Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung für öffentliche Gebäude durch mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind Referenzen, die folgende Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
1. Zu mindestens 2 Referenzen müssen die Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4-5, Leistungsphasen 1-8, i. S. d. §§ 53, 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI für öffentliche Gebäude erbracht worden sein. Der Abschluss der Leistungsphase 8 darf jeweils nicht vor dem 06.11.2017 erfolgt sein. Die Erbringung der Leistungsphasen 1-8 kann auch durch unterschiedliche Referenzen, welche die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, erbracht werden. Erforderlich ist insoweit der Nachweis, dass die Leistungsphasen 1-8 jeweils mindestens zweimal erbracht worden sind (Bsp. 1: 2 Referenzen über die Ausführung der Leistungsphasen 1-8, Bsp. 2: 2 Referenzen über die Ausführung der Leistungsphasen 1-7 und 2 Referenzen über die Ausführung der Leistungsphase 8).
2. Zu mindestens 1 Referenz müssen die Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppe 5, Beschallungsanlagen, Leistungsphasen 1-8, i. S. d. §§ 53, 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI erbracht worden sein.
3. Zu mindestens 1 Referenz müssen die Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppe 5, Netzwerkkomponenten, Leistungsphasen 1-8, i. S. d. §§ 53, 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI erbracht worden sein.
4. Die Mindestanforderungen nach Nr. 1-3 können, sofern die Referenzen alle unter Nr. 1-3 genannten Mindestanforderungen erfüllen, durch dieselben Referenzen oder durch unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden (Bsp. 1: 2 Referenzen, welche die Mindestanforderungen nach Nr. 1-3 erfüllen, Bsp. 2: 2 Referenzen, welche die Mindestanforderungen nach Nr. 1 erfüllen, 1 Referenz, welche die Mindestanforderungen nach Nr. 2 erfüllt, 1 Referenz, welche die Mindestanforderungen nach Nr. 3 erfüllt).
5. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen sofern und soweit dem Bieter die Mitteilung dieser Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht unmöglich ist.
6. Der Bieter hat für die jeweilige Referenz eine kurze schriftliche Beschreibung der Maßnahme zu machen, einschließlich Beschreibung des Referenzobjekts, Angabe der erbrachten Planungsleistungen, Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Angabe des Leistungszeitraums, Angabe des Referenzgebers (maximal 5 DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Plandarstellungen).