Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu III.1.3) 1):
Eine Referenz ist nur dann vergleichbar, wenn sie die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
— es wurden Objektplanungsleistungen der LP 2 - 4 gem. § 34 HOAI erbracht;
— Gegenstand des Referenzprojekts war ein Büro- oder Verwaltungsgebäude oder vergleichbar;
— die BGF des Referenzgebäudes beträgt mindestens 7 500 m;
— die Kosten der KG 200 bis 700 gemäß DIN 276 beliefen sich auf mindestens netto 7,5 Mio. EUR;
— der Ausführungszeitraum der Leistungen muss im Wesentlichen im Zeitraum von 2015-2020 liegen.
Die Vorlage einer Referenz, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, ist ein Mindestkriterium. Kann der Bewerber für den Objektplaner keine Referenz vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, wird der Teilnahmeantrag vom Verfahren ausgeschlossen.
Zu III.1.3.2):
— Das Grundstück muss innerhalb der Gebietsgrenzen zur Standortwahl (siehe Auswahlgebiet und Grundstücksbeschreibung, Anlage 1) liegen („Lagenachweis"). Ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit eindeutiger Darstellung der Grundstücksgrenzen sowie Kennzeichnung der fußläufigen/verkehrlichen Erschließung ist vorzulegen.
— Durch den Bewerber muss plausibel dargestellt werden, ob eine straßenseitige Bebauung des Grundstücks im planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmen und unter Beachtung raumprogrammatischer und funktionaler Anforderungen des Auftraggebers möglich ist. Ein überschlägiger geometrisch-räumlicher Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit ist zu führen („Machbarkeitsnachweis"), eine planerische Darstellung ist hierfür ausreichend.
— Der Bewerber muss durch Ausfüllen und Unterzeichnung des Vordruckes 2 — Grundstückserklärung Teilnahmewettbewerb erklären, welches Grundstück bzw. welche Grundstücke er oder ein von ihm angesprochener Fremdeigentümer vorbehaltlich hierfür noch zu fassender Beschlüsse oder Genehmigungen beabsichtigt, in das Vergabeverfahren einzubringen.
Dabei hat der Bewerber im Rahmen des Vordruckes 2 — Grundstückserklärung Teilnahmewettbewerb zu erklären, dass keines der folgenden Ausschlusskriterien erfüllt ist:
— das Grundstück ist nicht über eine öffentliche Straße mit mindestens 2 Richtungsfahrbahnen erreichbar;
— das Grundstück ist aus dem öffentlichen Verkehrsraum nicht über eine ausreichend bemessene und barrierefreie Fußgänger- und Radfahrerzuwegung erreichbar;
— das Grundstück verfügt nicht über mindestens eine zweispurige Grundstücksein-/-ausfahrt und über eine mindestens einspurige Notausfahrt, wobei beide bzw. mindestens 2 Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt zugelassen sein bzw. werden müssen;
— Lage ausschließlich innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone oder Fußgängerzone, so dass die geforderten Grundstücksein-/-ausfahrten von dem angebotenen Grundstück in eine verkehrsberuhigte Zone und/oder Fußgängerzone führen;
— Lage ausschließlich in einer Sackgasse, so dass eine oder beide geforderten Grundstücksein-/-ausfahrten von dem angebotenen Grundstück in eine Sackgasse führen;
— Lage, bei der die geforderten Grundstücksein-/-ausfahrten ausschließlich über ein Gelände führen, das Zugangsbeschränkungen aufweist oder zukünftig aufweisen kann (z. B. Privatgelände);
— Lage, bei der eine oder beide geforderten Grundstücksein-/-ausfahrten durch Gegebenheiten im Verkehrsraum die Erreichbarkeit der nächsten Haupterschließungsstraße nachhaltig behindern könnte (Schienenquerverkehr, Zugbrücke o. ä.);
— das neue Polizeigebäude kann nicht straßenseitig auf dem Grundstück, sondern nur in zweiter Reihe errichtet werden;
— eine Funkanbindung des Grundstücks nach Maßgabe und Prüfung des LZPD ist nicht ausreichend gegeben. Das LZPD wird im Rahmen des Vergabeverfahrens nach Benennung des Grundstückes durch die Bewerber die Funkanbindung nach vorgegebenen Kriterien überprüfen. Der Bewerber wird über den Termin der Prüfung informiert. Entspricht nach diesem Test die Funkanbindung nicht den Anforderungen, kann der Auftraggeber das Grundstück nicht geeignet bewerten, so dass dieses nicht im Zuge des weiteren Verfahrens angeboten werden kann;
— die Errichtung eines solitären Mietobjektes auf dem Mietgrundstück ist nicht möglich;
— es befinden sich polizeifremde, andere Nutzungen auf dem Grundstück.