Das IT-Dienstleistungszentrum für Bayern (IT-DLZ) ist für den Betrieb der Bayern-PKI verantwortlich. Die Bayern-PKI stellt die Basis für Signatur, Verschlüsselungs- und Authentifizierungszertifikate der staatlichen und in Teilen auch kommunalen Verwaltung Bayerns dar. Für die Ausgabe und Verwaltung interner Server und Clientzertifikate, mit dem Zweck des Authentisierens, wird eine Microsoft PKI basierende Lösung eingesetzt. Diese soll nach aktuellem Stand der Technik auf Server 2019 migriert und betrieben werden.
Darüber hinaus wird eine Unterstützung für den 2nd Level Support erwartet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitnehmerüberlassung Betriebsunterstützung PKI
2020AHE000003
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum für Bayern (IT-DLZ) ist für den Betrieb der Bayern-PKI verantwortlich. Die Bayern-PKI stellt die Basis für Signatur,...”
Kurze Beschreibung
Das IT-Dienstleistungszentrum für Bayern (IT-DLZ) ist für den Betrieb der Bayern-PKI verantwortlich. Die Bayern-PKI stellt die Basis für Signatur, Verschlüsselungs- und Authentifizierungszertifikate der staatlichen und in Teilen auch kommunalen Verwaltung Bayerns dar. Für die Ausgabe und Verwaltung interner Server und Clientzertifikate, mit dem Zweck des Authentisierens, wird eine Microsoft PKI basierende Lösung eingesetzt. Diese soll nach aktuellem Stand der Technik auf Server 2019 migriert und betrieben werden.
Darüber hinaus wird eine Unterstützung für den 2nd Level Support erwartet.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Leiharbeiter 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist der zentrale IT-Dienstleister für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist der zentrale IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung in Bayern. Aufbauend auf einem gebündelten Know-How im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik tragen wir zusammen mit staatlichen und kommunalen Behörden zum Aufbau leistungsfähiger eGovernment-Strukturen im Freistaat bei. Dafür stellen wir zentrale Leistungen für alle Behörden des Freistaats Bayern zur Verfügung. Das Vergabeverfahren wird durch die Zentrale Vergabestelle des Bayerischen Landesamts für Steuern durchgeführt.
Das IT-Dienstleistungszentrum für Bayern (IT-DLZ) ist für den Betrieb der Bayern-PKI verantwortlich. Die Bayern-PKI stellt die Basis für Signatur, Verschlüsselungs- und Authentifizierungszertifikate der staatlichen und in Teilen auch kommunalen Verwaltung Bayerns dar. Für die Ausgabe und Verwaltung interner Server und Clientzertifikate, mit dem Zweck des Authentisierens, wird eine Microsoft PKI basierende Lösung eingesetzt. Diese soll nach aktuellem Stand der Technik auf Server 2019 migriert und betrieben werden.
Es geht um die Arbeitnehmerüberlassung einer Vollzeitarbeitskraft (40h/Woche) für 9 Monate mit optionaler Verlängerung um weitere 9 Monate.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerungsoption um 9 Monate.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Leiharbeiter 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Unternehmensdarstellung;
— Beschreibung geplante Vorgehensweise zur Beilegung von Eskalationen;
— Beschreibung interner Maßnahmen zur Optimierung und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Unternehmensdarstellung;
— Beschreibung geplante Vorgehensweise zur Beilegung von Eskalationen;
— Beschreibung interner Maßnahmen zur Optimierung und Verbesserung der Leistungserbringung des Mitarbeiters beim Kunden;
— Beschreiben internen Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der beim Kunden eingesetzten Mitarbeiter (u. a. Bedarfsfeststellung, Fortbildungsumfang, Erfolgskontrolle).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Arbeitnehmerüberlassungsvertrag;
— Scientology Schutzerklärung;
— Datenschutzvereinbarung.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-21
12:00 📅
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 052-123923 (2020-03-12)
Ergänzende Angaben (2020-04-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 052-123923
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 069-165040 (2020-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 314 556 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 052-123923
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Leiharbeiter 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Allgeier Experts pro GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 150 876 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Leiharbeiter 2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 163 680 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 099-237841 (2020-05-18)