Arbeitnehmerüberlassung SAP-Betrieb

gkv informatik

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern gemäß § 21 VgV. Der Auftragnehmer erhält aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers im Bereich SAP-Betrieb (insbesondere SAP-Basisadministration, UC4-Jobscheduling) durch Überlassung von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-10 Auftragsbekanntmachung
2020-03-31 Ergänzende Angaben
2020-07-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Referenznummer: 02-2020
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern gemäß § 21 VgV. Der Auftragnehmer erhält aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers im Bereich SAP-Betrieb (insbesondere SAP-Basisadministration, UC4-Jobscheduling) durch Überlassung von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: gkv informatik
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Postleitzahl: 42285
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkvi.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gkvi.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPD0CG/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPD0CG 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 052-123577
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMPD0CG

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: SAP-Basisadministratoren/ABAP
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Überlassung SAP-Basisadministratoren/ABAP.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Rahmenvertrages kann einvernehmlich um 3 Jahre auf insgesamt maximal 48 Monate verlängert werden. Eine Verlängerung kann minimal 3 Monate und maximal 12 Monate betragen. Die Vertragsparteien einigen sich 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit über die Verlängerung.
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Bezeichnung des Loses: SAP-Basisadministrator/PO
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Überlassung SAP-Basisadministrator/PO.
Bezeichnung des Loses: SAP-Basisadministrator/Solution Manager
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Überlassung SAP-Basisadministrator/Solution Manager.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Vorlage erst auf gesonderte (!) Aufforderung der Vergabestelle):
— aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Vorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Kopie nicht älter als 6 Monate);
— Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung der Sozialversicherung (Kopie nicht älter als 6 Monate);
— Bescheinigung Finanzamt über die Erfüllung der Zahlungspflichten von Steuern und Abgaben (Kopie nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe jeweils für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird, Vorlage einer Kopie einer bereits vorhandenen entsprechenden Versicherungspolice, oder eine Bestätigung des Versicherers, aus der sich die ausreichende Deckung ergibt (Kopie bzw. Bestätigung nicht älter als 6 Monate; die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein);
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— Angabe Gesamtumsatz;
— Angaben von Umsätzen bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleister für verschiedene gesetzliche Gesundheitskassen
Kontakt
Internetadresse: www.gkvi.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPD0CG/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2020/S 052-123577 (2020-03-10)
Ergänzende Angaben (2020-03-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 066-157837
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 052-123577
ABl. S-Ausgabe: 66
Quelle: OJS 2020/S 066-157837 (2020-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 136-335263
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMPDKCU

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-09 📅
Name: Bietergemeinschaft advantics GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Sthree Temp Experts GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Bietergemeinschaft Allgeier Experts Pro GmbH und Allgeier Experts Go GmbH
Postort: München
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
4
5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(3) […]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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Quelle: OJS 2020/S 136-335263 (2020-07-14)