Für die Arbeitsmedizinische Vorsorge/Betreuung der Studenten des Fachbereichs Medizin sind ab dem 1.5.2021 bis zum 30.4.2023 gemäß § 6 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) in der Fassung Stand Juni 2019 zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Diese Möglichkeit tritt automatisch in Kraft, wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf (30.4.2023) in Schriftform gekündigt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-11.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Referenznummer: FB20/2020-VK-0068
Kurze Beschreibung:
“Für die Arbeitsmedizinische Vorsorge/Betreuung der Studenten des Fachbereichs Medizin sind ab dem 1.5.2021 bis zum 30.4.2023 gemäß § 6 der...”
Kurze Beschreibung
Für die Arbeitsmedizinische Vorsorge/Betreuung der Studenten des Fachbereichs Medizin sind ab dem 1.5.2021 bis zum 30.4.2023 gemäß § 6 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) in der Fassung Stand Juni 2019 zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Diese Möglichkeit tritt automatisch in Kraft, wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf (30.4.2023) in Schriftform gekündigt wird.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Marburg-Biedenkopf🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-16 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 223-548561
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
“Die Nichterfüllung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Sämtliche Kommunikation erfolgt...”
Die Nichterfüllung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Sämtliche Kommunikation erfolgt ausschließlich in Schriftform über die Vergabeplattform. Andere Kommunikationswege sind nicht zugelassen. Elektronische Einreichung von Angeboten: https://www.dtvp.de/Center/.
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Quelle: OJS 2020/S 223-548561 (2020-11-11)