Der Landkreis Ludwigsburg sucht für die Erweiterung des Schuldorfs am Favoritepark in Ludwigsburg, ein Architekturbüro zur Erbringung der Planungsleistungen der Phasen 3-7 und der Objektüberwachung der Leistungsphase 8 nach HOAI 2013 zur Umsetzung des bestehenden Lösungsansatzes und des Bauvorhabens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Architektenleistungen für die Erweiterung Schuldorf am Favoritepark, Ludwigsburg
202011-62111-ESDF-64”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Ludwigsburg sucht für die Erweiterung des Schuldorfs am Favoritepark in Ludwigsburg, ein Architekturbüro zur Erbringung der Planungsleistungen...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Ludwigsburg sucht für die Erweiterung des Schuldorfs am Favoritepark in Ludwigsburg, ein Architekturbüro zur Erbringung der Planungsleistungen der Phasen 3-7 und der Objektüberwachung der Leistungsphase 8 nach HOAI 2013 zur Umsetzung des bestehenden Lösungsansatzes und des Bauvorhabens.
1️⃣
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Fröbelstraße 24-26
71634 Ludwigsburg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zufahrtsbereich der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Ludwigsburg steht eine provisorische Anlage, um den Raumbedarf der Schule am...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zufahrtsbereich der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Ludwigsburg steht eine provisorische Anlage, um den Raumbedarf der Schule am Favoritepark zu decken.
Inzwischen haben sich die Schülerzahlen und die Anforderungen weiterentwickelt.
Das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Hochbau und Liegenschaften hat auf Grundlage der Schulraumbedarfsermittlung eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen.
Die Machbarkeitsstudie mit vorgegebenem Raumprogramm bildet die Grundlage für den Standort und die funktionale Abläufe für die Hochbaumaßnahme und schafft eine Schulfläche von ca. 1 093 qm.
Geschätzte Bausumme: 4 200 000,00 EUR netto (KG 200-700).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Lösung der konkreten Aufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise zur Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation/Performance
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 18
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Auswahl- und Eignungskriterien
Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen:
— Nachweise,
— Nachweis des...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahl- und Eignungskriterien
Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen:
— Nachweise,
— Nachweis des Mindestjahresumsatzes nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
— Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
— Referenzen 1-3 nach Vorgaben des „Bewerbungsbogen".
Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Referenzen (Nachweis mit der Bewerbung um Teilnahme auf gesonderten A4-Blättern) nachzuweisen:
— Referenz 1:
— Realisiertes Projekt Bildungsbauten mit öffentl. Auftraggeber,
— Referenz 2:
— Realisiertes Projekt in Holzelementbauweise,
— Referenz 3:
— Ausgezeichnetes realisiertes Projekt.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmens des/der Bewerber erbracht worden sein.
Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaften. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. ln diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis Berufszulassung § 75 VgV (Mindestanforderung)
Zugelassen sind Architektinnen und Architekten. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis Berufszulassung § 75 VgV (Mindestanforderung)
Zugelassen sind Architektinnen und Architekten. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift Ihres Herkunftlandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung:
Architektin/Architekt zu führen und Sie in entsprechender Fachrichtung das Studium erfolgreich absolviert haben.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG — „Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.
Die Nachweise sind vom Bewerber eigenverantwortlich und in deutscher Sprache zu führen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss.
Die Teilnahmeberechtigung ist vom Bewerber eigenverantwortlich zu prüfen und in deutscher Sprache nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen sind Architekten. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift Ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen sind Architekten. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift Ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin zu führen und Sie in entsprechender Fachrichtung das Studium erfolgreich absolviert haben.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG — „Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bewerber muss die berufliche Qualifikation des Architekten nachweisen.
Der Zulassungsbereich ist die EU bzw. der Europäische Wirtschaftsraum EWR.
Die zu...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bewerber muss die berufliche Qualifikation des Architekten nachweisen.
Der Zulassungsbereich ist die EU bzw. der Europäische Wirtschaftsraum EWR.
Die zu führenden Gespräche, der Schriftverkehr und der Auftrag muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) ist zu beachten.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-07
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-12 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TDU13
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 219-537804 (2020-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: FB 62 - Hochbau und Liegenschaften
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Architektenleistungen für die Erweiterung Schuldorf am Favoritepark, Ludwigsburg
202011-62111-ESDF-64 T2”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 290 593 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 23
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 219-537804
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 202011-62111-ESDF-64 V
Los-Identifikationsnummer: 001
Titel:
“Architektenleistungen für die Erweiterung Schuldorf am Favoritepark, Ludwigsburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PLAN FORWARD GmbH
Postanschrift: Königstraße 34
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 711993379-0📞
E-Mail: akquise@wolffgruppe.de📧
Region: Ludwigsburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 335 057 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 290 593 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TRHBW.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 136-362336 (2021-07-13)