Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.3.1) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen aufgeführt ist.
Folgende Eignungskriterien werden gewertet:
(1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
— Vorhandene/vorgesehene Deckungssummen je Personen- und Sachschadensfall: 5 %;
— Vorhandene/vorgesehene Deckungssummen je sonstigem Schadensfall (Vermögensschäden): 5 %.
(2) Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens;
— Mittlere Anzahl beschäftigter Fach- und Führungskräfte der letzten 3 Jahre: 5 %;
— Anzahl für das Projekt vorgesehene Fach- und Führungskräfte: 5 %.
(3) Fachliche Eignung des Bewerbers:
— Projektleiter, Berufserfahrung in Jahren: 5 %;
— Projektleiter, Anzahl vergleichbarer Projekte: 5 %;
— Verantwortlicher Objektplanung, Berufserfahrung in Jahren: 5 %;
— Verantwortlicher Objektplanung, Anzahl vergleichbarer Projekte: 5 %;
— Verantwortlicher Bauleiter Objektplanung, Berufserfahrung in Jahren: 5 %;
— Verantwortlicher Bauleiter Objektplanung, Anzahl vergleichbarer Projekte: 5 %.
(4) Projektreferenzen:
— Art des Auftraggebers: 12 %;
— Erbrachte Leistung: 8 %;
— Gegenstand des Auftrags: 18 %;
— BGF in m: 4 %;
— Baukosten KG 300 nach DIN 276 in Eur brutto: 4 %;
— Baukosten KG 400 nach DIN 276 in Eur brutto: 4 %.
Die Bewertungsmatrix liegt der Bewerbungsunterlage bei. Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.
Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o. g. Zahl der Bewerber aufgefordert ein Angebot einzureichen und zum Verhandlungstermin eingeladen.