Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufarbeitung von Schadholz Forstbezirk Marienberg
2020FB11-063
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦
Kurze Beschreibung:
“Aufarbeitung (Holzernte und Rückung) von Schadholz im Forstbezirk Marienberg IV. Quartal 2020.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Rechenberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Aufarbeitung(Holzernte und Rückung) von Schadholz IV. Quartal 2020.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-26 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Rauschenbach
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Lichtenberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Hirschberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Olbernhau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Ansprung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Gelobtland
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Steinbach
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Zöblitz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Heinzebank
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Börnichen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Borstendorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
1️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Rothenthal
Titel
Los-Identifikationsnummer: 13
1️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Reitzenhain
Titel
Los-Identifikationsnummer: 14
1️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Freiberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 15
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-14
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-14
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit/
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit/
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB/
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2020/S 159-388227 (2020-08-13)