Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme). Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betreib, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung. Die Assistierte Ausbildung kann sich in zwei Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: 127/20/55
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betreib, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung.
Die Assistierte Ausbildung kann sich in zwei Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betreib, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung.
Die Assistierte Ausbildung kann sich in zwei Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-16 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 136-334923
ABl. S-Ausgabe: 136
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betreib, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung.
Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betreib, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung.
Die Assistierte Ausbildung kann sich in zwei Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um 3 Maßnahmeblöcke á 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung. Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen: Gewerbeanmeldung,Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; einequalifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Eigenerklärung zur Eignung. Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen: Gewerbeanmeldung,Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; einequalifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Trägerzulassung AZAV (gemäß § 2 AZAV i. S. § 178 in Verbindung mit § 177 SGB III).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 136-334923 (2020-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betreib, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung.
Die Assistierte Ausbildung kann sich in 2 Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betreib, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung.
Die Assistierte Ausbildung kann sich in 2 Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.
Gesamtwert des Auftrags: 1 029 483 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Assistierte Ausbildung kann sich in 2 Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.