Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft grundsätzlich als Ganzes beurteilt.
Los 1:
Die Erfahrungen und eine interne Qualitätssicherung müssen im Falle einer Bietergemeinschaft von denjenigen Mitgliedern nachgewiesen werden, die die betriebsärztliche Betreuung ausführen sollen. Entsprechend müssen im Hinblick auf die Anforderung der Vorlagen von Referenzlisten diese bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied bzw. für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vorgelegt werden, das einen Teil der Leistung – betriebsärztliche Betreuung – erbringen soll. Dies gilt auch für den Nachweis eines internen Qualitätsmanagementsystems.
Los 2:
Die Erfahrungen und eine interne Qualitätssicherung müssen im Falle einer Bietergemeinschaft von denjenigen Mitgliedern nachgewiesen werden, die die sicherheitstechnische Betreuung ausführen sollen. Entsprechend müssen im Hinblick auf die Anforderung der Vorlagen von Referenzlisten diese bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied bzw. für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vorgelegt werden, das einen Teil der Leistung – sicherheitstechnische Betreuung – erbringen soll. Dies gilt auch für den Nachweis eines internen Qualitätsmanagementsystems.
Anforderungen Erklärungen und Nachweise für Los 1:
— Nachweis von Erfahrungen anhand von Referenzen entsprechend beigefügtem Formular „Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit":
Vorlage einer Liste mit einer Darstellung von Referenzen des Bieters über die Ausführung von mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten höchstens 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet).
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichende Beschreibung der im Rahmen des Referenzauftrags durch den Bieter erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe einer Auftragsbezeichnung, des Auftraggebers (Name, Anschrift), der Anzahl der betreuten Beschäftigten beim betreffenden Auftraggeber, des Leistungszeitraumes, des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen, des Auftragswertes (netto; ca.) und der Rolle des Leistungserbringers bei der Auftragsausführung enthalten. Anzugeben sind zudem ein Ansprechpartner beim betreffenden Auftraggeber nebst Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners.
— Namentliche Benennung und Angaben zur beruflichen Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals unter Verwendung des beigefügten Formulars „Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit",
— Nachweis von Erfahrungen anhand von Referenzen entsprechend beigefügtem Formular „Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit":
Vorlage einer Liste mit einer Darstellung von Referenzen über die Ausführung von mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Leistungen der jeweiligen für die Erbringung der betriebsärztlichen Betreuung vorgesehenen Personen in den letzten höchstens 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet).
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichende Beschreibung der im Rahmen des Referenzauftrags durch die jeweilige Person erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe einer Auftragsbezeichnung, des Auftraggebers (Name, Anschrift), der Anzahl der betreuten Beschäftigten beim betreffenden Auftraggeber, des Leistungszeitraumes, des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen, des Auftragswertes (netto; ca.) und der Rolle der jeweiligen Person bei der Auftragsausführung enthalten. Anzugeben sind zudem ein Ansprechpartner beim betreffenden Auftraggeber nebst Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners. Aus mindestens einem für eine Person benannten Referenzprojekt muss sich die Erfahrung in der betriebsärztlichen Betreuung von Auftraggebern mit mehr als 1.000 Beschäftigten ergeben.
— Das für den Einsatz als Betriebsarzt vorgesehene Personal muss berechtigt sein, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Hierzu müssen für das für die Leistungserbringung benannte Personal jeweils vorgelegt werden:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" im Sinne des § 4 ASiG i.V.m. § 3 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 oder abweichend hiervon durch Vorlage der in § 6 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 benannten Bescheinigungen.
— Für die als Assistenzpersonal zur Leistungserbringung vorgesehenen, namentlich zu benennenden Personen ist jeweils ein Nachweis der erfolgreichen Ausbildung zum/zur medizinischen Fachangestellten durch Vorlage einer entsprechenden Qualifikationsbescheinigung zu erbringen,
— Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche medizinischen Sachmittel (Ausstattung/technische Ausrüstung) dem Bieter für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen; insoweit müssen dem Bieter für die arbeitsmedizinische bzw. betriebsärztliche Betreuung mindestens folgende medizinischen Sachmittel zur Verfügung stehen:
— Audiometer,
— Sehtestgeräte,
— EKG,
— Ergometer,
— Blutdruckmessgeräte,
— Röntgenbildbetrachter und
— Lungenfunktionsgeräte,
— Nachweis eines internen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle,
Anforderungen Erklärungen und Nachweise für Los 2,
— Nachweis der Erfahrungen anhand von Referenzen entsprechend beigefügtem Formular „Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit":
Vorlage einer Liste mit einer Darstellung von Referenzen des Bieters über die Ausführung von mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten höchstens 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet).
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichende Beschreibung der im Rahmen des Referenzauftrags durch den Bieter erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe einer Auftragsbezeichnung, des Auftraggebers (Name, Anschrift), der Anzahl der Beschäftigten beim betreffenden Auftraggeber, des Leistungszeitraumes, des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen, des Auftragswertes (netto; ca.) und der Rolle des Leistungserbringers bei der Auftragsausführung enthalten. Anzugeben sind zudem ein Ansprechpartner beim betreffenden Auftraggeber nebst Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners.
— Namentliche Benennung und Angaben zur beruflichen Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals unter Verwendung des beigefügten Formulars "Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit",
— Nachweis der Erfahrungen anhand von Referenzen entsprechend beigefügtem Formular „Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit":
Vorlage einer Liste mit einer Darstellung von Referenzen über die Ausführung von mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Leistungen der jeweiligen für die Erbringung der sicherheitstechnischen Betreuung vorgesehenen Personen in den letzten höchstens 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) unter Verwendung des Formulars „Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit".
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichende Beschreibung der im Rahmen des Referenzauftrags durch die jeweilige Person erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe einer Auftragsbezeichnung, des Auftraggebers (Name, Anschrift), der Anzahl der Beschäftigten beim betreffenden Auftraggeber, des Leistungszeitraumes, des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen, des Auftragswertes (netto; ca.) und der Rolle der jeweiligen Person bei der Auftragsausführung enthalten. Anzugeben sind zudem ein Ansprechpartner beim betreffenden Auftraggeber nebst Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners. Aus mindestens einem für eine Person benannten Referenzprojekt muss sich die Erfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung von Auftraggebern mit mehr als 1.000 Beschäftigten ergeben.
— Das für den Einsatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgesehene Personal muss die Anforderungen nach § 7 ASiG erfüllen und über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Hierzu müssen für das für die Leistungserbringung benannte Personal jeweils vorgelegt werden:
Vorlage entsprechender Bescheinigungen im Sinne des § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 oder abweichend hiervon Nachweis des Vorliegens der in § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 genannten Voraussetzungen.
— Nachweis eines internen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle
Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit nicht in dieser Ziffer Abweichendes geregelt wird.