Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Anwendungsunterstützung eines Oracle E-Business basierten Verfahren zur Integration betriebswirtschaftlicher Prozesse (EVB-IT Service Vertrag)
OV 40904/20”
Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Kurze Beschreibung:
“Anwendungsunterstützung eines Oracle E-Business basierten Verfahren zur Integration betriebswirtschaftlicher Prozesse (EVB-IT Service Vertrag).”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Anwendungsunterstützung eines Oracle E-Business-Suite basierten Verfahren zur Integration betriebswirtschaftlicher Prozesse (EVB-IT Service Vertrag).” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag sieht eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 12 Monate vor.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eignungsnachweise werden gefordert (gilt ggfls. auch für Bietergemeinschaften)
1.1. Formblatt Eigenerklärung zur Eignung:
1. Ziffer 1: Angaben zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eignungsnachweise werden gefordert (gilt ggfls. auch für Bietergemeinschaften)
1.1. Formblatt Eigenerklärung zur Eignung:
1. Ziffer 1: Angaben zu Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
2. Ziffer 2: Angaben über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank,
3. Ziffer 4: Angaben zu Verstößen gemäß § 123 GWB,
4. Ziffer 5: Angaben zu Verstößen gemäß § 124 GWB,
5. Ziffer 6: Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung,
6. Ziffer 7: Angaben nach § 45 Abs. 1 VgV zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
7. Ziffer 9: Es sollen mindestens 2 vergleichbare Referenzen unter Angabe des Auftraggebers, Leistungsbeschreibung und Leistugszeit innerhalb der letzten 3 Jahre genannt werden,
8. Ziffer 10: Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV zur Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte,
9. Ziffer 12: Angabe der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung zur Ausführung des Auftrages,
10. Ziffer 13: Angaben über die Eintraguj.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.2)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-09
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemobler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9490📞
Fax: +49 228-949163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatzt 3, Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt die Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 156 GWB) kann der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
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Quelle: OJS 2020/S 070-166823 (2020-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 700 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): UfAB
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 100
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 070-166823
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: OV 40904/20
Titel:
“Anwendungsunterstützung eines Oracle E-Business basierten Verfahren zur Integration betriebswirtschaftlicher Prozesse (EVB-IT Service Vertrag)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PROMATIS Software GmbH
Postanschrift: Pforzheimer Straße 160
Postort: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert des Auftrages unter V 2.4) wird zur Wahrung der Betreibs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wird der...”
Der Gesamtwert des Auftrages unter V 2.4) wird zur Wahrung der Betreibs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wird der fiktive Wert Euro 0,01 eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatzt 3, Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt die Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 156 GWB) kann der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
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Quelle: OJS 2021/S 026-064853 (2021-02-03)