Gegenstand der Ausschreibung ist der – entsprechend den Abrufvorgängen des Auftraggebers sukzessive voranschreitende – Aufbau und der Betrieb eines öffentlichen Vermietsystems für konventionelle Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und E-Lastenräder über feste und virtuelle Vermiet-Stationen in verschiedenen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis durch den Auftragnehmer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-05.
Auftragsbekanntmachung (2020-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 17081-20
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der – entsprechend den Abrufvorgängen des Auftraggebers sukzessive voranschreitende – Aufbau und der Betrieb eines...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der – entsprechend den Abrufvorgängen des Auftraggebers sukzessive voranschreitende – Aufbau und der Betrieb eines öffentlichen Vermietsystems für konventionelle Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und E-Lastenräder über feste und virtuelle Vermiet-Stationen in verschiedenen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis durch den Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Diverse Dienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-09 📅
Datum des Beginns: 2020-08-15 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 110-267233
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
“Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Umsetzung der Kooperation noch seitens der betroffenen Kommunen erforderlichen...”
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Umsetzung der Kooperation noch seitens der betroffenen Kommunen erforderlichen Gremienentscheidungen getroffen werden. Sollten die entsprechenden Entscheidungen wider Erwarten nicht oder nicht vor Zuschlagserteilung getroffen werden, behält sich der Auftraggeber vor, die hiesige Ausschreibung aufheben.
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Quelle: OJS 2020/S 110-267233 (2020-06-05)
Ergänzende Angaben (2020-07-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben