Architekten- und Fachplanungsleistungen für den Umbau der Zehntscheune Wolfhagen zu einem Bürogebäude mit Museumsbereich auf der Basis einer vorhandenen Vorplanung
Neben den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz, und dem Erhalt der Museumsnutzung im EG und 1. OG, ist für das Gebäude der Einbau von Büroflächen für den Landkreis Kassel vorgesehen. Hierfür besteht bereits eine Machbarkeitsstudie, die mit den Fachbehörden, Statiker und Brandschutzgutachter vorabgestimmt wurde.
Umfang: Es werden hier die Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden gemäß HOAI § 34 ab voraussichtlich der Leistungsphase 3 bis Leistungsphase 9 sowie verschiedene besondere Leistungen ausgeschrieben.
Die Gesamtbaukosten für die erforderlichen Maßnahmen werden derzeit auf ca. 3,3 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Leistungsphasen 1 bis 2 (Grundlagenermittlung und Vorentwurf) sind im Jahre 2019/20 in einer Machbarkeitsstudie entwickelt worden. Die Maßnahme wird mit einem Fördersatz von bis zu 85 % durch den Bund und das Land Hessen und mit einem Eigenanteil der Kommune im Rahmen der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“ gefördert. (vgl. VI.3.7).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Architekten- und Fachplanungsleistungen für den Umbau der Zehntscheune Wolfhagen zu einem Bürogebäude mit Museumsbereich auf der Basis einer vorhandenen...”
Titel
Architekten- und Fachplanungsleistungen für den Umbau der Zehntscheune Wolfhagen zu einem Bürogebäude mit Museumsbereich auf der Basis einer vorhandenen Vorplanung
VV G28 20 491-4
Neben den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz, und dem Erhalt der Museumsnutzung im EG und 1. OG, ist für das Gebäude der Einbau von Büroflächen für den Landkreis Kassel vorgesehen. Hierfür besteht bereits eine Machbarkeitsstudie, die mit den Fachbehörden, Statiker und Brandschutzgutachter vorabgestimmt wurde.
Umfang: Es werden hier die Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden gemäß HOAI § 34 ab voraussichtlich der Leistungsphase 3 bis Leistungsphase 9 sowie verschiedene besondere Leistungen ausgeschrieben.
Die Gesamtbaukosten für die erforderlichen Maßnahmen werden derzeit auf ca. 3,3 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Leistungsphasen 1 bis 2 (Grundlagenermittlung und Vorentwurf) sind im Jahre 2019/20 in einer Machbarkeitsstudie entwickelt worden. Die Maßnahme wird mit einem Fördersatz von bis zu 85 % durch den Bund und das Land Hessen und mit einem Eigenanteil der Kommune im Rahmen der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“ gefördert. (vgl. VI.3.7).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Kassel, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zehntscheune
34466 Wolfhagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das zum Umbau anstehende Gebäude liegt innerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage der Wolfhager Innenstadt und ist als Einzelkulturdenkmal eingetragen....”
Beschreibung der Beschaffung
Das zum Umbau anstehende Gebäude liegt innerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage der Wolfhager Innenstadt und ist als Einzelkulturdenkmal eingetragen. Seine lange Geschichte reicht nach derzeitiger Erkenntnislage bis in die Zeit der Stadtgründung 1231 zurück. Mit dem umgebenden Ensemble stellt dieser Teil aus geschichtlicher und denkmalpflegerischer Sicht den wichtigsten Teil der historischen Altstadt dar.
Aktuell befinden sich folgende Nutzungen im Gebäude: Museum, Kita, Arztpraxis und Vereinsräume. Der Bereich des Museums bleibt als Museum erhalten. Das Gebäude ist von unterschiedlichen Freiflächen umgeben, welche im späteren als Park- und Empfangsfläche dienen. Neben den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz, und dem Erhalt der Museumsnutzung im EG und 1. OG, ist für das Gebäude der Einbau von Büroflächen für den Landkreis Kassel vorgesehen. Hierfür besteht bereits eine Machbarkeitsstudie, die mit den Fachbehörden, Statiker und Brandschutzgutachter vorabgestimmt wurde.
Umfang: Es werden hier die Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden gemäß HOAI § 34 ab voraussichtlich der Leistungsphase 3 bis 9 sowie besondere Leistungen (vgl. Vorabinfos der Angebotsaufforderungsunterlagen) ausgeschrieben. Die Gesamtbaukosten für die erforderlichen Maßnahmen werden derzeit auf ca. 3,3 Mio Euro brutto geschätzt.
Die Leistungsphasen 1 bis 2 (Grundlagenermittlung und Vorentwurf) sind im Jahre 2019/20 in einer Machbarkeitsstudie entwickelt worden. Die Studie wird als Teil der Verfahrensunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Maßnahme wird mit einem Fördersatz von bis zu 85 % durch den Bund und das Land Hessen und mit einem Eigenanteil der Kommune im Rahmen der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“ gefördert. Hieraus ergeben sich die entsprechenden Anforderungen für die Durchführung des Vorhabens, die durch den Auftragnehmer beachtet und umgesetzt werden müssen.
Vergeben werden sollen:
Leistungen nach §34ff HOAI 2013: Leistungsphasen 3-9, stufenweise Beauftragung (vgl. II.2.11) dieser Bekanntmachung) sowie folgende besondere Leistungen:
— Brandschutzkonzept,
— Wärmeschutznachweis,
— Abwicklung der baufachlichen Prüfung des Projektes durch die WI-Bank,
— Teilnahme an Sitzungen der städtischen Gremien,
— Schallschutznachweis.
Die besonderen Leistungen sind in den Verfahrensunterlagen der Angebotsphase, die Vorab und nur Informationshalber als PDF zur Verfügung gestellt werden, näher erläutert (vgl. VI.3.5 dieser Bekanntmachung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Die Kriterien sind in den Verfahrensunterlagen, insbesondere der Wertungsmatrix für...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Die Kriterien sind in den Verfahrensunterlagen, insbesondere der Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb, zu entnehmen.
Die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer erfolgt nach den beschriebenen Eignungskriterien. Die Wirtschaftsteilnehmer werden zur Abgabe eines Angebotes auf Grundlage weiterer zur Verfügung gestellter Unterlagen separat aufgefordert. Im nachfolgenden Verhandlungsverfahren werden die Eingereichten bzw. präsentierten Informationen geprüft und bewertet. Die Bewertung erfolgt zum Großteil im Rahmen der bewerteten Präsentation bei den Bietergesprächen. Durch die Teilnahme am TNW entsteht kein Rechtsanspruch auf Auftragserteilung und damit verbundener Vergütung.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt stufenweise, voraussichtlich in 2 Stufen:
Stufe 1: Leistungsphasen 3+4
Stufe 2: Leistungsphasen 5-9” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bitte beachten Sie auch die Informationen unter Ziffer „VI.3) Zusätzliche Angaben“.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“III.1.1.1 Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird dringend empfohlen, die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vorlage für den Teilnahmeantrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1.1 Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird dringend empfohlen, die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Vorlage für den Teilnahmeantrag („WOH-Zehnt-VgV-OP-FP_TA-Vorlage_20201103-Formular.docx“) zu verwenden, um unvollständige Angaben zu vermeiden. Die ausgefüllten Unterlagen sind elektronisch auf der Vergabeplattform des Landkreises Kassel (vgl. I.3) der Bekanntmachung) gemäß den dortigen Vorgaben und den Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen.
III.1.1.2. Verbindliche Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB und §124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium).
III.1.1.3 Verbindliche Eigenerklärungen zu „Tariftreue und Mindestentgelt“
III.1.1.4 Verbindliche Eigenerklärungen zur Vergabesperre
III.1.1.5 Nachweise für die projektverantwortlichen Personen (Projektleitung und deren Stellvertretung) die Berufsbezeichnung gemäß den Ausführungen in Punkt III.2.1) führen zu dürfen (Ausschlusskriterium).
