Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen zu elektronischen Identifizierungsverfahren (eIdent) mit einer Laufzeit von 4 Jahren:
— Video-Ident;
— Ausweis-Ident.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anbieter für elektronische Identifizierungsverfahren (eIdent)
AS200021
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen zu elektronischen Identifizierungsverfahren (eIdent) mit einer Laufzeit...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen zu elektronischen Identifizierungsverfahren (eIdent) mit einer Laufzeit von 4 Jahren:
— Video-Ident;
— Ausweis-Ident.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 670 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung und Durchführung von elektronischen Identifizierungsverfahren (eIdent)
— Video-Ident;
— Ausweis-Ident.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option für eine einmalige Verlängerung um 12 Monate.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Referenzen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1.1. Unternehmensinformationen (Rechtsform, Unternehmensgröße, Personalbestand etc.),
1.2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
1.3....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.1. Unternehmensinformationen (Rechtsform, Unternehmensgröße, Personalbestand etc.),
1.2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
1.3. Aktueller Handelsregisterauszug,
1.4. Erklärung Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2.1. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens für die letzten 2 Geschäftsjahre pro Jahr nach Maßgabe des § 45 Abs. 4 Punkt 3. VgV.,
2.2....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2.1. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens für die letzten 2 Geschäftsjahre pro Jahr nach Maßgabe des § 45 Abs. 4 Punkt 3. VgV.,
2.2. Gesamtumsätze der letzten 2 Geschäftsjahre jeweils pro Geschäftsjahr,
2.3. Umsatz der letzten 2 Geschäftsjahre im Bereich der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3.1. Zertifizierung des Bieters nach ISO 27001 oder vergleichbar.
3.2. Gültiges Zertifikat für Identifizierungsdiensteanbieter des Bundesamtes für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1. Zertifizierung des Bieters nach ISO 27001 oder vergleichbar.
3.2. Gültiges Zertifikat für Identifizierungsdiensteanbieter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
3.3. Referenzen zu 2 Projekten aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Projekte mit folgenden Eigenschaften:
— Inhalt sowohl Video-Ident als auch Ausweis-Ident Verfahren;
— Aktive Durchführung von Identifizierungen über mindestens ein Jahr;
— durchschnittlich mindestens 6 000 Identifizierungsvorgänge pro Jahr.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-22
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-06-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§ 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135. Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 081-191171 (2020-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen zu elektronischen Identifizierungsverfahren (eIdent) mit einer Laufzeit...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen zu elektronischen Identifizierungsverfahren (eIdent) mit einer Laufzeit von 4 Jahren
— Video-Ident,
— Ausweis-Ident.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 670 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung und Durchführung von elektronischen Identifizierungsverfahren (eIdent)
— Video-Ident,
— Ausweis-Ident.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte gem. Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 081-191171
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Anbieter für elektronische Identifizierungsverfahren (eIdent)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: identity Trust Management AG
Postanschrift: Lierenfelder Straße 51
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 670 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§ 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135. Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 217-532178 (2020-11-02)