Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ziffer 4 Formblatt „Teilnahmeantrag“
Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 dieses Formblattes „Teilnahmeantrag“) erzielen:
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
4.2.3 Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Unter einer Referenz versteht die Gewobag eine Liegenschaft bzw. eine örtlich zusammenhängende Liegenschaftsgruppe, für welche durch den Auftragnehmer eine vergleichbare Leistung (vgl. Ziffer II.2.4)) durchgeführt wurde.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen;
— Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches Gesamtauftragsvolumen (brutto);
— Auftraggeber mit Adresse;
— Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer;
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ, Abschluss nicht vor 2015).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenz (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung).
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Projektgröße (max. 5 Punkte):
—— Projekte mit einer Wohnfläche von mehr als 16 000 qm – 5 Punkte;
—— Projekte mit einer Wohnfläche von mehr als 13 000 qm – 4 Punkte;
—— Projekte mit einer Wohnfläche von mehr als 10 000 qm – 3 Punkte;
—— Projekte mit einer Wohnfläche von mehr als 7 000 qm – 2 Punkte;
—— Projekte mit einer Wohnfläche von mehr als 4 000 qm – 1 Punkt.
— Geförderter Wohnungsbau – 2 Punkte;
— Mieterumsetzung – 2 Punkte;
— Asbestsanierung – 2 Punkte;
— LP 1-9 bereits erbracht – 2 Punkte;
— Leistung für öffentlichen Auftraggeber erbracht – 2 Punkte.