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3) (1) in dieser Bekanntmachung
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.2.1 Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV) gemäß § 45 Absatz 4 Satz 2 VgV bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.2.1 Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV) gemäß § 45 Absatz 4 Satz 2 VgV bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut von allen an der Bewerbung beteiligten Unternehmen. Mindestanforderungen an die BHV: Abdeckung von Personenschäden und sonstigen Schäden. Für Personenschäden eine Deckung von 2 000 000 EUR und für sonstige Schäden eine Deckung von 1 000 000 EUR, jeweils pro Jahr zweifach maximiert.
Wenn der geforderte Umfang nicht durch eine bestehende BHV nachgewiesen werden kann, ist eine Eigenerklärung einzureichen, im Auftragsfall eine BHV mit dem geforderten Umfang abzuschließen (Ausschlusskriterium).
III.1.1.2 – Bewerber-/Bietergemeinschaft
Mit der Bewerbung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat vorlegen (Ausschlusskriterium).
Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung vorlegen (Ausschlusskriterium).
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder in verschiedenen Bietergemeinschaften sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren (Ausschlusskriterium).
III.1.2.3 – Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen).
Die Beauftragung eines Nach-/Subunternehmens wird nicht als „Bewerber-/Bietergemeinschaft“ im Sinne von Punkt III.1.1.2 gesehen. Auch Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft können sich Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen. Mehrfachbeteiligungen als Nachunternehmer sind möglich. Jeder Nachunternehmer muss eine Verpflichtungserklärung gemäß § 47 Absatz 1 VgV zur Bereitstellung der entsprechenden Leistungen/Kapazitäten abgeben (Ausschlusskriterium). Alle Aufgabenteile, die als Unterauftrag vergeben werden sollen, sind gemäß § 46 Absatz 3, Satz 10 VgV als Übersicht anzugeben, welches Unternehmen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist.
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3) in dieser Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.3.1. (C.1): Angaben zur Qualifikation/Erfahrungen des Durchführungsteams (Projektleitung und Stellvertretung). Je Person: Name, Abschluss,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.1. (C.1): Angaben zur Qualifikation/Erfahrungen des Durchführungsteams (Projektleitung und Stellvertretung). Je Person: Name, Abschluss, Berufserfahrung seit Ausbildungsende, Persönliche Projekterfahrung (bereits erbrachte Leistungsphasen).
Angaben zum besonderen Berufsstand vgl. Punkt III.2) dieser Bekanntmachung. Eine nachträgliche Änderung der angegebenen Personen im weiteren Verfahren ist aufgrund der Wertungsrelevanz nur mit Personen mindestens gleicher Qualifikation und nur mit deren Nachweis möglich.
III.1.3.2. (C.2): Nachweis der fachlichen Eignung über vorhandene Kenntnisse in der Planung und Umsetzung vergleichbarer Gebäude durch Angabe von erbrachten Tätigkeitsbereichen in insgesamt bis zu vier realisierten Projekten aus den vergangenen 10 Jahren mit in Art und Umfang vergleichbarer Aufgabenstellung. Die Erbringung der Tätigkeitsbereiche kann bei C.2.1 nur mit einer Referenz, bei C.2.2 hingegen zur angemessenen Berücksichtigung kleiner und mittlerer Büros mit bis zu 3 Referenzen nachgewiesen werden. Erläuternde Informationen siehe Vorlage-Teilnahmeantrag.
C.2.1-Umbaumaßnahmen in einem denkmalgeschützen Gebäude (Wertung von einer Referenz):
Leistungsumfang (Prüfung Mindestkriterium: Leistungsphasen 3-8 müssen vollständig erbracht worden sein).
Leistungszeit des Projektes (Prüfung Mindestkriterium: Abschluss der Leistungsphase 8 des Projektes in den vergangenen 10 Jahren, frühestens 2009).
Bausumme, netto, KGR 300+400.
Bruttogrundfläche (BGF).
Erbrachte Tätigkeitsbereiche gemäß Auflistung in der Wertungsmatrix.
C.2.2-Planung und Umsetzung eines Bürogebäudes in einem denkmalgeschützten Gebäude (Wertung von bis zu 3 Referenzen):
Leistungsumfang (Prüfung Mindestkriterium: Leistungsphasen 3-8 müssen vollständig erbracht worden sein).
