Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (deutschlandweit 29 Standorte) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Innenarchitektendienste
Referenznummer: 2019-10017
Kurze Beschreibung:
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (deutschlandweit 29 Standorte) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (deutschlandweit 29 Standorte) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-20 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 013-026439
ABl. S-Ausgabe: 13
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Region Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Lübeck, Stade, Lüneburg, Oldenburg) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Lübeck, Stade, Lüneburg, Oldenburg) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Bezeichnung des Loses: Region Nord-West
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Hannover, Wolfenbüttel, Magdeburg, Eschwege) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Hannover, Wolfenbüttel, Magdeburg, Eschwege) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Bezeichnung des Loses: Region Nord-West II
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Osnabrück, Kassel, Verden) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Osnabrück, Kassel, Verden) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Bezeichnung des Loses: Ost
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Stolpe, Berlin, Cottbus, Erfurt) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Stolpe, Berlin, Cottbus, Erfurt) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Bezeichnung des Loses: Süd-Ost
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (München, Kempten) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (München, Kempten) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Bezeichnung des Loses: Süd-West
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Donaueschingen, Karlsruhe, Heilbronn) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Donaueschingen, Karlsruhe, Heilbronn) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Bezeichnung des Loses: West
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Darmstadt, Bad Kreuznach) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Darmstadt, Bad Kreuznach) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Bezeichnung des Loses: West II
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Netphen, Fulda, Montabaur, Wiesbaden, Frankfurt/M.) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Netphen, Fulda, Montabaur, Wiesbaden, Frankfurt/M.) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Bezeichnung des Loses: West III
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Bochum, Hagen) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Für ein einheitliches gestalterisches Auftreten der administrativen Standorte (Bochum, Hagen) der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum- und Gestaltungskonzept angefertigt. Dieses Gestaltungskonzept soll jetzt auf bestimmte administrative Standorte der Autobahn GmbH des Bundes angewendet werden. Im Ergebnis liegen konkrete innenarchitektonische Vorgaben für die Gestaltung der Wände und Böden, für die fest verbaute und mobile Einrichtung (nur Sondermöblierung) etc. vor, deren bauliche Umsetzung auf dieser Grundlage an die bauausführenden Unternehmen, beziehungsweise deren Beschaffung durch den Einkauf der Autobahn GmbH des Bundes vergeben werden kann. Es ist dabei eine regionale Individualisierung – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungshandbuchs – vorzunehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Div. Standorte
Weitere Standorte: Eschwege
Div. Standorte: Stolpe (bei Berlin)
Div. Standorte: Donaueschingen, genaue Adresse wird nachgereicht
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers:
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber beruft (§ 47 VgV);
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber beruft (§ 47 VgV);
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft),
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,
— alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),
— alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),
— für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28.3.2014, S. 65, aufgeführt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28.3.2014, S. 65, aufgeführt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— 3.1.: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.1) Mitarbeiterzahl: Der Bewerber muss über mindestens 5 Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren 2016, 2017 und 2018 verfügt haben;
4.3) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
4.3) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Mindeststandards:
Zu 4.1: Abgabe einer Eigenerklärung, dass der Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen Mitarbeiter vorsieht, die die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen;
Zu 4.3: Mitarbeiterzahl: Der Bewerber muss über mindestens 5 Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren 2016, 2017 und 2018 verfügt haben;
Zu 4.4: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität.
(Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die Anzugebenden Referenzen:
— es sind mindestens zwei (3) vergleichbare Referenzen einzureichen,
— der Leistungszeitraum der Referenzen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Kontakt
Kontaktperson: Die Autobahn GmbH, Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=304044🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 013-026439 (2020-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 459 525 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-14 📅
Name: raumdeuter GbR
Postanschrift: Wassertorstr. 2
Postort: BerlinBerlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 79 730 EUR 💰
Postort: Berlin
Gesamtwert des Auftrags: 97 835 EUR 💰
Name: Stanke interiordesign
Postanschrift: Josef-Ruhr-Str. 30
Postort: Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Euskirchen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 85 885 EUR 💰
110 330 EUR 💰
Name: Bredt und Partner GbR
Postanschrift: Barkhausstr. 72
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64289
Land: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 26 560 EUR 💰
Name: stanke interiordesign
Gesamtwert des Auftrags: 59 185 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3. angegebene Kontaktstelle anzubringen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
De/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
De/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).