Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der/die Grabungsleiter/in muss entweder einen fachspezifischen Hochschulabschluss (Archäologie oder Grabungstechnik) besitzen oder ausgebildete/r (Frankfurter Modell oder Archäotechniker Tübingen) Grabungstechniker/in sein.
Außerdem werden nachgewiesene praktische Erfahrungen von min. 6 Monaten in Grabungstechnik, Vermessung sowie in der Leitung von Ausgrabungen erwartet. Zudem muss er oder sie über gute fachliche Kenntnisse zu prähistorischen Siedlungen und über umfangreiche Erfahrungen mit Grabungen auf Pseudogley- oder Podsolböden verfügen.
Mindestens die Hälfte der übrigen Mitarbeiter/innen muss über nachgewiesene umfangreichere Grabungserfahrung (mehrere Monate) verfügen. Belegt werden müssen außerdem Kenntnisse der Mitarbeiter/innen in Bodenkunde. Der/die Grabungsleiter/in ist dem NLD konkret zu benennen, ebenso das weitere technische Personal (Grabungstechniker/Vermessung). Die Grabungsleitung muss ständig auf der Grabung anwesend sein und darf keine weitere gleichzeitige Grabungsleitung übernehmen. Das Personal muss mit persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Regenschutzkleidung usw.) ausgestattet sein.
Alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der archäologischen Außen- und Innenarbeiten erforderliche grabungstechnische, fotografische, zeichnerische, vermessungstechnische Ausrüstung sowie die entsprechende IT-Ausrüstung muss ständig auf der Grabungsfläche vorgehalten werden, ebenso die Grabungseinrichtung wie z. B. Abdeckfolien, kleine Grabungszelte, Holzbohlen, Verbrauchsmaterialien und weitere zum Ausgrabungsablauf benötigten technischen Geräte (z. B. Metallsuchgerät, Pürckhauer, Pumpen, Stromgenerator etc.) und Werkzeuge. Für das Personal sind Pausenräume (Container, Bauwagen) und Toiletten vorzuhalten.