Arbeitsmarktpolitische Maßnahme

Kreis Schleswig-Flensburg

Clearing-Maßnahme mit Gesundheitsförderung
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem SGB II
An den Standorten Schleswig (Los 1) und Kappeln (Los 2)
Mit einmaliger Verlängerungsoption vom 1.5.2022 bis 30.4.2024.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-27 Auftragsbekanntmachung
2020-03-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltungsdienste im Sozialwesen
Referenznummer: 2-6570-2020
Kurze Beschreibung:
Clearing-Maßnahme mit Gesundheitsförderung Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem SGB II An den Standorten Schleswig (Los 1) und Kappeln (Los 2) Mit einmaliger Verlängerungsoption vom 1.5.2022 bis 30.4.2024.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltungsdienste im Sozialwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Sozialwesens 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Flensburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Schleswig-Flensburg
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Postleitzahl: 24837
Postort: Schleswig
Kontakt
Internetadresse: https://www.schleswig-flensburg.de 🌏
E-Mail: kreis@schleswig-flensburg.de 📧
Telefon: +49 4621870 📞
Fax: +49 462187308 📠
URL der Dokumente: https://abruf.bi-medien.de/D438637750 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bi-medien.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-28 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 019-042331
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Ablauf der Angebotsfrist: 26.2.2020, 11:00 Uhr. Bindefrist des Angebots: 27.3.2020.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Clearing-Maßnahme mit Gesundheitsförderung
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem SGB II
An den Standorten Schleswig (Los 1) und Kappeln (Los 2)
Mit einmaliger Verlängerungsoption vom 1.5.2022 bis 30.4.2024.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Standort Schleswig
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III.
Mit dem Angebot ist für jedes Los ein detailliertes Konzept vorzulegen, das die Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt und in dem die Bieter auf Grundlage der Leistungsbeschreibung darstellen, wie die Elemente des Konzeptes im Einzelnen ausgestaltet und verknüpft sind, die Maßnahme erfolgreich durchgeführt und die Qualität der Durchführung sichergestellt werden soll.
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Dieses Konzept muss insbesondere auf die aufgeführten Punkte der Wertungsbereiche und -kriterien eingehen.
Los 1: 25 TN-Plätze.
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige Verlängerungsoption für weitere 2 Jahre möglich:
Optionale Verlängerung: 1.5.2022 bis 30.4.2024
Zusätzliche Informationen:
Ablauf der Angebotsfrist: 26.2.2020, 11:00 Uhr.
Bindefrist des Angebots: 27.3.2020.
Bezeichnung des Loses: Standort Kappeln
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung: Los 2: 15 TN-Plätze.
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerungsoption für weitere zwei Jahre möglich:

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Mit dem Angebot ist zwingend einzureichen:
— Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6
AZAV,
AZAV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: s. Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Referenzen und bei noch nicht ausgeführter Leistung: Vorlage des Nachweises über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung
Referenzbescheinigungen
Für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Bietereignung angegebenen Referenzen.
Bei noch nicht ausgeführter, vergleichbarer Leistung, Vorlage über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Ort: Schleswig
Kreis Schleswig-Flensburg Zentrale Vergabestelle
24837 Schleswig
Raum: 306.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhalt eingereichtes Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst Regionale Integration
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D438637750 🌏
Postanschrift: Flensburger Str. 7
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 462187209 📞
E-Mail: zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de 📧
Land: Schleswig-Flensburg 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— schriftlich,
— elektronisch mit Signatur,
— elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung mit Signatur ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
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Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D438637750 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Nachprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postleitzahl: 24105
Telefon: +49 4319882785 📞
E-Mail: poststelle@imlandsh.de 📧
Fax: +49 4319883358 📠
Internetadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 019-042331 (2020-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TED67/2020-003399
Kurze Beschreibung:
Clearing-Maßnahme mit Gesundheitsförderung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem SGB II an den Standorten Schleswig (Los 1) und Kappeln (Los 2). Mit einmaliger Verlängerungsoption vom 1.5.2022 bis 30.4.2024.
Gesamtwert des Auftrags: 1 630 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Verwaltungsdienste im Sozialwesen 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Schleswig-Flensburg – Der Landrat
Kontakt
Internetadresse: http://www.schleswig-flensburg.de 🌏
Telefon: +49 4621/87209 📞
Fax: +49 4621/87308 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 056-133487
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 019-042331
ABl. S-Ausgabe: 56

Objekt
Umfang der Beschaffung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III. Mit dem Angebot ist für jedes Los ein detailliertes Konzept vorzulegen, das die Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt und in dem die Bieter auf Grundlage der Leistungsbeschreibung darstellen, wie die Elemente des Konzeptes im Einzelnen ausgestaltet und verknüpft sind, die Maßnahme erfolgreich durchgeführt und die Qualität der Durchführung sichergestellt werden soll.
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Einmalige Verlängerungsoption für weitere 2 Jahre möglich: Optionale Verlängerung: 1.5.2022 bis 30.4.2024.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Einmalige Verlängerungsoption für weitere 2 Jahre möglich:Optionale Verlängerung: 1.5.2022 bis 30.4.2024.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schleswig
Kappeln

Verfahren
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-17 📅
Name: bb gesellschaft für beruf und bildung
Postort: Flensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.bb-gesellschaft.de/standorte/schleswig-holstein/flensburg/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 875 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreis SL-FL, Zentrale Vergabestelle, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 431988-4640 📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate
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Nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
Zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Nachprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 66
Telefon: +49 431988-2785 📞
Fax: +49 431988-3358 📠
Quelle: OJS 2020/S 056-133487 (2020-03-17)