Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
s. Unterlage 03_Ausschlussgründe_Eignungskriterien.pdf
1. Referenzen mit vergleichbaren Leistungen für die Erbringung der Dienstleistung in den letzten 10 Jahren
Erklärung im Formular „Eigenerklärung Eignung“ (Formblatt 133/333b-L/F, Pkt. 9) über Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 10 Jahren.
Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert:
Erbringung von Leistungen zur SiGeKo während der Planungs- und Ausführungsphase für Nassbaggerungen und den Bau von Unterwasserbauwerken
Wichtung 60 %.
Vergleichbare Referenzen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Vorlage von 3 Referenzen:
1 Referenz Planungsphase
Vergleichbare Referenz Planungsphase: 1 Punkt
2 Referenzen Ausführungsphase
Vergleichbare Referenz Ausführungsphase: 2 Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl: 5 Punkte.
Begründung des Maßstabes:
Der grundsätzliche Nachweis der fachlichen Eignung des Bewerbers soll durch Vorlage von Referenzen vergleichbarer Leistungen erbracht werden (§ 46 (3) 1 VgV). Der Bewerber kann aus der Gesamtheit seiner abgewickelten bzw. in Bearbeitung befindlichen Projekte Referenzen mit vergleichbaren Leistungen vorlegen, so dass die grundsätzliche Erfahrung des Bewerbers im Bereich der Leistungen zur SiGeKo bewertet werden kann.
Wertbare Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: Auftraggeber und Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Auftragssumme, Bescheinigungen der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie die Angabe ob Leistungen für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) oder für andere öffentliche Auftraggeber erbracht wurden. Referenzen, die keine Auftraggeberbescheinigung enthalten werden nicht gewertet.
2. Nachweis der Qualitätssicherung
Erklärung im Formular „Eigenerklärung Eignung“ (Formblatt 133/333b-L/F, Pkt. 11) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.
Der Eintrag der Maßnahmen zur Qualitätssicherung in die unterschriebene Eigenerklärung wird als ausreichend zur Eignungsprüfung eingestuft. Der Bewerber erklärt mit diesem Formular ebenso das Nichtzutreffen einschlägiger Ausschlusskriterien, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Richtigkeit seiner sonstigen Angaben unterstellt werden kann.
10 % Wichtung.
Bewertungsmaßstab:
— 5 Punkte: Qualitätsmanagement wurde extern zertifiziert, Zertifizierung noch gültig,
— 3 Punkte: internes Qualitätsmanagementhandbuch liegt vor, nur interne Audits,
— 1 Punkt: Sicherung der Qualität wird nur in Grundzügen beschrieben,
— 0 Punkte: keine Angaben/ Qualitätssicherung.
Begründung des Maßstabs:
Die Art und Weise der Sicherung der Qualität bei der Bearbeitung soll entsprechend dargestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen mit einer extern geprüften Qualitätssicherung (Zertifizierung) am ehesten den für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Qualitätsansprüchen genügen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für alle Teilnehmer erforderlich. Bei beabsichtigten Auftragnehmer/ Unterauftragnehmer-Konstellationen genügt der Nachweis des potenziellen Auftragnehmers.