Die Hamburg Port Authority (HPA) ist u.a. für die Wassertiefeninstandhaltung der seeseitigen Zugänglichkeitdes Hamburger Hafens verantwortlich. Zur Gewährleistung ausreichender Wassertiefenverhältnisse istes erforderlich, jedes Jahr mehrere Millionen Kubikmeter bindig-organischer Sedimente (Schlick) aus denHafenzufahrtsbereichen und den Hafenbecken zu räumen und im Gewässer umzulagern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Anmietung zweier Laderaumsaugbagger – Schlick- und Sandbaggerungen im Hamburger Hafen
WI-0465-20-O-EU”
Produkte/Dienstleistungen: Schwimmbagger- und Pumparbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Hamburg Port Authority (HPA) ist u.a. für die Wassertiefeninstandhaltung der seeseitigen Zugänglichkeitdes Hamburger Hafens verantwortlich. Zur...”
Kurze Beschreibung
Die Hamburg Port Authority (HPA) ist u.a. für die Wassertiefeninstandhaltung der seeseitigen Zugänglichkeitdes Hamburger Hafens verantwortlich. Zur Gewährleistung ausreichender Wassertiefenverhältnisse istes erforderlich, jedes Jahr mehrere Millionen Kubikmeter bindig-organischer Sedimente (Schlick) aus denHafenzufahrtsbereichen und den Hafenbecken zu räumen und im Gewässer umzulagern.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit dieser Vergabe sollen 2 Laderaumsaugbagger für Nassbaggerarbeiten während der Vertragslaufzeit fest angemietet werden.
Es sind während der Laufzeit des...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit dieser Vergabe sollen 2 Laderaumsaugbagger für Nassbaggerarbeiten während der Vertragslaufzeit fest angemietet werden.
Es sind während der Laufzeit des Vertrages sowohl Sand- und Schlickeinspülungen, Sandverrieselungen und größtenteils Schlickumlagerungen vorgesehen.
Die durch beide Laderaumsaugbagger zu baggernde und zu transportierende Gesamtmenge beträgt ca. 3,24 Mio. m (Laderaumvolumen) an schlickhaltigem Material, das zum Klappfeld Neßsand zu transportieren ist, um es dort tideabhängig zu verklappen.
Die Einsatzgebiete werden in Abhängigkeit der Sedimentationsschwerpunkte durch den AG bestimmt. Dabei kann es sich sowohl um großflächige Baggergebiete als auch um nur kleinflächige zu bearbeitende Mindertiefen handeln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-02 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr (für den ersten Laderaumsaugbagger vom 7.11.2021 bis Ende März/ Anfang...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr (für den ersten Laderaumsaugbagger vom 7.11.2021 bis Ende März/ Anfang April 2022, vom 7.11.2022 bis Ende März/ Anfang April 2023 und vom 7.11.2023 bis Ende März/ Anfang April 2024 bzw. für den zweiten Laderaumsaugbagger ab Januar/Februar 2022 für ca. 8 Wochen, für Januar/Februar 2023 und für ca. 8 Wochen Januar/Februar 2024 für ca. 8 Wochen) auf Basis dieser Vergabe. (siehe auch II.2.11).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr (für den ersten Laderaumsaugbagger vom 7.11.2021 bis Ende März/ Anfang...”
Beschreibung der Optionen
Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr (für den ersten Laderaumsaugbagger vom 7.11.2021 bis Ende März/ Anfang April 2022, vom 7.11.2022 bis Ende März/ Anfang April 2023 und vom 7.11.2023 bis Ende März/ Anfang April 2024 bzw. für den zweiten Laderaumsaugbagger ab Januar/Februar 2022 für ca. 8 Wochen, für Januar/Februar 2023 und für ca. 8 Wochen Januar/Februar 2024 für ca. 8 Wochen) auf Basis dieser Vergabe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
2. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Bescheinigung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
2. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Bescheinigung des Versicherungsträgers,
3. eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG,
4. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 1. Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht), Kopie der gültigen Police.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
2....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
2. Dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
3. Das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal,
4. Die CO2 Emissionswerte der eingesetzten Laderaumsaugbagger sind im Angebot zu benennen. Punkt 6.2 der Bemerkungen zum LV ist zu beachten,
5. Geräteverzeichnis, Datenblatt Schnittstelle (Anl. D), Angaben Sandspülfeldbetrieb.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Mindestanforderung definieren (gemeinsam mit Fachdienst)
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-12
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
2. Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung:...”
1. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
2. Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib.de. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme; Vergabenummer WI-0465-20-O-EU.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.
4. Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Angebote in Papierform sind ab dem 18.10.18 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden.
5. Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
E-Mail: ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
6. Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.
7. Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8. Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelderstraße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 133-327660 (2020-07-09)