Archäologische Ausgrabungen — Südspange Poign — Köfering, BA I

Landratsamt Regensburg

Archäologische Ausgrabungen — Südspange Poign — Köfering, BA I (Neubau der R 30, BA I, B15 bis R30 alt).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-24 Auftragsbekanntmachung
2020-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Archäologische Untersuchungen
Referenznummer: 20 E 92/1601
Kurze Beschreibung:
Archäologische Ausgrabungen — Südspange Poign — Köfering, BA I (Neubau der R 30, BA I, B15 bis R30 alt).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Archäologische Untersuchungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Regensburg
Postanschrift: Altmühlstraße 3
Postleitzahl: 93059
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-regensburg.de 🌏
E-Mail: vergabe@lra-regensburg.de 📧
Telefon: +49 941/4009-274 📞
URL der Dokumente: http://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Ausschreibungen.aspx 🌏
URL der Teilnahme: http://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Ausschreibungen.aspx 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-28 📅
Datum des Beginns: 2020-10-18 📅
Datum des Endes: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-404268
ABl. S-Ausgabe: 167

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die archäologischen Sicherungsmaßnahmen sind im Bereich der neu aufgedeckten Fundstellen innerhalb des Baufeldes auszuführen. Die feststehenden Grabungsflächen summieren sich auf 10 000 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Südspange Poign — Köfering, BA I (Neubau der R 30, BA I, B15 bis R30 alt)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Grabungsleiter und Techniker bzw. wissenschaftlicher und technischer Grabungsleiter sowie ein Großteil des weiteren Personals müssen einschlägige Erfahrungen mit vor- und frühgeschichtlichen Trassen- und/oder großflächigen Siedlungsgrabungen in Bayern nachweisen; Grabungsleiter mit min. 24 Monaten fundierter Grabungsleitererfahrung, Grabungstechniker mit min. 12 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen in Bayern. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift auf wissenschaftlichem Niveau; Grabungsfacharbeiter min. 6 Monate Grabungserfahrung (z. B. auch Fachstudenten) bei Flächen- und Trassengrabungen. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift min. auf dem Niveau Deutschprüfung B2.
Mehr anzeigen
Im Falle einer erforderlichen Beauftragung eines Bodenkundlers/Pedologen bzw. Geoarchäologen müssen diese Personen über ein abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie verfügen und nachweisbare Erfahrungen in Bodenkunde mit dem Nachweis Paläopedologie, in physischer Geographie mit dem Schwerpunkt Geomorphologie sowie Quartärgeologie mit dem Schwerpunkt Holozän (Landschaftsgeschichte) jeweils mit regionalem Bezug vorlegen können. Min. 12 Monate Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen ist ebenfalls erforderlich.
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Der Restaurator muss über ein abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium Schwerpunkt archäologisches Kulturgut (Diplom, Bachelor, Master) oder Abschluss nach dem Mainzer Modell verfügen.
Der Baggerführer muss über die Qualifikation Feinplanie verfügen.
Gemäß Auftragsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemäß Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Grabungsleiter und Techniker bzw. wissenschaftlicher und technischer Grabungsleiter sowie ein Großteil des weiteren Personals müssen einschlägige Erfahrungen mit vor- und frühgeschichtlichen Trassen- und/oder großflächigen Siedlungsgrabungen in Bayern nachweisen; Grabungsleiter mit min. 24 Monaten fundierter Grabungsleitererfahrung, Grabungstechniker mit min. 12 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen in Bayern. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift auf wissenschaftlichem Niveau; Grabungsfacharbeiter min. 6 Monate Grabungserfahrung (z. B. auch Fachstudenten) bei Flächen- und Trassengrabungen. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift min. auf dem Niveau Deutschprüfung B2.
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Im Falle einer erforderlichen Beauftragung eines Bodenkundlers/Pedologen bzw. Geoarchäologen müssen diese Personen über ein abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie verfügen und nachweisbare Erfahrungen in Bodenkunde mit dem Nachweis Paläopedologie, in physischer Geographie mit dem Schwerpunkt Geomorphologie sowie Quartärgeologie mit dem Schwerpunkt Holozän (Landschaftsgeschichte) jeweils mit regionalem Bezug vorlegen können. Min. 12 Monate Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen ist ebenfalls erforderlich.
