AOK – Rückenfit Generation+ und AOK – Functional Training

AOK Sachsen-Anhalt

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse – sucht im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“ landesweit Kooperationspartner/Leistungserbringer zur Umsetzung spezieller AOK-Kurse im Handlungsfeld Bewegung. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Kooperationspartnern/Leistungserbringern der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Vereinbarung über Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention gem. § 20 Abs. 4 Nr.1, 5 SGB V im Handlungsfeld Bewegung angeboten. Interessierte Kooperationspartner/Leistungserbringer können dazu bei der unter I.3) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die jeweilige Vereinbarung anfordern. Voraussetzung für den Abschluss der Vereinbarung ist, dass der interessierte Kooperationspartner/Leistungserbringer im Handlungsfeld Bewegung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert ist, die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt sind und unterzeichnet vorliegen.
Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 15 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2021, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 15-monatigen Zeitraumes jederzeit erfolgen. Die Wirksamkeit des Vertragsschlusses steht unter dem Vorbehalt einer Schulung/Einweisung durch die AOK Sachsen-Anhalt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Referenznummer: AOK SAN 2020 openhouse 15 - AOK-Kurse
Kurze Beschreibung:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse – sucht im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“ landesweit Kooperationspartner/Leistungserbringer zur Umsetzung spezieller AOK-Kurse im Handlungsfeld Bewegung. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Kooperationspartnern/Leistungserbringern der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Vereinbarung über Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention gem. § 20 Abs. 4 Nr.1, 5 SGB V im Handlungsfeld Bewegung angeboten. Interessierte Kooperationspartner/Leistungserbringer können dazu bei der unter I.3) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die jeweilige Vereinbarung anfordern. Voraussetzung für den Abschluss der Vereinbarung ist, dass der interessierte Kooperationspartner/Leistungserbringer im Handlungsfeld Bewegung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert ist, die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt sind und unterzeichnet vorliegen. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 15 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2021, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 15-monatigen Zeitraumes jederzeit erfolgen. Die Wirksamkeit des Vertragsschlusses steht unter dem Vorbehalt einer Schulung/Einweisung durch die AOK Sachsen-Anhalt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sporttraining oder Aerobic 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://san.aok.de/ 🌏
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 3912878-45327 📞
Fax: +49 3912878-845327 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADN7A/documents 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-10 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 153-375017
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Auf Ziffer VI.3) wird verwiesen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse – sucht im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“ landesweit Kooperationspartner/Leistungserbringer zur Umsetzung spezieller AOK-Kurse im Handlungsfeld Bewegung. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Kooperationspartnern/Leistungserbringern der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Vereinbarung über Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention gem. § 20 Abs. 4 Nr.1, 5 SGB V im Handlungsfeld Bewegung angeboten. Interessierte Kooperationspartner/Leistungserbringer können dazu bei der unter I.3) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die jeweilige Vereinbarung anfordern. Voraussetzung für den Abschluss der Vereinbarung ist, dass der interessierte Kooperationspartner/Leistungserbringer im Handlungsfeld Bewegung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert ist, die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt sind und unterzeichnet vorliegen.
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Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 15 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2021, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 15-monatigen Zeitraumes jederzeit erfolgen. Die Wirksamkeit des Vertragsschlusses steht unter dem Vorbehalt einer Schulung/Einweisung durch die AOK Sachsen-Anhalt.
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Bezeichnung des Loses: 1
Losnummer: AOK - Functional Training
Kurze Beschreibung:
Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote im Rahmen des § 20 SGB V sollen dazu beitragen, Krankheitsrisiken möglichst früh vorzubeugen, die gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken und Anregungen für ein gesundheitsbewusstes Leben im Alltag zu geben. Körperlich sportliche Aktivitäten gehören zu den zentralen Faktoren der Erhaltung von Gesundheit, Gesundheitssport ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsvorsorge.
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Die Leistung richtet sich an Gruppen einer bestimmten Lebenswelt (Setting); in diesem Fall an Versicherte jeder Altersgruppe ab 18 Jahren. Die Teilnahme steht allen Versicherten der AOK-Sachsen-Anhalt zur Verfügung, sofern das eigene Präventionsbudget noch nicht ausgeschöpft ist.
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Der Kurs AOK- Functional Training soll landesweit und je nach Auslastung angeboten werden. Ziel ist dabei die Förderung der Bewegung.
Die Handlungsgrundlage stellt der durch den GKV-Spitzenverband herausgegebene „Leitfaden Prävention. Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V vom 21.6.2000 in der Fassung vom 1.10.2018“ (Leitfaden) dar.
Zusätzliche Informationen: Auf Ziffer VI.3) wird verwiesen.
Bezeichnung des Loses: 2
Losnummer: AOK - Rückenfit Generation+
Kurze Beschreibung:
Die Leistung richtet sich an Gruppen einer bestimmten Lebenswelt (Setting); in diesem Fall an Versicherte ab 59 Jahren (Generation+). Die Teilnahme steht allen Versicherten der AOK-Sachsen-Anhalt zur Verfügung, sofern das eigene Präventionsbudget noch nicht ausgeschöpft ist.
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Der Kurs AOK- Rückenfit Generation+ soll landesweit und je nach Auslastung angeboten werden. Ziel ist dabei die Förderung der Rückengesundheit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Sachsen-Anhalt
Lüneburger Str. 4
39106 Magdeburg
Die Kurse AOK – Rückenfit Generation+ und AOK – Functional Training sollen landesweit in Sachsen-Anhalt angeboten werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Die Handlungsgrundlage stellt der durch den GKV-Spitzenverband herausgegebene „Leitfaden Prävention. Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V vom 21.6.2000 in der Fassung vom 1.10.2018“ (Leitfaden) dar.
Zur Durchführung der Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Bewegung in Betracht, insbesondere:
— Sportwissenschaftler/in (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor);
— Krankengymnast/in, Physiotherapeut/in;
— Sport- und Gymnastiklehrer/in;
— Ärztin/Arzt.
Sofern sie in das durchzuführende Gesundheitssportprogramm speziell eingewiesen wurden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit jedem Kooperationspartner/Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Hier nicht einschlägig, da es sich um ein sogenanntes „open-house-Verfahren“ handelt (siehe auch Erläuterungen unter Ziffer II.1.4)).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Justiziariat/Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: http://www.dtvp.de/Center 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADN7A/documents 🌏
Kontaktperson: FB Gesundheitscoaching
E-Mail: rainer.zoerner@san.aok.de 📧
Land: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 15 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Alle Verträge enden spätestens am 31.12.2021, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 15-monatigen Zeitraumes jederzeit erfolgen. Die Wirksamkeit des Vertragsschlusses steht unter dem Vorbehalt einer Schulung/Einweisung durch die AOK Sachsen-Anhalt.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRADN7A

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die hier gegenständlichen Verträge stellen keine öffentlichen Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass dieRichtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 97 ff GWB) nicht anzuwenden sind. Die folgenden Angaben (GWB)erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden.
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Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
Dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. […]
Quelle: OJS 2020/S 153-375017 (2020-08-05)