Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Amtsgericht Oranienburg, Unterhaltsreinigung
NRP-E-29467
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung.
1️⃣
Ort der Leistung: Oberhavel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Amtsgericht Oranienburg
Berliner Straße 38
16515 Oranienburg
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 1 800 m Bürofläche Hartboden;
— 500 m Besprechungsräume Hartboden;
— 170 m WC-Flächen
— 1800 m Flure Hartboden.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
— Vereinbarung BbgVergG;
— Vereinbarung NU BbgVergG;
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
— Vereinbarung BbgVergG;
— Vereinbarung NU BbgVergG;
— Haftpflichtversicherung.
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Zertifikat DIN ISO 9001;
— Konzept zur Leistungsrealisierung /Leistungskonzept;
— Konzept zur Reinigungsrealisierung/Reinigungskonzept.
Das Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.blb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.594622.de
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de#
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
— Vereinbarung BbgVergG;
— Vereinbarung NU BbgVergG;
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
— Vereinbarung BbgVergG;
— Vereinbarung NU BbgVergG;
— Haftpflichtversichterung.
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Zertifikat DIN ISO 9001;
— Konzept zur Leistungsrealisierung/Leistungskonzept;
— Konzept zur Reinigungsrealisierung/Reinigungskonzept.
Das Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.blb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.594622.de
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de#
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
— Vereinbarung BbgVergG;
— Vereinbarung NU BbgVergG;
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
— Vereinbarung BbgVergG;
— Vereinbarung NU BbgVergG;
— Haftpflichtversichterung.
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Zertifikat DIN ISO 9001;
— Konzept zur Leistungsrealisierung/Leistungskonzept;
— Konzept zur Reinigungsrealisierung/Reinigungskonzept.
Das Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.blb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.594622.de
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de#
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-30
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 15806 Zossen, An der Wache 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): —
“Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Angeboten ist nur über den Vergabemarktplatz Brandenburg möglich. Benutzen Sie dazu das Bietertool des...”
Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Angeboten ist nur über den Vergabemarktplatz Brandenburg möglich. Benutzen Sie dazu das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene Nachrichten zukommen lassen.
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Es erfolgt kein Versand der Ausschreibungsunterlagen.
Wichtig! Elektronische Angebotsabgabe:
Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY5FV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen – Vergabeprüfstelle”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 103
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 33158181199 📠
Quelle: OJS 2020/S 104-251502 (2020-05-28)
Ergänzende Angaben (2020-06-05)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 104-251502
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Neuer Wert
Text:
“Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerung: Der Vertrag kann auf max. 5 Jahre verlängert werden.”
Quelle: OJS 2020/S 111-270258 (2020-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen – Zentrale Vergabestelle”
E-Mail: info.vergabe@blb.brandenburg📧
Fax: +49 33702-2113399 📠
URL: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Amtsgericht Oranienburg, Unterhaltsreinigung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 61909.92 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 1 800 m Bürofläche Hartboden;
— 500 m Besprechungsräume Hartboden;
— 170 m WC-Flächen;
— 1 800 m Flure Hartboden.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 111-270258
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500079574
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Niederberger Strausberg GmbH & Co. KG
Postort: Strausberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Märkisch-Oderland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 61909.92 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 33158181-199 📠
Quelle: OJS 2020/S 172-415775 (2020-09-01)