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Der Restaurator muss über ein abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium Schwerpunkt archäologisches Kulturgut (Diplom, Bachelor, Master) oder Abschluss nach dem Mainzer Modell verfügen.
Der Baggerführer muss über die Qualifikation Feinplanie verfügen; Angebotenes Team mit min. 6 Mitarbeitern in folgender Zusammensetzung:
— 1 Grabungsleiter;
— 1 Grabungstechniker;
— 1 Dokumentationsassistenz;
— 3 Grabungsfacharbeiter.
Nicht mehr als 5 ausstehende Dokumentationen/Grabungsberichte bzw. nicht mehr als 10 ausstehende Dokumentationen mit mehr als doppelter Fristverlängerung (d. h. auf Antrag verlängerte Abgabefrist von z. B. 3 auf 6 Monate).
Mindeststandards:
Grabungsleiter und Techniker bzw. wissenschaftlicher und technischer Grabungsleiter sowie ein Großteil des weiteren Personals müssen einschlägige Erfahrungen mit vor- und frühgeschichtlichen Trassen- und/oder großflächigen Siedlungsgrabungen in Bayern nachweisen; Grabungsleiter mit min. 24 Monaten fundierter Grabungsleitererfahrung, Grabungstechniker mit min. 12 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen in Bayern. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift auf wissenschaftlichem Niveau; Grabungsfacharbeiter min. 6 Monate Grabungserfahrung (z. B. auch Fachstudenten) bei Flächen- und Trassengrabungen. Beherrschung der Sprache Deutsch in Wort und Schrift min. auf dem Niveau Deutschprüfung B2.
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Im Falle einer erforderlichen Beauftragung eines Bodenkundlers/Pedologen bzw. Geoarchäologen müssen diese Personen über ein abgeschlossenes Studium der Geographie, Bodenkunde oder der (Quartär)-Geologie verfügen und nachweisbare Erfahrungen in Bodenkunde mit dem Nachweis Paläopedologie, in physischer Geographie mit dem Schwerpunkt Geomorphologie sowie Quartärgeologie mit dem Schwerpunkt Holozän (Landschaftsgeschichte) jeweils mit regionalem Bezug vorlegen können. Min. 12 Monate Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen ist ebenfalls erforderlich.
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Der Restaurator muss über ein abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium Schwerpunkt archäologisches Kulturgut (Diplom, Bachelor, Master) oder Abschluss nach dem Mainzer Modell verfügen;
Der Baggerführer muss über die Qualifikation Feinplanie verfügen; Angebotenes Team mit min. 6 Mitarbeitern in folgender Zusammensetzung:
— 1 Grabungsleiter;
— 1 Grabungstechniker;
— 1 Dokumentationsassistenz;
— 3 Grabungsfacharbeiter.
Nicht mehr als 5 ausstehende Dokumentationen/Grabungsberichte bzw. nicht mehr als 10 ausstehende Dokumentationen mit mehr als doppelter Fristverlängerung (d. h. auf Antrag verlängerte Abgabefrist von z. B. 3 auf 6 Monate).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — gemäß Auftragsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Regensburg, Vergabestelle, Altmühlstraße 3, Zimmer 3.054, III. Stock, 93059 Regensburg.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalstärke des Gesamtbüros
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Grabungsberichte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Solide Firmenstruktur
Preis (Gewichtung): 420 Punkte

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Regensburg, Vergabestelle, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg
Internetadresse: www.landkreis-regensburg.de 🌏
Dokumente URL: http://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Ausschreibungen.aspx 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277 📞
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Regensburg
Postort: Regensburg
Internetadresse: http://www.landkreis-regensburg.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 167-404268 (2020-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Archäologische Ausgrabungen – Südspange Poign – Köfering, BA I (Neubau der R 30, BA I, B15 bis R30 alt).
Gesamtwert des Auftrags: 114 512 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 217-532242
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 167-404268
ABl. S-Ausgabe: 217

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Südspange Poign – Köfering, BA I (Neubau der R 30, BA I, B15 bis R30 alt)

Auftragsvergabe
Name: ArcTron GmbH
Postort: Altenthann
Land: Deutschland 🇩🇪
Regensburg, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 114 512 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 217-532242 (2020-11-03)