— Los 1: Schnelles Arbiträrsignalgenerator und Digitalisierer System für EPRoC-Experimente,
— Los 2: Arbiträrsignalgeneratoren und Digitalisierer für DNP-verbesserte NMR Experimente („NMR-System“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbiträrfunktionsgenerator und Arbiträrsignalgenerator
20-018
Produkte/Dienstleistungen: Generatoren📦
Kurze Beschreibung:
“— Los 1: Schnelles Arbiträrsignalgenerator und Digitalisierer System für EPRoC-Experimente,
— Los 2: Arbiträrsignalgeneratoren und Digitalisierer für...”
Kurze Beschreibung
— Los 1: Schnelles Arbiträrsignalgenerator und Digitalisierer System für EPRoC-Experimente,
— Los 2: Arbiträrsignalgeneratoren und Digitalisierer für DNP-verbesserte NMR Experimente („NMR-System“).
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schnelles Arbiträrsignalgenerator und Digitalisierer System
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Generatoren📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universität Stuttgart, Institut für Intelligente Sensorik und Theoretische Elektrotechnik
Pfaffenwaldring 47
70569 Stuttgart”
Beschreibung der Beschaffung:
“Schnelles Arbiträrsignalgenerator und Digitalisierer System für EPRoC-Experimente.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abtastrate pro Kanal AWG
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Arbiträrsignalgeneratoren und Digitalisierer
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Arbiträrsignalgeneratoren und Digitalisierer für DNP-verbesserte NMR Experimente („NMR-System“).” Vergabekriterien
Preis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) ersichtlich sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart
“Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw....”
Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels selbstschuldnerischer Bankbürgschaft abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELDE57
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungssstelle
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 24C
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de📧
URL: https://www.uni-stuttgart.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 024-053017 (2020-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— Los 1: Schnelles Arbiträrsignalgenerator und Digitalisierer System für EPRoC-Experimente;
— Los 2: Arbiträrsignalgeneratoren und Digitalisierer;
Für...”
Kurze Beschreibung
— Los 1: Schnelles Arbiträrsignalgenerator und Digitalisierer System für EPRoC-Experimente;
— Los 2: Arbiträrsignalgeneratoren und Digitalisierer;
Für DNP-verbesserte NMR Experimente („NMR-System").
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Arbiträrsignalgeneratoren und Digitalisierer für DNP-verbesserte NMR Experimente („NMR-System").”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 024-053017
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20-018
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Titel: Schnelles Arbiträrsignalgenerator und Digitalisierer System
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Keysight Technologies Deutschland GmbH
Postanschrift: Herrenberger Str. 130
Postort: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Böblingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Titel: Arbiträrsignalgeneratoren und Digitalisierer
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen.
Daher wird der...”
Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen.
Daher wird der Angebotspreis nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELD9P8
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Quelle: OJS 2020/S 072-171436 (2020-04-09)