Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Archäologische Ausgrabungen — Südspange Poign — Köfering, BA I
20 E 92/1601
Produkte/Dienstleistungen: Archäologische Untersuchungen📦
Kurze Beschreibung:
“Archäologische Ausgrabungen — Südspange Poign — Köfering, BA I (Neubau der R 30, BA I, B15 bis R30 alt).”
1️⃣
Ort der Leistung: Regensburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Südspange Poign — Köfering, BA I (Neubau der R 30, BA I, B15 bis R30 alt)
Beschreibung der Beschaffung:
“Die archäologischen Sicherungsmaßnahmen sind im Bereich der neu aufgedeckten Fundstellen innerhalb des Baufeldes auszuführen. Die feststehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die archäologischen Sicherungsmaßnahmen sind im Bereich der neu aufgedeckten Fundstellen innerhalb des Baufeldes auszuführen. Die feststehenden Grabungsflächen summieren sich auf 10 000 m. Hiervon sind bereits 2 150 m als Sondagen bis auf das archäologisch relevante Niveau abgezogen und die darin enthaltenen 61 Befunde im Planum dokumentiert. Damit sind noch 8 000 m Oberboden und teilweise Mischhorizont ab zutragen, einschließlich der temporären Auffahrtslösung an der R 30 alt. Hinzu kommen 4 Bereiche der Sondagen mit insgesamt 10 Befunden innerhalb von bereits geöffneten 500 m Sondagen. Die archäologische Relevanz dieser 10 Befunde muss zuerst durch Ausgrabung und Dokumentation geklärt werden. Im Fall einer positiven Bestätigung kommen maximal noch 1 160 m Oberbodenabtrag hinzu. Zusammengefasst bedeutet dies für die zu erledigenden Arbeiten: Oberbodenabtrag mindestens 8 000 m, maximal 9 160 m; Ausgrabung und Profildokumentation von 61 bereits im Planum dokumentierten Befunden; Ausgrabung und vollständige Dokumentation von ca. 200 noch zu erwartenden Befunden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalstärke des Gesamtbüros
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Grabungsberichte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Solide Firmenstruktur
Preis (Gewichtung): 420 Punkte
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-18 📅
Datum des Endes: 2021-01-22 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Grabungsleiter und Techniker bzw. wissenschaftlicher und technischer Grabungsleiter sowie ein Großteil des weiteren Personals müssen einschlägige...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Grabungsleiter und Techniker bzw. wissenschaftlicher und technischer Grabungsleiter sowie ein Großteil des weiteren Personals müssen einschlägige Erfahrungen mit vor- und frühgeschichtlichen Trassen- und/oder großflächigen Siedlungsgrabungen in Bayern nachweisen; Grabungsleiter mit min. 24 Monaten fundierter Grabungsleitererfahrung, Grabungstechniker mit min. 12 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen in Bayern. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift auf wissenschaftlichem Niveau; Grabungsfacharbeiter min. 6 Monate Grabungserfahrung (z. B. auch Fachstudenten) bei Flächen- und Trassengrabungen. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift min. auf dem Niveau Deutschprüfung B2.
Im Falle einer erforderlichen Beauftragung eines Bodenkundlers/Pedologen bzw. Geoarchäologen müssen diese Personen über ein abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie verfügen und nachweisbare Erfahrungen in Bodenkunde mit dem Nachweis Paläopedologie, in physischer Geographie mit dem Schwerpunkt Geomorphologie sowie Quartärgeologie mit dem Schwerpunkt Holozän (Landschaftsgeschichte) jeweils mit regionalem Bezug vorlegen können. Min. 12 Monate Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen ist ebenfalls erforderlich.
Der Restaurator muss über ein abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium Schwerpunkt archäologisches Kulturgut (Diplom, Bachelor, Master) oder Abschluss nach dem Mainzer Modell verfügen.
Der Baggerführer muss über die Qualifikation Feinplanie verfügen.
Gemäß Auftragsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Grabungsleiter und Techniker bzw. wissenschaftlicher und technischer Grabungsleiter sowie ein Großteil des weiteren Personals müssen einschlägige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Grabungsleiter und Techniker bzw. wissenschaftlicher und technischer Grabungsleiter sowie ein Großteil des weiteren Personals müssen einschlägige Erfahrungen mit vor- und frühgeschichtlichen Trassen- und/oder großflächigen Siedlungsgrabungen in Bayern nachweisen; Grabungsleiter mit min. 24 Monaten fundierter Grabungsleitererfahrung, Grabungstechniker mit min. 12 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen in Bayern. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift auf wissenschaftlichem Niveau; Grabungsfacharbeiter min. 6 Monate Grabungserfahrung (z. B. auch Fachstudenten) bei Flächen- und Trassengrabungen. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift min. auf dem Niveau Deutschprüfung B2.
Im Falle einer erforderlichen Beauftragung eines Bodenkundlers/Pedologen bzw. Geoarchäologen müssen diese Personen über ein abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie verfügen und nachweisbare Erfahrungen in Bodenkunde mit dem Nachweis Paläopedologie, in physischer Geographie mit dem Schwerpunkt Geomorphologie sowie Quartärgeologie mit dem Schwerpunkt Holozän (Landschaftsgeschichte) jeweils mit regionalem Bezug vorlegen können. Min. 12 Monate Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen ist ebenfalls erforderlich.
