Auftragsbekanntmachung (2020-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Kurze Beschreibung:
“Arbeitsmedizinische Betreuung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Mainz.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Mainz, 20-Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport, Abteilung Vergabe und Einkauf
Postanschrift: Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.mainz.de🌏
E-Mail: juergen.preissner@stadt.mainz.de📧
Telefon: +49 6131/12-2265📞
Fax: +49 6131/12-2071 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E32185114🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E32185114🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-27 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 018-039588
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
“Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)”
Quelle: OJS 2020/S 018-039588 (2020-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1719928.32 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte...”
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 127-311451 (2020-07-01)