Leistungszeit des Projektes (Prüfung Mindestkriterium: Abschluss der Leistungsphase 8 des Projektes in den vergangenen 10 Jahren, frühestens 2009).
Bausumme, netto, KGR 300+400.
Bruttogrundfläche (BGF).
Erbrachte Tätigkeitsbereiche gemäß Auflistung in der Wertungsmatrix.
Hinweis: Wenn alle zu C.2.2 genannten Tätigkeitsbereiche im Rahmen eines einzelnen Projektes erbracht wurden, wird die mit einer Wichtung von 5 % gewertet.
Projekte, die nicht im Geltungsbereich der HOAI umgesetzt wurden, müssen vom Bewerber hinsichtlich der unter III.1.3) geforderten Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen und ggf. der Honorarzone gemäß HOAI eingeordnet werden.
Wertungsgrundlage ist die zur Verfügung gestellte Wertungsmatrix, aus der der Wertungsvorgang erschöpfend ersichtlich ist und die damit Teil der Bekanntmachung ist.
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3) in dieser Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß der Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zur Führung der Berufsbezeichnung...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß der Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Dies gilt im Rahmen dieses Verfahrens für folgende Personen: Die ausführende Projektleitung und deren Stellvertretung (vgl. Teilnahmeantrag Teil B, Punkt 1).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig.
Abschlagszahlungen erfolgen in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-09
10:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-16 📅
“VI.3.1. Begriffserläuterungen:
Informationen zu den Begriffen HOAI / Leistungsphasen / Honorarzone finden Sie unter: http://www.hoai.de/==> „Gesetze“ ==>...”
VI.3.1. Begriffserläuterungen:
Informationen zu den Begriffen HOAI / Leistungsphasen / Honorarzone finden Sie unter: http://www.hoai.de/==> „Gesetze“ ==> „HOAI 2013“ (http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php Stand 09.07.2019) insbesondere § 5 und die Abschnitte 2 bis 4.
VI.3.2. Fragen zum Teilnahmeantrag und später zur Angebotsaufforderung können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden. Eingereichte Fragen werden über diese Vergabeplattform beantwortet. Es liegt damit in der Verantwortung der Interessenten / Wirtschaftsteilnehmer sich über Informationen zum Verfahren selbst über die Vergabeplattform zu informieren.
VI.3.3. Die im Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen der Information der sich am Verfahren beteiligenden Unternehmen und sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, nicht an der
Bewerbung beteiligte Unternehmen, ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss führen. Die Teilnahme des/der mit der Vorplanung betrauten Büros an diesem Verfahren ist nicht ausgeschlossen. Daher werden im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten die Grundlagen und die Ergebnisse dieser Vorplanung im Rahmen dieses Verfahrens zur Verfügung gestellt. Damit wird ein Vorteil auf Seiten der Verfasser von vorneherein ausgeschlossen. Nachfragen an die Verfasser sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
VI.3.4. Wenn eine Bewertung der Bewerbung oder des Angebotes ganz oder teilweise durch ein Bewertungsgremium erfolgt, wird sich der Auftraggeber die Empfehlung aller Berater zu Eigen machen.
VI.3.4. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
VI.3.5. Werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die informationshalber zur Verfügung gestellten Honorarunterlagen ausgefüllt eingereicht, muss ein Ausschluss dieses Bewerbenden erfolgen! Zur Einreichung von Angebotsunterlagen werden die Wirtschaftsteilnehmer gesondert aufgefordert!
VI.3.6. Das auf der Vergabeplattform eingestellte Formular 633 VHB ist technisch erforderlich, muss aber nicht von den Interessenten/Bietern beachtet werden.
VI.3.7. Aus der Einbindung in einen klaren Förderrahmen ergeben sich die entsprechenden Anforderungen für die Durchführung des Vorhabens.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Postanschrift: Bierstadter Str. 2
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 611-1738-0📞
Fax: +49 611-1738-40 📠
URL: http://www.akh.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gem. 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen: Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit:
„1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gem. 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen: Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit:
„1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2020/S 218-535351 (2020-11-04)