Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des Landratsamtes Zwickau für den Zeitraum von 4 Jahren mit der Option einer Vertragsverlängerung
Der Landkreis Zwickau im Südwesten Sachsens beschäftigt 1 226 Mitarbeiter und beabsichtigt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch Fachpersonal für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 zu vergeben. Der Auftragnehmer übernimmt die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung (derzeit: Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ — DGUV Vorschrift 2) sowie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und/oder der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zusammensetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Referenznummer: DI-SIT-042/2020-OV
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Zwickau im Südwesten Sachsens beschäftigt 1 226 Mitarbeiter und beabsichtigt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch Fachpersonal für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 zu vergeben. Der Auftragnehmer übernimmt die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung (derzeit: Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ — DGUV Vorschrift 2) sowie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und/oder der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zusammensetzen.
Der Landkreis Zwickau im Südwesten Sachsens beschäftigt 1 226 Mitarbeiter und beabsichtigt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch Fachpersonal für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 zu vergeben. Der Auftragnehmer übernimmt die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung (derzeit: Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ — DGUV Vorschrift 2) sowie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und/oder der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zusammensetzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦 Sicherheitsberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-05 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 150-367818
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 119-289360
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen!
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Arbeitsmedizinische Betreuung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt die Aufgaben eines Betriebsarztes, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung (derzeit: Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ – DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Sachsen sowie aus dem ArbSchG und der ArbMedVV ergeben. Der Auftragnehmer wird auch die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlichten Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) einhalten.
Der Auftragnehmer übernimmt die Aufgaben eines Betriebsarztes, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung (derzeit: Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ – DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Sachsen sowie aus dem ArbSchG und der ArbMedVV ergeben. Der Auftragnehmer wird auch die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlichten Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) einhalten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn durch den Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.6.2024 schriftlich ausgeübt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer gesonderten Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn durch den Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.6.2024 schriftlich ausgeübt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer gesonderten Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn durch den Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.6.2024 schriftlich ausgeübt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer gesonderten Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn durch den Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.6.2024 schriftlich ausgeübt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer gesonderten Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Bezeichnung des Loses: Sicherheitstechnische Betreuung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber übernimmt die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich aus § 6 ASiG in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung (derzeit: Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ – DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Sachsen ergeben. Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sind dabei zu beachten.
Der Auftraggeber übernimmt die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich aus § 6 ASiG in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung (derzeit: Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ – DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Sachsen ergeben. Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sind dabei zu beachten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standorte des Landratsamtes Zwickau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären.; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären.; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte (Anlage 3); Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Aktuelle (nicht älter als 3 Monate ab Angebotsabgabetermin) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte (Anlage 3); Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Aktuelle (nicht älter als 3 Monate ab Angebotsabgabetermin) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils; Es sind abgeschlossene Referenzen über die Betreuung im öffentlichen Dienst, Kommunen o. ä. (für das jeweilige LOS) über die im Wesentlichen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vollständiger Angabe
Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils; Es sind abgeschlossene Referenzen über die Betreuung im öffentlichen Dienst, Kommunen o. ä. (für das jeweilige LOS) über die im Wesentlichen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vollständiger Angabe
— der Art der Leistung;
— des Auftragsgebers;
— dem Auftragswert sowie dem Leistungszeitpunkt oder -Zeitraum zu benennen. Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
— dem Auftragswert sowie dem Leistungszeitpunkt oder -Zeitraum zu benennen. Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Zwickau, Landratsamt, Standort Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen!
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Zwickau, Zentrales Vergabebüro, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zuschlagserteilung:
Primär müssen die Anforderungen des Auftraggebers eingehalten werden. Nur unter den Angeboten, welche vollumfänglich die Anforderungen erfüllen entscheidet letztendlich das wirtschaftlichste Angebot. D.h. der Zuschlag wird dem Anbieter erteilt, der unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, das Leistungsverzeichnis, das Angebot, der Auftrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
Primär müssen die Anforderungen des Auftraggebers eingehalten werden. Nur unter den Angeboten, welche vollumfänglich die Anforderungen erfüllen entscheidet letztendlich das wirtschaftlichste Angebot. D.h. der Zuschlag wird dem Anbieter erteilt, der unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, das Leistungsverzeichnis, das Angebot, der Auftrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040/1044📞
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 150-367818 (2020-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 169144.24 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️