Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante1-3):
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) mit dem Angebot vorzulegen:
— Vorlage mindestens einer Referenz zur Erfahrung in der Installation von Fahrgastinformationsmonitoren in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs:
Der Auftraggeber muss mindestens eine Referenz vorweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die einen Umfang von mehr als 100 Fahrgastinformationsanzeigern beinhalten, die in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs erfolgreich verbaut und in Betrieb genommen wurden. Für diese Anlagen muss die Abnahme durch den jeweiligen Auftraggeber bereits erfolgt sein. Die Beauftragung muss innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein.
Anzugeben sind mindestens
1. Auftraggeber,
2. Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzgeber),
3. Leistungsumfang (Stückzahl/Leistungsgegenstand),
4. Laufzeit des Vertrages.
Es ist eine detaillierte Darstellung der installierten Hard- und Software zu der angegebenen Referenz vorzulegen.
— Eigenerklärung zur Unternehmenshaftpflichtversicherung/ Berufshaftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer muss bestätigen, dass sein Unternehmen eine Unternehmenshaftpflichtversicherung oder eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die die Risiken des zu schließenden Vertrages abdeckt.
— Eigenerklärung zur Mitarbeitereignung:
Der Auftragnehmer muss bestätigen, dass alle, für den Kontakt mit der BVG vorgesehenen, Mitarbeiter mindestens über das Sprachniveau B2 CEFR der deutschen Sprache verfügen.
— Eigenerklärung zu den einzuhaltenden Standards und Normen:
Der Auftragnehmer muss folgende Standards und Normen einhalten und auf Anfrage nachweisen können:
— > EN50155 Elektronische Einrichtungen auf Bahnfahrzeugen
— > EN50121-3-1 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Bahnfahrzeuge – Zug und gesamtes Fahrzeug
— > EN50121-2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Störaussendungen des gesamten Bahnsystems in die Außenwelt
— > EN50121-4 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Störaussendungen/-festigkeit von Signal-/Telekommunikationseinrichtungen
— > EN50124-1 Bahnanwendungen, Isolationskoordination
— > EN50125-1 Betriebsmittel von Bahnfahrzeugen
Temperaturstabilitätsanforderungen
— > EN50126-3 Bahnanwendungen – Spezifikation und Nachweis der Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Instandhaltbarkeit, Sicherheit (RAMS)
— > EN55011 Funkenstörung (ISM-Geräte)
— > EN61373 Betriebsmittel von Bahnfahrzeugen
Schock- und Vibrationsfestigkeit
— > VDE 0160 Berührungsschutz;
— > BoStrab Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen;
— > Konstruktions- und Fertigungsvorschrift für U-Bahnfahrzeuge und Komponenten Alle Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.