Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz:
— die Erbringung von Generalplanungsleistungen,
— die Errichtung, Sanierung oder den Umbau des Referenzprojektes unter Verwendung von Fördermitteln,
— die Errichtung, Sanierung oder den Umbau des Referenzprojektes zu einem Gebäude des KfW Energieeffizienzstandards 55 umfassen.
Ferner müssen die besten 3 Referenzen des Bewerbers im Durchschnitt eine Mindestpunktzahl von 30 Punkten erreichen. Die eingereichten Referenzen des Bewerbers werden nach den nachfolgenden Unterkriterien bewertet.
Die Anzahl der vorlegbaren Referenzen ist nicht begrenzt. Soweit der Bewerber nur die erforderlichen Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen einreicht, erhält er in diesem Kriterium einen Punkt.
Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber erfolgt nach den nachfolgenden Auswahlkriterien.
Für die Bewertung der Referenzen werden die Punktzahlen zunächst je Referenz ermittelt. Danach werden die Punktzahlen der besten 3 Referenzen des Bewerbers im jeweiligen Unterkriterium addiert und danach durch 3 dividiert. Anhand der sich daraus ergebenden Durchschnittspunktzahl wird die Gewichtung der Teilnahmeanträge im jeweiligen Unterkriterium vorgenommen. Danach werden die gewichteten Punktzahlen der einzelnen Unterkriterien addiert. Bei Punktgleichheit erhält der Teilnahmeantrag mit der höheren Punktzahl im Kriterium „Referenzen“ den Vorzug.
3.1. Generalplanungsleistungen:
Erfolgte die Leistungserbringung der Referenz als Generalplaner, so erhält die Referenz in diesem Kriterium 30 Punkte,
3.2. Erfüllung des KFW Standards:
Wurde im Rahmen der Referenz ein Projekt im KfW Energieeffizienzstandard 55 oder besser geplant oder errichtet, erhält die Referenz in diesem Kriterium 15 Punkte,
3.3. Abschluss im Zeitrahmen:
Wurde das Projekt im Rahmen der in Leistungsphase 7 bauvertraglich festgelegten Termine abgeschlossen, erhält die Referenz 10 Punkte. Die Punkte dieses Auswahlkriteriums können nur erreicht werden, wenn der Bewerber in dem Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 7 und 8 erbracht hat,
3.4. (Netto-)Auftragsvolumen:
Betrug das gesamte Bauvolumen 4 000 000 EUR oder mehr erhält die Referenz 10 Punkte. Betrug das gesamte Bauvolumen zwischen 3 000 000 EUR und 3 999 999 EUR erhält die Referenz 5 Punkte. Betrug das gesamte Bauvolumen zwischen 2 000 000 EUR und 2 999 999 EUR erhält die Referenz 1 Punkt,
3.5. Erbrachte Leistungsphasen:
Wurden im Rahmen der jeweiligen Referenz sämtliche Leistungsphasen von 1 bis 9 erbracht, erhält die Referenz in diesem Unterkriterium 10 Punkte. Wurden nur einzelne Leis-tungsphasen erbracht, werden die verfügbaren 10 Punkte wie folgt verteilt:
— Leistungsphase 1 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 2 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 3 1,5 Punkte,
— Leistungsphase 4 1,5 Punkte,
— Leistungsphase 5 2,0 Punkte,
— Leistungsphase 6 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 7 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 8 2,5 Punkte,
— Leistungsphase 9 0,5 Punkte.
3.6: Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers:
Der Bewerber muss mindestens über 5 Mitarbeiter zuzüglich des/der leitenden Architekten verfügen. Gibt er diese Zahl in seinem Teilnahmeantrag an, erhält er hierfür 1 Punkt. Gibt er eine Zahl von 20 Mitarbeitern an, erhält er hierfür 10 Punkte. Dazwischen werden die Punkte gleichmäßig verteilt. Beteiligen sich mehrere Unternehmen als Bewerbergemeinschaft, werden ihre Mitarbeiter addiert.