Aufarbeitung der Drehgestelle Hochleistungsschleifmaschine

DB Netz AG (Bukr 16)

Aufarbeitung von Trieb- und Laufdrehgestellen der Hochleistungsschleifmaschinen von DB Netz AG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-14 Auftragsbekanntmachung
2021-03-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
Referenznummer: 20FEF49446
Kurze Beschreibung:
Aufarbeitung von Trieb- und Laufdrehgestellen der Hochleistungsschleifmaschinen von DB Netz AG.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Instandsetzung von Schienenfahrzeugen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Instandsetzung von Schienenfahrzeugen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: oliver.lutz@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029726161 📞
Fax: +49 6926549010 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6471948f-5467-4243-a0bb-760b27475e7c 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6471948f-5467-4243-a0bb-760b27475e7c 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-18 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 247-615043
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Aufarbeitung der Triebdrehgestelle Hochleistungsschleifmaschine
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Aufarbeitung der Triebdrehgestelle Hochleistungsschleifmaschine.
Beschreibung der Optionen: Aufarbeitung der Triebdrehgestelle einer zweiten Hochleistungsschleifmaschine
Bezeichnung des Loses: Aufarbeitung der Laufdrehgestelle Hochleistungsschleifmaschine
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Aufarbeitung der Laufdrehgestelle Hochleistungsschleifmaschine.
Beschreibung der Optionen: Aufarbeitung der Laufdrehgestelle einer zweiten Hochleistungsschleifmaschine

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-01 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Lutz, Oliver
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6471948f-5467-4243-a0bb-760b27475e7c 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEF243 – Vertragsmanagement Schienenfahrzeugteile
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 247-615043 (2020-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 050-126922
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 247-615043
ABl. S-Ausgabe: 50

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Triebdrehgestelle
Kurze Beschreibung:
Aufarbeitung von 2 Triebdrehgestellen der Hochleistungsschleifmaschine von DB Netz.
Bezeichnung des Loses: Laufdrehgestelle
Kurze Beschreibung:
Aufarbeitung von 6 Laufdrehgestellen der Hochleistungsschleifmaschine von DB Netz.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-09 📅
Name: Robel Bahnbaumaschinen GmbH
Postort: Freilassing
Land: Deutschland 🇩🇪
Berchtesgadener Land 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 050-126922 (2021-03-09)