Beschreibung der Beschaffung
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) betreibt am DLR Standort Weilheim eine Bodenstation. Mit Ihrer Hilfe werden während eines Satellitenüberflugs Kommunikationsverbindungen zu diesem hergestellt, die einen gleichzeitigen Datenverkehr in beide Richtungen ermöglichen. Um den verschiedenen Anforderungen der Satelliten und Raumsonden gerecht zu werden sind unterschiedliche Antennentypen im Einsatz. Alle Antennen verfügen über eine programmgesteuerte Positionierung. Die Antennen für Erdumlaufende Satelliten sind mit automatischen Zielverfolgungseinrichtungen ausgestattet sämtliche Antennen müssen bezüglich der Signalfrequenz an die Satelliten angepasst sein.
Es werden jährlich eine Wartung im Frühjahr (April/Mai) und eine Wartung im Herbst (Oktober/November) durchgeführt, hierbei wird zwischen großen und kleinen Wartungen unterschieden.
Bei der Wartung ist ein Wartungsprotokoll für jede Anlage zu erstellen. Die Angaben der einzelnen Messwerte (Temperaturen, Werte Endlagenschalter, ausgeführte Arbeiten und Aufführung der Mängel, Bemerkungen und Hinweise müssen klar jeder Antenne zu zuordnen sein. Nach jedem Arbeitsgang (Wartung oder Inspektion) ist ein Wartungsbericht zu erstellen und von einem Mitarbeiter des DLR-Weilheim zu unterzeichnen. Die Wartungsprotokolle müssen bis Rechnungsstellung in elektronischer Form vorliegen.
Hierbei soll ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 6 Jahren vergeben werden.
Zu wartende Antennen: 1 x 30 m Antenne; 1 x 9 m Antenne; 1 x 15 m 1 Antenne/15 m Antenne/11 m-Ku-Band Antenne; 1 x 13 m-Ka-Band Antenne; 2 x EDRS-Antennen Der Anbieter muss in der Lage sein, Ersatzteile und Schmierstoffe für die Wartungs-arbeiten zu beschaffen. Eine Lagermöglichkeit am Standort besteht nach vorheriger Absprache mit der Betriebstechnik Weilheim, nur für die Zeit der Wartungsarbeiten. Die Beschaffung der Öle, Fette, Verbrauchs-, Kleinmaterial und Hilfsmittel, sowie die fachgerechte Entsorgung nach den geltenden Entsorgungsvorschriften ist Bestandteil des Wartungsvertrages.
Es gelten die Bestimmungen des Satellitendatenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor Sicherheitsbedrohungen der Bundesrepublik Deutschland durch Verbreitung hochwertiger Erdfernerkundungsdaten — SatDSiG).
Zu beachten ist weiterhin Folgendes:
Die Vorgaben des für das Projekt geltenden Exportkontrollrechts müssen Berücksichtigung finden, dies betrifft insbesondere den Umgang mit Gütern unter der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EG Dual-Use Verordnung (EG VO 428/2009), der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und der Export Administration Regulations (EAR).