Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Allgemeine Bedingungen:
Der Nachweis der Eignung kann durch die Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist als Anlage B2Tw beigefügt.
Der Nachweis der Eignung einschließlich aller Anlagen ist Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs.
Die Nachweise der Eignung sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied und im Falle der Eignungsleihe zusätzlich von den Unterauftragnehmern für die Jeweilige Eignungsleihe gesondert auszufüllen und einzureichen.
Wenn Nachweise/Bestätigungen gemäß Anlage B2Tw auf verlangen der Vergabestelle gefordert werden, sind diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden und die Informationen für die Vergabestelle nicht gebührenfrei bei einer Datenbank abrufbar sind bzw. die Zuschlag erteilende Stelle nicht bereits im Besitz der Informationen ist, hat das den Ausschluss des Antrages zur Folge.
Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach VgV § 75 Abs. 6 durch Losverfahren.
Geforderte Angaben:
— Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten 5 Jahre dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit das Unternehmen der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt.
(Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG)
— Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
— Erklärung entsprechend § 124 GWB bezogen auf die letzten 3 Jahre dass kein Fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
— Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens:
—— 1 500 000 EUR für Personen- und mindestens;
—— 1 500 000 EUR für sonstige Schäden nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Wertungskriterium und Wichtung:
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den folgend benannten Kriterien zur Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 5 bewertet. Sind die Mindestanforderungen (1 Punkt) bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), wird dieser nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
a) Wichtung 50 % – Erfahrungen in Entwicklung und Durchführung von psychologischen Personalauswahluntersuchungen
— 0 Punkte = keine Referenz;
— 1 Punkt = mind. 1 Referenz von Kunden mit kürzerem Zeitraum der Beauftragung (<5a);
— 2 Punkte = mind. 2 Referenzen von Kunden mit kürzerem Zeitraum der Beauftragung (<5a);
— 3 Punkte = mind. 3 Referenzen von Kunden mit kürzerem Zeitraum der Beauftragung (<5a) oder 1 Referenz von Kunden mit langjähriger Beauftragung (>5a);
— 4 Punkte = mind. 4 Referenzen von Kunden mit kürzerem Zeitraum der Beauftragung (<5a) oder 2 Referenz von Kunden mit langjähriger Beauftragung (>5a);
— 5 Punkte = mind. 5 Referenzen von Kunden mit kürzerem Zeitraum der Beauftragung (<5a) oder 2 Referenz von Kunden mit langjähriger Beauftragung (>5a);
b) Wichtung 50 % – Personal mit Kenntnissen in Arbeits- und Verkehrspsychologie
Die Eignung erfolgt über die vorgelegten Abschlussurkunden des psychologischen Personals bzw. Weiterbildungsnachweise, Erhalt der Kenntnisse durch Arbeitsnachweise auf dem Gebiet.
— 0 Punkte: keine Abschlussurkunde und keine weiteren Nachweise des Kenntniserhalts;
— 1 Punkt: 1 Abschlussurkunde, und 1-2 Nachweisen des Kenntniserhalts;
— 2 Punkte: mind. 1 Abschlussurkunde mit 3 oder mehr Nachweisen des Kenntniserhalts;
— 3 Punkte: mind. 2 Abschlussurkunden mit je 1-2 Nachweisen des Kenntniserhalts;
— 4 Punkte: mind. 2 Abschlussurkunden mit je 3 oder mehr Nachweisen des Kenntniserhalts;
— 5 Punkt: mind. 3 Abschlussurkunden, je mit 3 oder mehr Nachweisen des Kenntniserhalts;
Die Rundungen der jeweiligen Bewertungspunkte erfolgt mit 2 Nachkommastellen
Es gelten folgende Rundungsregeln:
Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 1, 2, 3 oder 4 wird abgerundet.
Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9 wird aufgerundet..