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens Dienstag, den 28. April 2020, 12.00 Uhr über die Vergabeplattform vorgelegt werden müssen.
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Quelle: OJS 2020/S 131-321353 (2020-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Altpapiererfassung an den Sammelstellen und –vermarktung im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab.
Gesamtwert des Auftrags: 531865.1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 204-496867
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 131-321353
ABl. S-Ausgabe: 204

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab soll die Sammlung und Verwertung/Vermarktung von Altpapier im Bringsystem für 3 Jahre neu ausgeschrieben werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In der Vergabeunterlagen aufgeführt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-15 📅
Name: Container Kraus GmbH
Postanschrift: Färberstraße 3
Postort: Windischeschenbach
Postleitzahl: 92670
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 968192050 📞
E-Mail: info@container-kraus.de 📧
Land: Neustadt a. d. Waldnaab 🏙️
Internetadresse: www.container-kraus.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 531865.1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die VgV (Vergabeverordnung)in der Fassung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Juli 2017(BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, insbesondere:
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— § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung (3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3 geregelten Fällen, zu verlängern:
1. Wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 beträgt dieser Zeitraum 4 Tage, oder
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2. Wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt. Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass alle Unternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen können. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens Dienstag, den 28. April 2020, 12.00 Uhr über die Vergabeplattform vorgelegt werden müssen.
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Quelle: OJS 2020/S 204-496867 (2020-10-15)