Der Restaurator muss über ein abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium Schwerpunkt archäologisches Kulturgut (Diplom, Bachelor, Master) oder Abschluss nach dem Mainzer Modell verfügen.
Der Baggerführer muss über die Qualifikation Feinplanie verfügen; Angebotenes Team mit min. 6 Mitarbeitern in folgender Zusammensetzung:
— 1 Grabungsleiter;
— 1 Grabungstechniker;
— 1 Dokumentationsassistenz;
— 3 Grabungsfacharbeiter.
Nicht mehr als 5 ausstehende Dokumentationen/Grabungsberichte bzw. nicht mehr als 10 ausstehende Dokumentationen mit mehr als doppelter Fristverlängerung (d. h. auf Antrag verlängerte Abgabefrist von z. B. 3 auf 6 Monate).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Grabungsleiter und Techniker bzw. wissenschaftlicher und technischer Grabungsleiter sowie ein Großteil des weiteren Personals müssen einschlägige...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Grabungsleiter und Techniker bzw. wissenschaftlicher und technischer Grabungsleiter sowie ein Großteil des weiteren Personals müssen einschlägige Erfahrungen mit vor- und frühgeschichtlichen Trassen- und/oder großflächigen Siedlungsgrabungen in Bayern nachweisen; Grabungsleiter mit min. 24 Monaten fundierter Grabungsleitererfahrung, Grabungstechniker mit min. 12 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen in Bayern. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift auf wissenschaftlichem Niveau; Grabungsfacharbeiter min. 6 Monate Grabungserfahrung (z. B. auch Fachstudenten) bei Flächen- und Trassengrabungen. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift min. auf dem Niveau Deutschprüfung B2.
Im Falle einer erforderlichen Beauftragung eines Bodenkundlers/Pedologen bzw. Geoarchäologen müssen diese Personen über ein abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie verfügen und nachweisbare Erfahrungen in Bodenkunde mit dem Nachweis Paläopedologie, in physischer Geographie mit dem Schwerpunkt Geomorphologie sowie Quartärgeologie mit dem Schwerpunkt Holozän (Landschaftsgeschichte) jeweils mit regionalem Bezug vorlegen können. Min. 12 Monate Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen ist ebenfalls erforderlich.
Der Restaurator muss über ein abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium Schwerpunkt archäologisches Kulturgut (Diplom, Bachelor, Master) oder Abschluss nach dem Mainzer Modell verfügen;
Der Baggerführer muss über die Qualifikation Feinplanie verfügen; Angebotenes Team mit min. 6 Mitarbeitern in folgender Zusammensetzung:
— 1 Grabungsleiter;
— 1 Grabungstechniker;
— 1 Dokumentationsassistenz;
— 3 Grabungsfacharbeiter.
Nicht mehr als 5 ausstehende Dokumentationen/Grabungsberichte bzw. nicht mehr als 10 ausstehende Dokumentationen mit mehr als doppelter Fristverlängerung (d. h. auf Antrag verlängerte Abgabefrist von z. B. 3 auf 6 Monate).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — gemäß Auftragsunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-24
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landratsamt Regensburg, Vergabestelle, Altmühlstraße 3, Zimmer 3.054, III. Stock, 93059 Regensburg.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Regensburg
Postort: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.landkreis-regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 167-404268 (2020-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Archäologische Ausgrabungen – Südspange Poign – Köfering, BA I
20 E 92/1601
Kurze Beschreibung:
“Archäologische Ausgrabungen – Südspange Poign – Köfering, BA I (Neubau der R 30, BA I, B15 bis R30 alt).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 114 512 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Südspange Poign – Köfering, BA I (Neubau der R 30, BA I, B15 bis R30 alt)
Beschreibung der Beschaffung:
“Die archäologischen Sicherungsmaßnahmen sind im Bereich der neu aufgedeckten Fundstellen innerhalb des Baufeldes auszuführen. Die feststehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die archäologischen Sicherungsmaßnahmen sind im Bereich der neu aufgedeckten Fundstellen innerhalb des Baufeldes auszuführen. Die feststehenden Grabungsflächen summieren sich auf 10 000 m. Hiervon sind bereits 2 150 m als Sondagen bis auf das archäologisch relevante Niveau abgezogen und die darin enthaltenen 61 Befunde im Planum dokumentiert. Damit sind noch 8 000 m Oberboden und teilweise Mischhorizont abzutragen, einschließlich der temporären Auffahrtslösung an der R 30 alt. Hinzu kommen vier Bereiche der Sondagen mit insgesamt 10 Befunden innerhalb von bereits geöffneten 500 m Sondagen. Die archäologische Relevanz dieser 10 Befunde muss zuerst durch Ausgrabung und Dokumentation geklärt werden. Im Fall einer positiven Bestätigung kommen maximal noch 1 160 m Oberbodenabtrag hinzu. Zusammengefasst bedeutet dies für die zu erledigenden Arbeiten: Oberbodenabtrag mindestens 8 000 m, maximal 9 160 m; Ausgrabung und Profildokumentation von 61 bereits im Planum dokumentierten Befunden; Ausgrabung und vollständige Dokumentation von ca. 200 noch zu erwartenden Befunden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 167-404268
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Archäologische Ausgrabungen – Südspange Poign – Köfering, BA I
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ArcTron GmbH
Postort: Altenthann
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Regensburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 114 512 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 217-532242 (2020-11-03)